Das Informationssystem stellt die Verbreitung und oberflächennahen Vorkommen nichtenergetischer Festgesteinsrohstoffe in Nordrhein-Westfalen dar. Enthalten sind (nach Alter differenziert) die Rohstoffgruppen Karbonatgesteine, Sandsteine, Tonsteine und Vulkanite. Verfügbare Kartenthemen: Basisdaten; Verbreitung, lithologische Beschreibung und Besonderheiten der Ausprägung des Rohstoffvorkommens; Aussagesicherheit.
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Das Geoportal des Rheinisch-Bergischen Kreises ist der benutzerfreundliche Zugang zu den digitalen Karten der Kreisverwaltung. Diese Karten liefern die Informationen, die für die tägliche Arbeit in der Verwaltung benötigt werden und dokumentieren wichtige Planungen und Sachverhalte. Das Geoportal ist aber auch Fachleuten aus der Wirtschaft sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern von Nutzen. Öffentlich einsehbar sind unter anderem die Katasterkarte, Bebauungsplanübersicht, Luftbilder verschiedener Jahrgänge, landschaftsrechtliche Informationen oder auch die Wanderkarten von "Das Bergische". Die Karten bieten eine Vielzahl von Optionen: Man kann diese kombinieren, darin navigieren und zoomen oder darin Adressen suchen und Koordinaten ermitteln. Auch das Messen von Entfernungen, das Zeichnen von Flächen sowie der Druck von maßstabsgetreuen Karten ist möglich.
ALKIS Kreis Euskirchen Das Liegenschaftskataster wird im gesamten Kreisgebiet digital im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Das Amtliche Liegenschaftskataster vereint seit 2009 im Kreis Euskirchen die automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) und das automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) in einem System. Der Kreis Euskirchen folgt somit den Vorgaben der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV), die einen Standard für die Führung des Liegenschaftskataster entwickelt hat.
Für die Nutzung der Daten ist die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 abrufbar.
BORIS-NRW ist das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Immobilienmarkt in Nordrhein-Westfalen. Ein Bodenrichtwert ist ein vorwiegend aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Immobilienrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für bebaute Grundstücke bezogen auf ein „Normobjekt“ (§ 38 Grundstückswertermittlungsverordnung – GrundWertVO NRW). Das Normobjekt ist detailliert mit seinen wertbestimmenden Merkmalen beschrieben. Abweichungen individueller Grundstücksmerkmale einer zu bewertenden Immobilie von der Richtwertnorm (z. B. Baujahr) können sachverständig unter Beachtung der veröffentlichten Umrechnungskoeffizienten berücksichtigt werden. Die Immobilienrichtwerte sind Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke im Sinne des § 20 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und können die Grundlage für die Verkehrswertermittlung im Vergleichswertverfahren bilden. Der berechnete Immobilienpreis entspricht jedoch nicht dem Verkehrswert gem. § 194 BauGB. Dieser kann nur durch ein Verkehrswertgutachten ermittelt werden. Im Kreis Herford wurden die Immobilienrichtwerte in den Teilmärkten Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser ermittelt.
Wie wollen wir morgen leben? Wie wollen wir wohnen? Und wie wollen wir arbeiten? Antworten auf diese Fragen sucht die Internationale Gartenschau in der Metropole Ruhr – das gesamte Ruhrgebiet präsentiert sich und innovative Lösungsideen auf der internationalen Bühne. Hauptschauplätze sind Gelsenkirchen, Duisburg und Dortmund.
Die geologischen Naturraum- und Wanderkarten stellen die Gesteine, ihr Alter und ihre Lagerung dar; sie geben Hinweise auf ihre Entstehung und auf die Beziehungen zur Landschafts- und Kulturgeschichte. Geologische Schnitte veranschaulichen die Lagerungsverhältnisse und Mächtigkeit der Schichten. Die geologischen Wanderkarten zeigen außerdem Wanderwege und Freizeiteinrichtungen und führen zu zahlreichen erdgeschichtlichen Besonderheiten. Auf den Rückseiten der Karten sind geologische Sehenswürdigkeiten wie Klippen, Steinbrüche, Quellen und Stätten historischen Bergbaus beschrieben. Noch lieferbare Ausgaben: Geologische Karte der Attendorn-Elsper Doppelmulde 1:50.000. 1982 (3-86029-331-7); Geologische Wanderkarte des Naturparks Eggegebirge und südlicher Teutoburger Wald 1:50.000. 1988 (3-86029-332-4); Geologische Wanderkarte des Naturparks Rothaargebirge 1:50.000. 2 Bl., nur Südteil. 1994 (3-86029-334-6).
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Drensteinfurt. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung - BauO NRW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzung bezeichnet. Bei den hier vorliegenden Unterlagen handelt es sich ausschließlich um Kopien. Es wird davon ausgegangen, dass Stellungnahmen und Äußerungen sich auf die im Amt für Planen, Bauen, Umwelt befindlichen Originale beziehen.