In diesem Datensatz finden sich alle gesamtstädtischen Wahlergebnisse der Stadt Krefeld ab 1919 mit Ausnahme der Reichstagswahlen vom 31.07.1932, 06.11.1932 und 05.03.1933.
Ein Bodenrichtwert für Bauland (§ 196 BauGB) ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Wahlgebiet ist Nordrhein-Westfalen. Die Wahlkreise sollen eine annähernd gleich große Zahl an Wahlberechtigten aufweisen, räumlich zusammenhängen und möglichst die kommunalen Grenzen berücksichtigen. Voerde gehört zum Wahlkreis 58 Wesel II.
Die Stolpersteine sind im Boden verlegte kleine Gedenktafeln, die an Menschen erinnern, welche in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt, ermordet, deportiert, vertrieben oder in den Suizid getrieben wurden. Der Dienst zeigt die Stolpersteine, die bis jetzt in der Stadt Xanten verlegt wurden. Die Daten werden bei Bedarf aktualisiert.
Der Datensatz enthält Objekte zu den Wickel- und Stillorten im Stadtgebiet der Stadt Dinslaken. An diesen Orten wird es den Eltern ermöglicht ihre Kinder zu wickeln und / oder ungestört Nahrung zu geben.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Geilenkirchen. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Der Dienst beinhaltet eine Übersicht zu den Bebauungsplänen der Stadt Niederkassel (Teilvektoriell, Umringe). Bitte beachten Sie, dass diese Liste zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vollständig ist. Bei Fragen zu fehlenden Bauleitplänen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner des Fachbereiches 8 Bauaufsicht/Stadtplanung/Umwelt.
Die Bebauungsplanübersicht dient lediglich als Informationsgrundlage. Eine rechtssichere planungsrechtliche Auskunft kann nur anhand der Originalpläne vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs 8 Bauaufsicht/Stadtplanung/Umwelt der Stadt Niederkassel erteilt werden. Es gilt das Urheberrecht sowie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen (Online-)Dienste und dem dort abrufbaren Angebot.