Beantragte Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche. Sie unterliegen den CrossCompliance-Regelungen. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung - Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Beantragte Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche. Sie unterliegen den CrossCompliance-Regelungen. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Daten der nach dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellten Objekte der einzelnen Kommunen. Daten werden regelmässig aktualisiert und befinden sich noch im Aufbau.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Anteil der der Personen, die Leistungen nach dem SGB XII außerhalb der Regelaltersgrenze beziehen, an allen Personen dieser Altersklasse. Der Anteil lässt Rückschlüsse auf die Ausprägung der Altersarmut zu.
Das Anwendungsschema für Bereichsbeschränkungs- und Regelungszonen stellt Zonen oder Bereiche dar, die zum Schutz der Umwelt durch Verwaltung, Einschränkung oder Regulierung eingerichtet wurden.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung - Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Die Übersichtskarte 1:250 000 bildet Mecklenburg-Vorpommern auf einem Kartenblatt ab und bietet so einen guten Überblick der Landestopographie. Die Übersichtskarten werden in der Regel jährlich aktualisiert.
Ein Bebauungsplan (B-Plan) regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von parzellierten Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen.
Im Baumkataster wird der Baumbestand der Stadt Bochum geführt, das als Grundlage für die regelmäßige Baumpflege und Baumkontrolle zur Gewehrleistung der Verkehrssicherungspflicht auf städtischen Grundstücken dient.
Übersichtkarte zur Orientierung über die Zuständigkeitsbereiche der Unteren Naturschutzbehörden (UNB) in Niedersachsen.In der Regel gibt es eine UNB pro Landkreis/kreisfreier Stadt. Einige größere selbständige Städte bestimmter Landkreise haben eine eigene Untere Naturschutzbehörde. Auch Großschutzgebietsverwaltungen wie die Biosphärenreservatsverwaltung Elbtalaue, die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer und die Nationalparkverwaltung Harz üben die Funktion als UNB in Bereichen ihrer Schutzgebiete aus. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ist im freien Küstenmeer und im gemeindefreien Gebiet als Untere Naturschutzbehörde tätig.
Das Digitale Geländemodell 1 m (DGM1) ist ein ATKIS®-Produkt und beschreibt die Geländeformen der Erdoberfläche durch eine in Lage und Höhe georeferenzierte Punktmenge, die in einem regelmäßigen Gitter von 1 m angeordnet sind.