Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne sowie sonstige Satzungen aus dem Baugesetzbuch) der Stadt Meckenheim. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet. Die hier bereitgestellten Daten dienen lediglich als Informationsgrundlage. Eine rechtssichere planungsrechtliche Auskunft kann nur anhand der Originalpläne von der zuständigen Sachbearbeiterin/ vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs 61 - Stadtplanung, Liegenschaften der Stadt Meckenheim erteilt werden. Es gilt das Urheberrecht sowie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen (Online-) Dienste und den dort abrufbaren Angebot.
Alle Inhalte dieses Internetangebotes sind urheberrechtlich geschützt (Copyright). Das Urheberrecht liegt, soweit nicht anders gekennzeichnet, bei der Stadt Bad Münstereifel. Eine Weiterverwendung des Internetangebotes bedarf der schriftlichen Genehmigung der Stadt Bad Münstereifel bzw. des jeweiligen Autors. Das Angebot im Internet dient der Information. Rechtlich bindend sind insbesondere für die Bauleitpläne ausschließlich die im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Ausfertigungen der Pläne. Diese werden von der Stadt Bad Münstereifel vorgehalten und können zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die in der Übersicht aufgeführten grafischen Darstellungen der Geltungsbereiche der Bauleitpläne im Stadtgebiet der Stadt Bad Münstereifel dienen ausschließlich zu Informationszwecken und begründen keinen Rechtsanspruch.
Die Übersicht wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert - zwischenzeitliche Änderungen können nicht ausgeschlossen werden!
Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Maßhaltigkeit und Genauigkeit der digitalisierten Darstellungen wird nicht übernommen!
Für Auskünfte zum aktuellen Bauplanungsrecht und zur Einsichtnahme in rechtsverbindliche Planfassungen steht Ihnen das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung zur Verfügung.
In der Krankenhausdatenbank veröffentlicht das Land Nordrhein-Westfalen die wesentlichen Inhalte des Krankenhausplans. Alle allgemeinen und psychiatrischen Krankenhäuser in NRW mit ihren Kontaktinformationen und Fachdisziplinen werden aufgeführt. Es ist zu beachten, dass die Informationen mit einem gewissen zeitlichen Verzug in die Datenbank eingetragen werden, sodass möglicherweise nicht für jedes Krankenhaus die aktuellsten Informationen zur Verfügung stehen.
Das GEOportal.NRW ist die zentrale Vermittlungsstelle zwischen Nutzern und Anbietern von Geodaten in NRW. Weiterhin dient es als Informationsplattform hinsichtlich des aktuellen Stands der INSPIRE-Umsetzung und des Aufbaus der Geodateninfrastruktur in NRW (GDI-NW). Als Kernelement der Geodateninfrastruktur NRW ermöglicht das GEOportal.NRW den Bürgerinnen und Bürgern, der Politik, der Wirtschaft sowie der Verwaltung die einfache Recherche, sdie Visualisierung und den Download von Geobasis- und Geofachdaten der Landesverwaltung. Weiteren Anbietern von Geodaten (geodatenhaltende Stellen) steht es frei, auch Ihre Daten über das Portal in die (inter)nationale Geodateninfrastruktur einzubinden.
Bei der Nutzung ist zwischen der Nutzung der eigentlichen Anwendung Geoportal.NRW und der Nutzung der mit Hilfe der Anwendung dargestellten Daten der WebMapServices zu unterscheiden. Nutzung der Anwendung: Die Nutzung der Anwendung Geoportal.NRW ist einschließlich der Komponenten GEOkatalog und GEOViewer kostenfrei. Nutzung von Daten und Diensten: Für alle Daten und Dienste gelten die in den jeweiligen Metadaten beschriebenen Nutzungsbedingungen der Datenbereitsteller.
Der Datensatz enthält die Fließ- und Stillgewässer der Stadt Gelsenkirchen. Neben der exakten räumlichen Lage werden weitere Sachinformationen (Art der Gewässer, Unterhaltungspflicht, Ausbauart, Vermessungsunterlagen) geführt
Zugriffseinschränkung: Unbeschränkter Zugang. Nutzungsbedingungen: gebührenfrei - Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet; Datenlizenz Deutschland Namensnennung Version 2.0
Der Datensatz stellt die Probenahmepunkte der vom LANUK durchgeführten Bodendauerbeobachtung auf Wald- und Grünlandstandorten (20 Standorte, seit 1995) sowie des Humusmonitorings auf Ackerflächen (200 Standorte, seit 2009) in NRW dar. Stand der verwendeten Daten:14.10.2022. Die Dartellung der Standorte wurde auf 1000m Genauigkeit gerundet.
Lokales Fundortkataster als Ergänzung zu den Daten des LANUK. Erfasst werden hier sowohl Meldungen an den Kreis Wesel als auch Fremddaten. Dargestellt werden Fundorte ab 2016, ältere Daten wurden historisiert, stehen lokal zur Verfügung und können auf Anfrage bereitgestellt werden.