Lage aller Sehenswürdigkeiten im Stadtgebiet Erkrath. Eine Sehenswürdigkeit ist ein bedeutsamer Ort, ein Gebäude oder ein Naturdenkmal, das aufgrund seiner Attraktivität oder Einzigartigkeit häufig besucht wird und eine wichtige Rolle im Tourismus spielt.
Lage der Skaterparks im Stadtgebiet Erkrath. Ein Skatepark ist ein für das Skateboarden, BMX, Scooter- und Inline-Skating ausgestatteter Bereich welcher über Rampen, Rails und andere Hindernisse verfügt.
Lage aller Friedhöfe im Stadtgebiet Erkrath. Friedhöfe sind Grünflächen an dem Verstorbene beigesetzt werden und Angehörige Ruhe, Besinnung und Trost finden.
Lage der Ver- und Entsorgungsbetriebe im Stadtgebiet Erkrath. Ver- und Entsorgung bezieht sich auf die technische und infrastrukturelle Grundeinrichtung die Siedlungsgebiete mit wichtigen Gütern wie Wasser und Energie versorgt und Abfallprodukte wie Abwasser und Müll abführt.
Lage der E-Ladesäulen für Elektroautos im Stadtgebiet Erkrath. Eine E-Ladesäule ist eine Einrichtung welche Elektrofahrzeuge während ihres Parkvorgangs mit elektrischer Energie beliefert.
Lage von Übernachtungsmöglichkeiten im Stadtgebiet Erkrath. Beherbergungsstätten die Reisenden gegen Bezahlung Unterkunft sowie oft auch Verpflegung und eventuelle weitere Dienstleistungen anbietet.
Lage aller Einrichtungen in naturgelegenen Gebieten im Stadtgebiet Erkrath. Einrichtungen in idyllischer und naturbelassener Umgebung welche öffentlich genutzt werden können. Sie dienen durch ihre naturnahen Lebensräume der Erholung und können für Freizeitaktivitäten genutzt werden.
Für das Gebiet des Kreises Herford existieren eine Vielzahl von Flächennutzungsplänen , welche jedoch noch nicht flächendeckend vorliegen. Über die Umringe der vorhandenen Flächennutzungspläne (soweit sie dem Kreis vorliegen) gelangen Sie zu weitern Verknüpfungen bis zum Dokument des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindene Vorgaben bzgl. des Inhalts von Babauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirksverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.