Ein Heilquellenschutzgebiet (HQSG) ist ein gemäß § 53 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 94 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Heilquellenentnahmestellen, um die Heilquelle gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das Heilquellenschutzgebiet in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden. Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte HQSG“ als auch „HQSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
„Die vorliegende Arbeit will klären, ob die Infektion mit parasitischen Organismen für den beobachteten Bestandsrückgang der Miesmuschel verantwortlich ist. […] In der vorliegenden Arbeit wurde die derzeitige Parasitenbelastung des Miesmuschelbestandes des niedersächsischen Wattenmeeres über einen Zeitraum von 2,5 Jahren untersucht. Dabei wurde der Status quo der Belastung beschrieben sowie die Entwicklung über zwei komplette Jahresgänge an ausgewählten Dauerstationen verfolgt. Die räumliche Variabilität der Verteilungsmuster, sowohl im kleinräumigen Maßstab innerhalb einer Probestation als auch im gesamten Wattenmeer, wurde beschrieben. Darüber hinaus wurde der Einfluss der Parasitenbelastung auf individuelle Muscheln verschiedenen Alters und auf Miesmuschelpopulationen an Hand geeigneter Parameter dargestellt.“
„Im Rahmen des Teilprojektes 5 „Entwicklung und ökologische Wertigkeit bestehender Kleientnahmestellen in Salzwiesen als Entscheidungshilfe für die Bewertung zukünftiger Entnahmen“ wurden die während des Zeitraums von 1990 bis 2001 vom NLÖ – Forschungsstelle Küste erhobenen floristischen und vegetationskundlichen Daten ausgewertet. Die Auswertung der mit unterschiedlichen, sich ergänzenden Methoden erhobenen Daten aus den langjährigen Untersuchungen der Forschungsstelle Küste ermöglichen es, einen umfassenden Überblick über Verlandungs- und Wiederbesiedlungsprozesse in Kleientnahmen über einen Zeitraum von nahezu 40 Jahren zu geben. Die Erhebungen in verschiedenen Räumen zeigen, wie wichtig es ist, regionale / ortsspezifische Gesichtspunkte in die Bewertung von Teilräumen einzubeziehen, da sich sowohl Pütten als auch nicht ausgepüttete Salzwiesen aufgrund lokal unterschiedlicher Randbedingungen sehr unterschiedlich entwickelt haben und auch weiter entwickeln werden. […]“
„Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfordert eine umfassende biologische Bewertung der Gewässer einschließlich der Küsten- und Übergangsgewässer. Für das Makrozoobenthos, Phytoplankton, Makroalgen/Angiospermen und die Fischfauna werden in Küsten- und Übergangsgewässern durch die Mitgliedstaaten Bewertungsverfahren entwickelt. Um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der biologischen Bewertung der einzelnen Mitgliedstaaten auf EU-Ebene zu gewährleisten, sieht die WRRL eine Interkalibrierung der Verfahren für ausgewählte Gewässertypen, Formen von Gewässerbelastungen und Biokomponenten vor. […] Aufgrund des Beschlusses des LAWA AO wurde den Ländern für die vielfältigen Aufgaben der Interkalibrierung eine Unterstützung über das Länderfinanzierungsprogramm „Wasser und Boden 2007“ zugesagt. Dieser Bericht dokumentiert die Ergebnisse von Teilen der Arbeit in Niedersachsen im gesamten Kontext WRRL, die sich mittelbar oder unmittelbar auf die Interkalibrierungsarbeit an der Küste beziehen und durch das Programm finanziert wurden.“
Durch Verordnung sind als Überschwemmungsgebiete die Gebiete festzusetzen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren (Bemessungshochwasser) zu erwarten ist (nach NWG, §115, Absatz 2). Daneben existieren noch zahlreiche historische Überschwemmungsgebiets-Verordnungen, die zum Teil auf beobachteten Hochwasserereignissen beruhen (siehe Sachdaten, TECH_BASIS). Zur Lagegenauigkeit und Rechtsverbindlichkeit, zu den Sachdaten, zum Download und zum Austauschformat für Geoinformationen der Überschwemmungsgebiete siehe: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/hochwasser_kuestenschutz/hochwasserschutz/ueberschwemmungsgebiete/lagegenauigkeit-und-rechtsverbindlichkeit-44199.html.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
In the framework of the project "Macrozoobenthos in the western part of the "Hoher Weg"" lasting from 1973 to 1975 a survey of macrozoobenthos has been carried out in the the western part of the "Hoher Weg" located between Jade and Weser. Investigation of macrozoobenthos abundance and biomass at 120 stations. (109 stations in database DBKüstenbiologie). All data ist stored in the database DBKüstenbiologie, published in annual report 1979 Band XXXI of the Forschungsstelle Küste Im Rahmen des Projektes "Das Makrozoobenthos des westlichen "Hohen Weges"" wurde von 1973 bis 1975 eine Bestandsaufnahme der Wattenfauna (Makrozoobenthos) im westlichen Teil des "Hohen Weges" zwischen Jade und Wesermündung durchgeführt. Es wurden an 120 Stationen die Abundanz u. Biomasse von MZB erfasst. (109 Stationen in Datenbank DBKüstenbiologie). Alle Daten sind in der Datenbank DBKüstenbiologie gespeichert, veröffentlicht im Jahresbericht 1979 Band XXXI der Forschungsstelle Küste
Außenabgrenzungen der Heilquellenschutzgebiete (HQSG).Ein Heilquellenschutzgebiet (HQSG) ist ein gemäß § 53 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 94 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Heilquellenentnahmestellen, um die Heilquelle gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das Heilquellenschutzgebiet in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden.Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte HQSG“ als auch „HQSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
„Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die Vegetationsentwicklung der Leybucht von 1948 bis 1996 vor dem Hintergrund bereits durchgeführter oder noch geplanter Baumaßnahmen und Nutzungsänderungen im Gebiet. Dazu erfolgte 1995/96 eine flächendeckende Vegetationskartierung der Leybucht im Maßstab 1:2.500. Die Daten wurden oben genannten früheren Erhebungen gegenübergestellt. Die Erstellungg der Vegetationskarte wurde mit Hilfe des Geographischen Informationssytems (GIS) durchgeführt. Für die Bewertung der Vegetationsentwicklung ist es erforderlich, die wesentlichen Randbedingungen zu kennen und einzubeziehen. Da Hydrologie, Morphologie, Nutzung usw. in den letzten Jahrzehnten erheblichen natürlichen und anthropogenen Veränderungen unterlagen wird in Kapitel 2 zunächst etwas ausführlicher auf diese Entwicklung im Untersuchungsgebiet eingegangen. […]“
„Seit 1952 werden von der Arbeitsgruppe „ Bekämpfung der Bohrmuschel“ des Küstenausschusses Nord- und Ostsee eine Reihe von einheimischen Holzarten und verschiedenen Holzschutzmittel im Rahmen eines Großversuches auf ihre Resistenz gegenüber dem Befall und der Bohrtätigkeit des Schiffbohrwurmes Teredo navalis L. und der Bohrassel Limnoria lignorum RATHKE untersucht. Eine Untersuchungsstation – neben denen in Wilhelmshaven, Cuxhaven, List auf Sylt und Holtenau – wurde in Norderney angelegt. Nachdem in den vergangenen Jahren die dem Wasser entnommenen Hölzer stets nur auf Befallspuren der vorgenannten Arten untersucht wurden, schien es an der Zeit, einmal die Epifauna der Versuchsanlage und ihre evtl. Abhängigkeit von verschiedenen Holzschutzmitteln zu untersuchen. Die untersuchten Hölzer befanden sich vom 5.12.1955 bis zum 17.9.1956 im Wasser. Der zu besprechende Versuch lief in diesem Zeitraum; die Hölzer selbst waren bereits seit 1952 im Wasser.“
„Im Rahmen des „Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP)“ werden seit 1999 vier Monitoringstationen zur Überwachung des Makrozoobenthos auf der Lütetsburger Plate untersucht. Zusammen mit den bereits seit 1976 bestehenden Dauerstationen des NLÖ Forschungsstelle Küste im Norderneyer Inselwatt ist damit ein durchgehendes eulitorales Stationsprofil von der Festlandslinie bis zum Inselwatt vorhanden. Zusätzlich besteht seit 1994 eine Dauerstation auf der Lütetsburger Plate speziell zur Überwachung von Besatz, Altersverteilung und Flächenausdehnung der Miesmuschel Mytilus edulis. Diese Station ist Bestandteil des niedersächsischen Programms zur Erfassung der eulitoralen Miesmuschelvorkommen. Die vier Monitoringstationen auf der Lütetsburger Plate werden gemäß den TMAP-Richtlinien zweimal pro Jahr im Frühjahr und Herbst untersucht. Die Ergebnisse der Daueruntersuchungen 2001 sind in dem vorliegenden Bericht zusammengefasst.“