Die Kartenanwendung 'Historische Luftbilder der Stadt Gelsenkirchen' stellt Luftbilder verschiedener Jahrgänge, beginnend von 1926 bis heute dar. Mit Hilfe eines Zeitschiebers können historische Luftbilder mit dem heutigen Stand durch Überblenden verglichen werden. Als Datenquellen werden Geoinformationen des Landes NRW, des Regionalverbandes Ruhr und der Stadt Gelsenkirchen genutzt.
Zugriffseinschränkung: Unbeschränkter Zugang. Nutzungsbedingungen: weiterführende Erläuterungen zu den einzelnen Lizenzbedingungen stehen in den Metadaten der einzelnen Datensätze.
Die Gewerbe- und Industriekernzonen in Düsseldorf werden in 5 Kategorien unterschieden: großflächige Gewerbe- und Industrieansiedlungen, gewerbliche Infrastruktureinrichtungen, ASB-GE-Bereiche gemäß Regionalplan, kleinteilige geschlossene Gewerbeareale und Entwicklungszonen gemischter Nutzungen. Sie dienen der Sicherung der Gewerbeflächen besonders für die klassischen Branchen.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)
ASL ist das Programm zur tagesaktuellen Auskunft und Bereitstellung der Angaben des amtlichen Vermessungswesens und der Standardpräsentationen - auch zur Mitwirkung an der Bereitstellung entsprechend § 6 Abs.4 NVermG -. Zuständig für die Vergabe von ASL-Zugängen sind die Regionaldirektionen.: http://www.gll.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=10643&article_id=50439&_psmand=34
Der Band Nr. 20 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ beinhaltet Beiträge zur Hydrogeologie, die sich in vier verschiedene Arbeitsbereiche gliedern: regionale Hydrogeologie, spezielle Untersuchungen, hydrogeologische Karten sowie Mineral-, Heil- und Thermalwässer. [1974. 560 S., 88 Abb., 72 Tab., 18 Taf.]
Luftbilder: Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) Digitale, schwarz-weiße Luftbilder (hier: Auszug Stadtgebiet Bottrop (Süd)) Die Bilder wurden von SW-Kontrastlichtpausen gescannt, georeferenziert und umgerechnet vom tif-Format ins ecw-Format. Bodenauflösung: 30 cm pro Pixel Luftbilder: Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) Befliegung: 1974 (Bottroper Süden)
Der Dienst visualisiert den aktuell vorliegenden Datensatz der Verwaltungsgliederungskarte Baden-Württemberg 1:350 000 (VBW350). Er präsentiert die Verwaltungsgliederung Baden-Württembergs. D.h. die Grenzen, Namen und Sitze der Verwaltungseinheiten: Regionalverband, Regierungsbezirk, Land-/Stadtkreis, Gemeinde und Verwaltungsgemeinschaft. Zu Orientierung sind ausgewählte Flüsse und Binnengewässer dargestellt.
In ALKIS enthaltene lokale, regionale und nationale Verwaltungseinheiten, die die Gebiete abgrenzen, in denen die Mitgliedstaaten Hoheitsbefugnisse haben und/oder ausüben und die durch Verwaltungsgrenzen voneinander getrennt sind. In Baden-Württemberg umfasst der Datensatz folgende Abgrenzungen: Regierungsbezirk, Stadt- oder Landkreis, Verwaltungsgemeinschaft, Gemeinde/Stadt/verbandsangehörige Gemeinde/verbandsangehörige Stadt/gemeindefreies Gebiet
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
Die amtlichen Hausumringe beschreiben georeferenzierte Umringpolygone von Gebäudegrundrissen und sind ebenso wie die amtlichen Hauskoordinaten ein Produkt des Liegenschaftskatasters. Da sie auf einer individuellen Vermessung vor Ort basieren, verfügen sie über eine hohe geometrische Genauigkeit und lassen sich ideal mit den amtlichen Hauskoordinaten kombinieren. Für eine hohe Aktualität und maximale Flächendeckung sorgen die regionalen Katasterbehörden in den Ländern.
Für die Simulation des "Szenarios 3: Außergewöhnliches Ereignis als Blockregen" wird das von der Arbeitshilfe vorgegebene Extremereignis als Blockregen von 90 mm in einer Stunde für Uedem verwendet. Dies ist ein pauschaler Ansatz, der für ganz Nordrhein-Westfalen gilt und somit keinen regional differenzierten Wert darstellt. Diese Regenbelastung führt zu einem extremen Oberflächenabflussereignis und stellt das Pendant zum Extremereignis bei den HW-Gefahrenkarten dar.
Entlang der niedersächsischen Küste führt massives Auftreten verschiedener Mikroplankton-Organismen regelmäßig zu optisch auffälligen oder toxischen Erscheinungen. Im Rahmen dieses Berichtes wurden deshalb sowohl zeitliche, als auch regionale Aspekte der Plankton- und Nährsalzverhältnisse untersucht. Darüber hinaus wird der Einfluss der Strömung auf die Wasserverhältnisse dargestellt. Außerdem sind die im Rahmen des BLMP-Messprogramms durchgeführten physikalisch-chemischen Messungen an Wasserproben von 1980 bis 1992 in diesem Bericht zusammengefasst.