Geobasis NRW stellt besondere DOP nach den verheerenden Unwetterereignissen 2021 zur Verfügung. Die Orthophotos dienen einer Dokumentation der verursachten Schäden, die nicht nur kurzfristig nach den Ereignissen sondern auch langfristig noch erkennbar sind. Dieser Dienst beinhaltet bedarfsgerecht erfasste Orthophotos. Diese wurden den Bedarf gemeldeten Kommunen unmittelbar nach Fertigstellung der Produktion zur Nutzung übermittelt, genügen allerdings dem Qualitätsanspruch des Amtlichen Vermessungswesens nicht vollumfänglich. In Abstimmung mit den Kommunen konnten vier Gebiete in NRW definiert werden, für welche eine Befliegung im Frühjahr 2022 für notwendig erachtet wurde. Hier beauftragte Geobasis NRW Sonderbildflüge, die im Februar und April diesen Jahres erfolgreich stattfanden. Durch die unbelaubte Vegetation zu dieser Jahreszeit eignet sich dieser Zeitpunkt besonders gut, um die Schäden mittels Luftbilddaten zu begutachten.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
In Nordrhein-Westfalen werden Daten zu kommunalen Kläranlagen ab 50 EW Ausbaugröße von den zuständigen Wasserbehörden (Bezirksregierungen, untere Wasserbehörden) in der Datenbank ELKA (Einleiterkataster) erfasst. Es handelt sich um Stammdaten, Daten zur technischen Ausstattung der Kläranlagen sowie wasserrechtlich relevante Daten. Es sind z.B. Daten zu Name der Kläranlage, Ausbaugröße, Anschlussgröße, Geodaten, mechanischen Verfahren, biologischen Verfahren, P- und N-Elimination, Mikroschadstoffelimination, Klärschlammbehandlung vorhanden. Diese Informationen sind über das Fachinformationssystem ELWAS-WEB (elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW) im Intranet und Internet verfügbar.
Bei den hier abrufbaren Daten handelt es sich um ungeprüfte Rohdaten, die mit Fehlern und Datenlücken behaftet sein können. Aus diesem Grund kann für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten keine Gewähr übernommen werden. Diese Daten sind für Simulationen, Berechnungen, Analysen usw. nicht geeignet und können zu massiven Fehlaussagen führen. Geprüfte Daten finden Sie im Fachinformationssystem ELWAS oder auf https://open.nrw/ Zur Nutzung von Daten für Simulationen, Berechnungen, Analysen usw. können Sie bei Bedarf Kontakt mit den zuständigen Stellen im LANUK aufnehmen, damit dort eine Einschätzung zur Verwendbarkeit der vorhandenen Daten für den von Ihnen vorgesehenen Zweck vorgenommen werden kann
Nordrhein-Westfalen unternimmt seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen, um Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter vor den Gefahren durch Hochwasser zu schützen. Neben baulichen Maßnahmen kommt dabei der Kartierung von Risiken, der Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, der Vorsorgeplanung sowie der hochwassergerechten Entwicklungsplanung eine zentrale Bedeutung zu. Bis zum Jahr 2015 werden in Nordrhein-Westfalen für alle Gebiete, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Ziel der neuen Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen, um hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu verringern und zu bewältigen. Grundlage dafür ist die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL), die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist. Die Zielsetzung der Richtlinie wurde von der Bundesregierung in die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) übernommen (in Kraft seit 1. März 2010). Zur Umsetzung des WHG sind folgende Schritte vorgesehen: Bis Dezember 2011: Vorläufige Bewertung und Festlegung der Gebiete, in denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten oder Sachwerte darstellen können (sogenannte Risikogebiete). Bis Dezember 2013: Erstellung von Hochwassergefahren- und risikokarten für diese Gebiete. Hochwassergefahrenkarten informieren über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung. Dabei wird die örtliche Hochwassersituation für ein Extremhochwasser, für ein 100-jährliches Ereignis und auch für ein häufiges Hochwasserereignis darstellt.
Trinkwassermessdaten – Berichtspflichtige Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchungen von 2018 bis 2020 in NRW (als csv-Dateien und SQLITE-Datenbanken). Gemäß TrinkwV §21 übermitteln die Gesundheitsämter einmal jährlich die Angaben zur Trinkwasserqualität für Wasserversorgungsgebiete, in denen mindestens 10 m³ Trinkwasser/Tag bzw. mindestens 50 Personen versorgt werden, für das vorausgegangene Kalenderjahr an das LANUK. Das Dokument „Hinweise zu den bereitgestellten Trinkwasserdaten“ enthält Angaben zum Umfang und Messzeitraum der bereitgestellten Daten, wie auch technische Details zu den Datenformaten und dem Aufbau der Tabellen.