Im Kreis Recklinghausen gibt es ca. 172 Jagdbezirke, die in sogenannte gemeinschaftliche Jagdbezirke und in Eigenjagdbezirke unterteilt sind. Berechtigten Benutzern stehen darüber hinaus erweiterte Angaben zum Jagdbezirk und zum zuständigen Jagdausübungsberechtigten zur Verfügung. Gebiete, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, und in befriedeten Bezirken ruht die Jagd. Eine beschränkte Ausübung der Jagd kann gestattet werden, wenn sich die Notwendigkeit ergibt und alle Sicherheitsaspekte eingehalten werden können. Eigenjagdbezirke sind zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von mindestens 75 Hektar, die im Eigentum ein und derselben Person oder einer Personengemeinschaft stehen. Gemeinschaftliche Jagdbezirke bilden sich, wenn Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen. Die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. Das Jagdrecht erlaubt dem Jagdausübungsberechtigten in seinem Revier wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen.
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Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Der Dienst enthält die Flurkarte mit den spezifischen Ausprägungen der AdV sowie die Amtliche Basiskarte (ABK) des Kreises Kleve jeweils in der Variante farbig. Die Flurkarte wird aus dem Datenbestand des Amtlichen Liegenschaftskatasters abgeleitet. Sie enthält Grenzen und Grenzpunkte, Gebäude, Nutzungsarten sowie die charakteristische Topografie. Die Flurkarte wird in den Maßstäben 1 : 500, 1 : 1.000 und 1 : 2.000 bereitgestellt. Die Amtliche Basiskarte (ABK) stellt die wesentlichen Inhalte des Liegenschaftskataster wie Flurstücke, Gebäude, tatsächliche Nutzung und Topographie einschließlich der zugehörigen Beschriftungen und Symbole dar. Die ABK stellt die Verbindung zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Kartenwerken her und ist der Nachfolger der Deutschen Grundkarte (DGK). Die Darstellung orientiert sich an dem ALKIS-Signaturenkatalog NRW. Die ABK des Kreises Kleve ist in den Maßstäben 1:2.500, 1:5.000 und 1:10.000 verfügbar.
In den letzten Jahrzehnten hat sich mehr und mehr gezeigt, dass nicht nur umweltschutzbezogene Zielsetzungen unverzichtbar geworden sind, sondern auch Ziele der Umweltsicherung und der Daseinsvorsorge. In Nordrhein-Westfalen leistet der Geologische Dienst NRW, mit Sitz in Krefeld, dessen Untersuchungsobjekte Gesteine, Grundwasser und Böden sind, hierzu einen entscheidenden Beitrag. Grund und Boden werden vom Menschen intensiv beansprucht, sei es zur Errichtung von Wohnsiedlungen, Ansiedlung von Industriebetrieben, Erschließung von Verkehrswegen, Gewinnung von Rohstoffen, Deckung des Energiebedarfs, Versorgung mit Wasser, Produktion von Nahrungsmitteln, Deponierung von Abfallstoffen sowie Freizeitgestaltung und Erholung. Die Sonderveröffentlichung gibt einen tabellarischen Überblick über die wichtigsten Geopotentiale, wie z.B. Rohstoffe und Böden, von NRW; untergliedert nach den vier geologisch-landschaftlichen Großeinheiten Rheinisches Schiefergebirge, Weserbergland, Westfälische Tieflandsbucht und Niederrheinische Bucht. [1981. 72 S., 1 Abb., 1 Karte 1:500.000; ISBN 978-3-86029-912-8]
Die wissenschaftlich fundierte bodenkundliche Kartierung (Bodeninventur) mit der Herausgabe von Bodenkarten ist die wichtigste Grundlage für Bodennutzung, Bodenschutz und bodenkundliche Forschung. Hier handelt es sich um Flächendaten der bodenkundlichen Kartierung zur Verbreitung und zu den Eigenschaften der Böden. Sie sind Grundlage für die Bodenkarte 1 : 50 000. Die Bodenkarten von Nordrhein-Westfalen 1 : 50 000 (BK 50) stellen die Verbreitung der zu Bodeneinheiten zusammengefassten Böden im Blattgebiet dar. Die Kartenlegende enthält für jede Bodeneinheit Angaben über die Bodenartenschichtung bis zu 2 m Tiefe, die Bodentypen und das geologische Ausgangsgestein. In einer besonderen Spalte sind die Wertzahlen der Bodenschätzung, die Nutzungseignung, die Ertragsfähigkeit und Bearbeitbarkeit sowie die Wasserverhältnisse der Böden angegeben. Die Bodenkarten bilden eine wichtige Unterlage für Aufgaben der Land- und Forstwirtschaft, der Landesplanung, Landespflege, Wasserwirtschaft und des Naturschutzes sowie für Forschung, Lehre und Unterricht. Die Bodenkarten des Kreises Wiedenbrück sowie des Kreises und der Stadt Iserlohn geben die bodenkundlichen Verhältnisse Blattgrenzen übergreifend wieder. Zu ihnen gehört jeweils ein Erläuterungsheft mit Schriften- und Kartenverzeichnis, in dem nach einer Einleitung auf die Faktoren der Bodenbildung, die Bodeneinheiten, die Bodennutzung, die nutzbaren Gesteine und Erze, den Baugrund und das Grundwasser eingegangen wird. Es sind vorhanden: Bodenkarte des Kreises Wiedenbrück 1 : 50 000. 19972 (mit Erläuterung) Bodenkarte des Kreises und der Stadt Iserlohn 1 : 50 000. 1972 (mit Erläuterung)
Das Heft Nr. 12 aus der Serie „scriptumonline - Geowissenschaftliche Arbeitsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen“ beleuchtet ein Verfahren der Erstellung von Erosionsgefährdungskarten auf Grundlage von bodenkundlichen Kartierungen und Wetterdaten. Unter den sich ändernden klimatischen Bedingungen erhält die Bodenerosion im vorsorgenden Bodenschutz eine zentrale Bedeutung. Bisher wurde das regional unterschiedliche Niederschlagsgeschehen durch Regressionsgleichungen abgebildet, in denen die Höhe des Sommerniederschlags die Regenerosivität bestimmt. Diese Ansätze sind unzureichend, um der Dynamik bei der Veränderung der Starkregencharakteristik Rechnung zu tragen, da sie erst mit großer zeitlicher Verzögerung auf eine geänderte Niederschlagscharakteristik reagieren. Daher hat der Deutsche Wetterdienst ein Verfahren entwickelt, das auf Regenradarmessungen basiert. Das Verfahren wird kurz dargestellt und die Auswirkungen auf das Erosionsgeschehen werden erläutert. Entsprechende Karten zur Regenerosivität werden vom Deutschen Wetterdienst regelmäßig aktualisiert ins Netz gestellt. Mit entsprechenden Boden- und Reliefkarten erstellt der Geologische Dienst NRW Erosionsgefährdungskarten, die die Beratung der Landwirtschaft unterstützen. [2020. 10 S., 2 Abb., ISSN 2510-1331]
Das Heft Nr. 16 aus der Serie „scriptumonline - Geowissenschaftliche Arbeitsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen“ stellt das transnationale Projekt „Roll-out of Deep Geothermal Energy in North-West Europe“ (DGE-ROLLOUT) vor. Dieses untersuchte eines der vielversprechendsten tiefengeothermischen Reservoire in Nordwesteuropa (NWE), das Rhenoherzynische Becken. Ein wesentliches Ziel des Projektes war die grenzüberschreitende Charakterisierung der unterkarbonischen Kohlenkalk-Gruppe (und im Nachgang der devonischen Massenkalke) in Belgien, Frankreich, Deutschland und den Niederlanden, um die Standortsuche für künftige Geothermiekraftwerke zu erleichtern und um eine CO2-neutrale Wärmenutzung in NWE zu unterstützen. Durch das Zusammentragen und Auswerten des gemeinsamen Datenschatzes und durch die transnationale Erhebung neuer Daten aus Bohrungen und seismischen Kampagnen sollten Tiefe, Mächtigkeit, Struktur und Fazies dieses hydrothermalen Reservoirs charakterisiert und die bisher unbekannten tiefengeothermischen Potenziale der Karbonatgesteine im Rhenoherzynischen Becken ermittelt werden. [2020. 11 S., 3 Abb., ISSN 2510-1331]
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer "Verordnung ersetzende Vertragsfläche" kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der FFH-Gebietsflächen in Nordrhein-Westfalen, bei denen die Sicherstellung über Verträge mit Grundeigentümern oder Nutzerverbänden erfolgt ist. Die FFH-Richtlinie 92/43/EWG zielt darauf ab, einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu bewahren oder wiederherzustellen. Zur Gewährleistung dieses Ziels sind die in der Gemeinschaftsliste der EU bestätigten FFH-Gebiete von den Mitgliedsstaaten als Besondere Schutzgebiete (SAC = Special Area of Conservation) auszuweisen. Die Schutzausweisung richtet sich in Nordrhein-Westfalen nach den Vorgaben der VV-Habitatschutz, Nr. 3.1. und erfolgt in der Regel durch Festsetzung als Naturschutzgebiet. Bei einer Reihe von Gebieten wird die Sicherstellung allerdings gemäß § 32 Abs. 4 BNatSchG über Verträge des Landes Nordrhein-Westfalen mit Grundeigentümern bzw. Nutzerverbänden gewährleistet.
Die benthische Microvegetation eines großen Wattgebietes an der Jade (südliche Nordsee) wurde in Bezug auf den Artenbestand, die Pigmentverteilung (Chlorophyll-a und Phaeophytin) und die Zelldichte untersucht. Die Diatomeen stellten die wichtigste Gruppe der Bodenalgen dar, doch traten auch einige Cyanophyceen und ein Euglenoide gelegentlich in Massenvermehrung auf. Mit Hilfe einer Clusteranalyse konnte eine Reihe von Artenkombinationen (nur Diatomeen) ermittelt werden, die in ihrer Verbreitung an bestimmte Biotope gebunden waren. Letztere, wurden aufgrund von Feldbeobachtungen und abiotischen Eigenschaften klassifiziert. Helle Sandböden, dunkle Sandböden, Mischböden und Sandstrände waren die vorherrschenden Biotope. Die übrigen nahmen. nur kleine Flächen ein, stellten aber wegen ihres extremen Charakters besonders ausgeprägte, Lebensräume dar. Nach den Chlorophyll- a-Konzentrationen zu urteilen, produziert das Gebiet nur geringe bis mittlere Mengen an pflanzlicher Biomasse, wie es von anderen stark und mäßig exponierten Watten bekannt ist. Auf irgendwelche Abwasserschäden gab die Untersuchung keine Hinweise.
„Im Gebiet der Leybucht gingen durch die Maßnahme „Küstenschutz Leybucht“ rd. 740 ha marin beeinflusster Lebensräume – Wattflächen, Vorland und Sommerpolderflächen – verloren bzw. wurden neuen, anderen Funktionen zugeführt. Als Kompensation für den Flächen- bzw. Funktionsverlust wurde u. a. die Öffnung des Sommerdeiches in der Hauner Hooge planfestgestellt. Die Öffnung erfolgte im Oktober 1994 mit dme Ziel, die Wertigkeit der Flächen für den Naturschutz durch die Gewährleistung des natürlichen Salzwassereinflusses in allen Bereichen der ehemaligen Polderfläche zu erhöhen. Es sollen sich nutzungsfreie, störungsarme und naturnahe Salzwiesen und Prielstrukturen entwickeln. Bezogen auf Leyhörn steht hier die natürliche Dynamik noch stärker als bei anderen Biotopen in der Landschaftsentwicklung im Vordergrund. Im Jahr 1998 wurde von der Forschungsstelle Küste des NLÖ eine Vegetationskartierung der Kompensationsflächen der Hauener Hooge im Maßstab 1:2.500 durchgeführt. Sie wird hier dargestellt und mit der Kartierung von 1995 verglichen (siehe ARENS 1997). Weiter sind hier die Ergebnisse aus dem jährlich von 1995 bis 1999 erfassten vegetationskundlichen Dauerflächen dargestellt.
„Im Jahre 1966 wurde auf dem Blexer Groden bei Nordenham der Bau eines Titandioxid-Werkes begonnen. Die Gesellschaft erhielt die wasserbehördliche Erlaubnis, täglich 38.200 m³ Abwasser bei Blexen in die Weser einzuleiten. Die Produktion wurde im Frühjahr 1969 aufgenommen. Über den Einfluss von Abwässern dieser Art und vor allem dieser Größenordung auf die Lebensgemeinschaften von Küstengewässern lagen in Deutschland noch keine Erfahrungen vor. […] Eine zweite Quelle chemischer Abwässer ist das Guanowerk bei Nordenham, das ab Mai 1968 täglich 450 t Gips, mit 36000 m³ Kühlwasser zu einer Emulsion verdünnt, ausstößt. Es wird davon angenommen, dass der Gips vollständig in Lösung geht […]. Um eine Grundlage zu schaffen, die eine Beurteilung späterer Veränderungen ermöglicht, wurde noch vor Produktionsbeginn des Titanwerkes eine chemisch-biologische Bestandsaufnahme in der Wesermündung vorgenommen. Das Niedersächsische Wasseruntersuchungsamt (NWU), Hildesheim, übernahm den chemischen, die Forschungsstelle Norderney den biologischen Teil der Beweissicherung. […] die Feldarbeiten der Untersuchungen dauerten 1 Jahr, von Ende 1967 bis Ende 1968. […]“