Ein Flurstück ist ein eindeutiger, abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Bezeichnung geführt wird. Die Bezeichnung des Flurstücks besteht aus der Gemarkung, der Flur sowie der Flurstücksnummer. Mehrere Flurstücke können zu einem Grundstück zusammengefasst werden, sofern im Grundbuch die selben Eintragungen vorhanden sind. Jedes Flurstück enthält eigene Informationen wie z.B. die Größe und Lage der Flächen. GFI = Get Feature Info GetFeatureInfo ist die Anfrage an einen Geodaten-Dienst, um detaillierte Informationen zu einem geografischen Objekt zu erhalten, das an einer bestimmten Stelle auf einer Karte angeklickt wurde.
Dieser Datensatz enthält die Flurstücke, Flurstücksnummer und die Gemarkungen aus dem vorhandenen Datenmodell ALKIS. Sie wurden in das INSPIRE Zielmodell transformiert. Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Damit sind Daten der ehemaligen Liegenschaftskarte, des ehemaligen Liegenschaftsbuches und des Grenznachweises in ALKIS enthalten. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens (siehe Verweis). Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Daneben gibt es entsprechend dem Datenmodell länderspezifische zusätzliche Daten. Dieser Datensatz enthält ausgewählte Daten: Flurstücke, Flurstücksnummer, Gemarkungen
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2023 , gegenwärtig aktuell
Die Hauskoordinaten, auch georeferenzierte Gebäudeadressen genannt, ordnen jedem Gebäude Niedersachsens, vorausgesetzt es hat eine Hausnummer und ist eingemessen, exakt eine Koordinate im Landeskoordinatensystem zu. Sie haben die Möglichkeit einer hausnummernscharfen Geocodierung auf der Basis unserer amtlichen Hauskoordinaten. Derzeit gibt es ca. 2,3 Millionen Hauskoordinaten in Niedersachsen. Etwa 2,2 Millionen Hauskoordinaten wurden auf Grundlage der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) erstellt und bezeichnen exakt die Lage der jeweiligen Hausnummer. Ca. 130.000 Hauskoordinaten hingegen sind nach dem Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) verortet und sind damit lagegleich zu den zugehörigen Flurstücksnummern. Sie bezeichnen die derzeitigen Bauplätze und deren bereits erteilte und damit zukünftige Hausnummer.
ALKIS ist Teil des Geobasisinformationssystems der nordrhein-westfälischen Vermessungsverwaltung. Die Flurkarte ist eine Standardausgabe aus ALKIS. Sie liefert neben dem amtlichen Raumbezug auch den amtlichen Grundstücksbezug im Sinne der Grundbuchordnung. Es handelt sich um eine flächendeckende und blattschnittfreie Darstellung der Geometrie, Lage und Form der Flurstücke und Gebäude mit weiteren Elementen aus den Bereichen Topographie, Nutzungsarten, politische Grenzen, Geländeformen und Vermessungspunkten. Zudem enthält ALKIS die beschreibenden Angaben zum Flurstück, wie z.B. die Flächengröße, Grundbuchbezeichnung und Eigentümerangaben. Der eingebundende Dienst 'ALKIS-Karte' ist aus den Daten des amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) abgeleitet.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Recklinghausen führt gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) eine Kaufpreissammlung. In der Kaufpreissammlung werden die Verträge, durch die sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfasst und inhaltlich ausgewertet. Jährlich werden aus den Daten der Kaufpreissammlung insbesondere die Bodenrichtwerte und die sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten (z.B. Preisindexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren) ermittelt und der Grundstücksmarktbericht erstellt. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
Liegenschaftskarte und ABK (Amtliche Basiskarte) aus ALKIS. Das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) enthält für Flurstücke und Gebäude Geobasisdaten in beschreibender und darstellender Form. Für alle Flurstücke weist das Liegenschaftskataster deren Form, Lage, Lagebezeichnung, Nutzung, Größe, Bebauung und charakteristische Topographie nach. Es enthält die Ergebnisse der Bodenschätzung sowie den Nachweis der Eigentümer und Erbbauberechtigten. Das Liegenschaftskataster ist amtliches Verzeichnis im Sinne der Grundbuchordnung. Die Amtliche Basiskarte (ABK) ist der Nachfolger der bis 2016 geführten Deutschen Grundkarte 1:5.000 (DGK5) als topographisches Basiskartenwerk. Die ABK stellt die Schnittstelle zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Landeskartenwerken dar und wird ausschließlich aus den Informationen des Liegenschaftskatasters (ALKIS) abgeleitet.
Mit Hilfe des Immobilien-Preis-Kalkulators können Sie schnell und einfach das Preisniveau für Ihr freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus, Ihr Reihenhaus/Ihre Doppelhaushälfte oder Ihre Eigentumswohnung abschätzen. Der Immobilien-Preis-Kalkulator basiert auf Marktmodellen (Vergleichsfaktoren), die durch die Gutachterausschüsse aus der Kaufpreissammlung mit Hilfe mathematisch-statistischer Verfahren (multiple Regression) ermittelt werden. Die Marktmodelle werden in der Regel in Grundstücksmarktberichten jährlich veröffentlicht. Die Immobilienpreiskalkulation dient der Ermittlung eines ungefähren Preisniveaus und soll dem Nutzer als Anhalt für eine grobe Einschätzung des Immobilienwertes dienen. Sie ersetzt kein Verkehrswertgutachten und kann nicht als Grundlage für eine qualifizierte Verkehrswertermittlung nach § 194 Baugesetzbuch verwendet werden. Es ist nicht in allen Landkreisen die Berechnung eines Preisniveaus möglich.
Für die Nutzung der Daten ist die Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 abrufbar. Der Quellenvermerk gemäß (2) der Lizenz lautet "LGLN"
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg beschließt zum 01.01.JJJJ auf Grundlage der nach § 195 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) geführten und nach § 193 Abs. 5 BauGB ausgewerteten Kaufpreissammlung Immobilienrichtwerte gem. § 38 der Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW) für den Teilmarkt Eigentumswohnungen (Weiterverkäufe) und Ein- und Zweifamilienhäuser (Weiterverkäufe). Alle verfügbaren Immobilienrichtwerte sowie die dazugehörigen Fachinformationen können gebührenfrei über das Internetportal BORIS.NRW (Menüpunkt: Immobilienrichtwerte) eingesehen bzw. als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Ebenfalls steht dort ein Preiskalkulator zur Verfügung, um den Immobilienrichtwert an die Eigenschaften des Wertermittlungsobjektes anzupassen.
Das Liegenschaftskataster enthält für Flurstücke und Gebäude Geobasisdaten in beschreibender und darstellender Form. Das Liegenschaftskataster umfasst zudem die Eigentümerangaben, die Angaben zur tatsächlichen Nutzung und zur charakteristischen Topographie sowie die Ergebnisse der Bodenschätzung. Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis im Sinne der Grundbuchordnung. In Nordrhein-Westfalen ist es Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte, die Geobasisdaten des kommunal geführten Liegenschaftskatasters im einheitlichen Standard des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) zu erheben, tagesaktuell zu führen und bereitzustellen. Die Katasterbehörden erstellen die Amtlichen Auszüge des Liegenschaftskatasters. Dieser Dienst enthält die Anschriften und Kontaktdaten sowie die online Bezugswege zu den Datenangeboten aller 53 Katasterämter in Nordrhein-Westfalen.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Ausgabeformatierte Auszüge aus ALKIS, Liegenschaftskarte Rheinland-Pfalz (RP31) Ausgabeformen: analog oder druckaufbereitet (PDF). Im Liegenschaftskataster sind über alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) Daten tatsächlicher und rechtlicher Art nachzuweisen einschließlich der Daten über die Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke. Das Liegenschaftskataster besteht insbesondere aus der Liegenschaftskarte und der Liegenschaftsbeschreibung. Die Liegenschaftskarte ist die maßstäblich verkleinerte und verebnete grafische Darstellung aller im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) geführten Liegenschaften. Die Präsentation der Liegenschaftskarte im Maßstab 1 : 1 000 ist amtliche Liegenschaftskarte und grafische Grundlage des amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Das Produkt RP31 - Liegenschaftskarte zeigt die grafische Darstellung des Flurstücks im gewählten Maßstab (freier Maßstab). Die Wahl des Maßstabes 1:1000 (amtliche Liegenschaftskarte) kann aufgrund spezifischer Anforderungen externer Personen und Stellen erforderlich sein.