Dieser Dienst stellt die Lärmkarten der Runde 3 für Hauptverkehrsstraßen über 3 Mio. Kfz. pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Züge/Jahr, Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flüge pro Jahr dar dazu werden in Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern zusätzlich sonstige lärmrelevante Straßen, Schiene und Flughäfen sowie Industrie einschließlich den Häfen und andere Lärmquellen gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates für Nordrein-Westfallen dargestellt. Lärmauswirkungen welche in den Karten dargestellt sind, werden nicht gemessen, sondern nach den Vorläufigen Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm an Schienenwegen, an Straßen, an Flugplätzen und Industrie und Gewerbe berechnet. (VBUSch, VBUS, VBUF, VBUI). Die Berechnungen erfolgten in einem 10 Meter Raster und in 4 Meter Höhe. Der dargestellte Lärmindex LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) ist eine physikalische Größe für die Beschreibung des Umgebungslärms. Er wird aus dem Taglärmindex (12 Tag-Stunden, LDay), Abendlärmindex (4 Ruhe-Stunden, LEvening) und Nachtlärmindex (8 Nachtstunden, LNight) berechnet. Der Lärmindex LNight wird zusätzlich einzeln dargestellt.
Dieser Dienst stellt die Lärmkarten der Runde 4 (2022) für Hauptverkehrsstraßen über 3 Mio. Kfz. pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Züge/Jahr, Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flüge pro Jahr dar dazu werden in Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern zusätzlich sonstige lärmrelevante Straßen, Schiene und Flughäfen sowie Industrie einschließlich den Häfen und andere Lärmquellen gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (EU-Umgebungslärmrichtlinie) des Europäischen Parlaments und des Rates für Nordrein-Westfallen dargestellt. Lärmauswirkungen welche in den Karten dargestellt sind, werden nicht gemessen, sondern nach europaweiten, einheitlichen Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm an Schienenwegen, an Straßen, an Flugplätzen und Industrie und Gewerbe berechnet (CNOSSOS (BUB, BUF, BEB)). Die Berechnungen erfolgten in einem 10 Meter Raster und in 4 Meter Höhe. Der dargestellte Lärmindex LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) ist eine physikalische Größe für die Beschreibung des Umgebungslärms. Er wird aus dem Taglärmindex (12 Tag-Stunden, LDay), Abendlärmindex (4 Ruhe-Stunden, LEvening) und Nachtlärmindex (8 Nachtstunden, LNight) berechnet. Der Lärmindex LNight wird zusätzlich einzeln dargestellt.
Dieser Dienst stellt die Lärmkarten der Stufe 2 für Hauptverkehrsstraßen über 3 Mio. Kfz. pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Züge/Jahr, Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flüge pro Jahr dar dazu werden in Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern zusätzlich sonstige lärmrelevante Straßen, Schiene und Flughäfen sowie Industrie einschließlich den Häfen und andere Lärmquellen gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates für Nordrein-Westfallen dargestellt. Lärmauswirkungen welche in den Karten dargestellt sind, werden nicht gemessen, sondern nach den Vorläufigen Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm an Schienenwegen, an Straßen, an Flugplätzen und Industrie und Gewerbe berechnet. (VBUSch, VBUS, VBUF, VBUI). Die Berechnungen erfolgten in einem 10 Meter Raster und in 4 Meter Höhe. Der dargestellte Lärmindex LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) ist eine physikalische Größe für die Beschreibung des Umgebungslärms. Er wird aus dem Taglärmindex (12 Tag-Stunden, LDay), Abendlärmindex (4 Ruhe-Stunden, LEvening) und Nachtlärmindex (8 Nachtstunden, LNight) berechnet. Der Lärmindex LNight wird zusätzlich einzeln dargestellt.
Dieser Dienst stellt die Lärmkarten der Stufe 1 für Hauptverkehrsstraßen über 6 Mio. Kfz. pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Züge/Jahr, Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flüge pro Jahr dar dazu werden in Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern zusätzlich sonstige lärmrelevante Straßen, Schiene und Flughäfen sowie Industrie einschließlich den Häfen und andere Lärmquellen gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates für Nordrein-Westfallen dargestellt. Lärmauswirkungen welche in den Karten dargestellt sind, werden nicht gemessen, sondern nach den Vorläufigen Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm an Schienenwegen, an Straßen, an Flugplätzen und Industrie und Gewerbe berechnet. (VBUSch, VBUS, VBUF, VBUI). Die Berechnungen erfolgten in einem 10 Meter Raster und in 4 Meter Höhe. Der dargestellte Lärmindex LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) ist eine physikalische Größe für die Beschreibung des Umgebungslärms. Er wird aus dem Taglärmindex (12 Tag-Stunden, LDay), Abendlärmindex (4 Ruhe-Stunden, LEvening) und Nachtlärmindex (8 Nachtstunden, LNight) berechnet. Der Lärmindex LNight wird zusätzlich einzeln dargestellt.
Der Datensatz umfasst die (Stand 01/2020) 29 Bike and Ride Anlagen im Wuppertaler Stadtgebiet einschließlich des stadtnahen Außenbereichs, die im Zuge der Umsetzung des "Parkraumkonzeptes Wuppertal" an Bahnhöfen des Schienenpersonennahverkehrs und einigen Schwebebahnhöfen und Bushaltestellen angelegt worden sind. Die Daten werden von der zuständigen Fachabteilung "Straßen- und Verkehrsplanung" des Ressorts 104 "Straßen und Verkehr" mit einem Fachverfahren innerhalb des Wuppertaler Navigations- und Datenmanagementsystems WuNDa geführt und bei Bedarf zeitnah aktualisiert. (WuNDa ist ein themenübergreifendes, webbasiertes Geoinformationssystem im Intranet der Stadtverwaltung Wuppertal.) Die Bike and Ride Anlagen unterliegen dabei nur seltenen Änderungen. Die geographische Lage dieser eigentlich flächenhaften Anlagen wird vereinfacht durch Punkte repräsentiert. Der Datensatz umfasst neben den Standortkoordinaten zu jeder Anlage einige beschreibende Attribute einschließlich eines Hyperlinks zu einem Foto der Anlage. Die als Open Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereitgestellten ESRI-Shapefiles, KML- und GeoJSON-Dateien werden in einem automatisierten Prozess wöchentlich aktualisiert.
Das Heft Nr. 10 aus der Serie „scriptumonline - Geowissenschaftliche Arbeitsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen“ fasst den aktuellen Kenntnisstand zur Geologie der im westlichen Münsterland verbreiteten Haltern-Formation der Oberkreide (Santonium) zusammen. Die Sedimentfolge besteht im Wesentlichen aus Fein- und Mittelsanden, die z. T. auch grobsandig oder schwach schluffig ausgebildet sein können. Vereinzelt treten quarzitische, selten auch kalkig verfestigte Sandsteinbänke auf. Das Verbreitungsgebiet der Haltern-Formation hat eine Fläche von ca. 850 km². Ihre größten Mächtigkeiten erreicht sie mit bis zu 300 Metern bei Groß Reken und Haltern. Für den regionalen Aufbau des Gebietes sind weite, flachwellige Kreide-Sättel und -Mulden kennzeichnend. Während die Faltenstrukturen im Westteil des Verbreitungsgebietes Westnordwest - Ostsüdost gerichtet sind, biegen sie im Ostteil in eine Südwest-Nordost-Richtung um. Die Mächtigkeitsverteilung der Haltern-Formation wird maßgeblich durch den Verlauf dieser Faltenstrukturen beeinflusst. [2020. 17 S., 4 Abb., ISSN 2510-1331]
Das Aachener Steinkohlenrevier ist neben dem Niederrheinisch-Westfälischen Steinkohlenrevier die zweite große Steinkohlenlagerstätte Nordrhein-Westfalens. Das flözführende Oberkarbon tritt im Aachener Steinkohlenrevier in zwei räumlich voneinander getrennten Teilen auf: dem Wurm-Revier und dem lnde-Revier. Der Bergbau im Wurm-Revier ist wahrscheinlich sogar älter als der an der Ruhr. Auch wenn das Aachener Revier in der wissenschaftlichen und bergmännischen Literatur der Vergangenheit insgesamt nicht den Niederschlag gefunden hat, wie das ungleich größere Ruhr-Revier, so liegen doch zahlreiche Untersuchungen vor, die sich mit den Problemen dieses Raumes befassen. Hierbei spielt das Aachener Revier als Bindeglied zwischen dem rheinisch-westfälischen einerseits und den Steinkohlenrevieren Südlimburgs und Belgiens andererseits eine wichtige Rolle. Die Sonderveröffentlichung befasst sich mit der Schichtenfolge, der Flözführung und Inkohlung sowie der Tektonik beider Teilreviere und gibt überdies einen kurzen bergbaugeschichtlichen Abriss. [1988., 77 S., 18 Abb., 2 Tab., 1 geol. Karte 1:25.000; ISBN 978-3-86029-919-7]
Ein bildbasiertes Digitales Oberflächenmodell (bDOM) beschreibt die Erdoberfläche und die darauf befindlichen Objekte, wie z.B. bauliche Anlagen und Vegetation, als regelmäßig verteilte, georeferenzierte Höhenpunkte zum Aufnahmezeitpunkt der Luftbilder eines photogrammetrischen Bildflugs. Die Ableitung der bildbasierten Oberflächenmodelle erfolgt durch Bildkorrelation (i.d.R. Dense-Image-Matching) aus orientierten digitalen Luftbildern (DLB). Für jeden bDOM-Rasterpunkt erfolgt eine Zuordnung mit zusätzlichen Attributen, wie z.B. Farbwerten (RGBI). Die Bezirksregierung Köln, Geobasis NRW, stellt das Produkt bDOM50 im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags für Nordrhein-Westfalen flächendeckend zur Verfügung und führt dieses im 2-Jahres-Turnus fort. Als Datenformat wird der OGC Standard LAS in der Version 1.2 im Point Data Record Format 1 (PDRF 1) verwendet. Die Bereitstellung der Daten über das Downloadportal erfolgt im komprimierten LAS-Format (LAZ).
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Der Datensatz beinhaltet die Rasterdaten der Regionalpläne der sechs Planungsgebiete des Landes NRW im Format XPlanung. Die Regionalpläne konkretisieren die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans NRW für die einzelnen regionalen Teilräume/Planungsgebiete in NRW. Die Regionalpläne legen die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region als Ziele und Grundsätze der Raumordnung zeichnerisch und in einem Textteil fest. Die zeichnerischen Festlegungen der Regionalpläne werden auf Basis einer Karte im Maßstab 1:50.000 erstellt. Sie sind dementsprechend nicht an Parzellen orientiert, sondern geben eine eher grobe Festlegung der Flächen wieder. Der RFNP basiert auf den Flächennutzungsplänen im Maßstab 1:10.000, stellt aber die Raumkategorien der Regionalplanung dar. Dabei ist zu beachten, dass die vorliegenden Rasterdaten nur informell und unverbindlich genutzt werden können. Rechtswirksam ist allein die vom jeweiligen Regionalrat beschlossene zeichnerische Festlegung (Plandarstellung des jeweiligen Niederlegungsexemplars im Maßstab 1:50.000). Aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der Gesamtschau für das Land Nordrhein-Westfalen wurde die Darstellung der Daten außerdem vereinheitlicht. Sie kann daher von der einzelnen Darstellung im jeweils rechtsgültigen Regionalplan abweichen.
Nutzungsbedingungen: Die Daten stehen unter der Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0). Datensätze unter dieser Lizenz müssen bei Weiterverwendung mit dem Quellenverweis „Land NRW“ versehen werden.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB) die vorhandene und geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln wurde zuletzt im Jahr 1982 aufgestellt. Seitdem wurden mehrere Änderungen durchgeführt und in das Planwerk eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, sondern ist behördenverbindlich. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden kann. Rechtswirksam ist allein der vom Stadtrat beschlossene und von der Bezirksregierung bestätigte Plan. Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurden einige Darstellungen angepasst. Der vorliegende Dienst kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen FNP abweichen.