Der Datenbestand beinhaltet Moore und weitere organische Standorte, die sich mit den historischen Kulturlandschaften von landesweiter Bedeutung gemäß Daten des Niedersächsischen Landschaftsprogramms (Karte 3 – Schutzgut Landschaftsbild - Kulturlandschaften – Historische Kulturlandschaften mit landesweiter Bedeutung) überlagern. Der Datenbestand enthält die historischen Moorkulturlandschaften von landesweiter Bedeutung, die sehr stark durch historische Elemente und Strukturen geprägt sind und dadurch einen Einblick in die Lebensumstände früherer Generationen bieten. Diese Moorkulturlandschaften besitzen oftmals einen hohen ästhetischen Reiz und touristischen Wert.Im Datenbestand sind nur Flächen > 25 ha enthalten. Kleinere Flächen sind auf der nachgelagerten Planungsebene darzustellen.
Digitale landesweite Übersichtskarte aller Geometrien der in Niedersachsen per Satzung durch die Gemeinden (§ 22 NNatSchG Abs. 1 Nr. 1) oder durch Verordnung der Naturschutzbehörden (§ 22 NNatSchG Abs. 1 Nr. 2) festgesetzten flächenhaften Geschützten Landschaftsbestandteile (GLB).
Moore u.a. kohlenstoffreiche Standorte mit besonderer Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung. In dem Datenbestand sind die Bereiche mit besonderer Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung für die kohlenstoffreichen Böden (BHK50) und zusätzliche Moorbiotope dargestellt, die innerhalb der Landschaftsbildräume nach bestimmtem Kriterien als Beitrag für das Niedersächsische Landschaftsprogramm (MU 2021) ausgewählt und abgegrenzt wurden. Die Auswahlkriterien für die Abgrenzung umfassen z.B. die landschaftliche Ausstattung und Attraktivität, die Lage in Schutzgebieten, die besondere Bedeutung als Naherholungsgebiet.
Digitale landesweite Übersichtskarte aller Geometrien der in Niedersachsen per Satzung durch die Gemeinden (§ 22 NNatSchG Abs. 1 Nr. 1) oder durch Verordnung der Naturschutzbehörden (§ 22 NNatSchG Abs. 1 Nr. 2) festgesetzten Geschützten Landschaftsbestandteile (GLB) in punkthafter Ausprägung.
Digitale landesweite Übersichtskarte aller Geometrien der in Niedersachsen per Verordnung (§ 21 NNatSchG Abs. 1) festgesetzten flächenhaften Naturdenkmäler (ND) mit Anteilen von Moor (kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz gemäß BHK50 [LBEG] und zusätzlicher Moorbiotope gemäß Biotoptypenkartierung [NLWKN]).