Der Dienst umfasst Luftbilder (Digitale Orthophotos = entzerrte Luftbilder) im Maßstab 1:5.000 mit einer Bodenauflösung von 20cm. Die gecachten Maßstäbe des WMS entsprechen dem des AdV Schemas. Orthophotos verbinden den Detailreichtum eines Luftbilds mit der Genauigkeit einer Karte. Der Dienst beinhaltet 4 Layer mit der jeweiligen Aktualität.
Das digitale Oberflächenmodell (DOM) beschreibt höhenmäßig die Erdoberfläche mit allen natürlichen (z. B. Vegetation) und künstlichen Objekten (z. B. Bauwerke). Das DOM liegt in Form eines gleichmäßigen Rasters mit einer Rasterweite von 1m im Blattschnitt 2km x 2km vor. In das Land Brandenburg reicht ein Buffer von ca. 250m.
Für die Nutzung der Daten ist die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 abrufbar.
Der Inhalt des Basis - DLM wird im Basis-Objektartenkatalog (Basis-OK) festgelegt und wurde wie auch in anderen Bundesländern durch einige wenige landesspezifische Objektarten ergänzt. Das Basis - DLM beinhaltet sechs Objektbereiche (Siedlung, Verkehr, Vegetation, Gewasser, Relief und Gebiete), mit einer Vielzahl von ca. 140 Objekten und deren Attributen.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Bebauungspläne beziehen sich auf einzelne Bereiche des Stadt- oder Gemeindegebietes und regeln rechtsverbindlich die Bebaubarkeit der Grundstücke. In der hier dargestellten Bebauungsplanübersicht werden die Geltungsbereiche der jeweiligen Bebauungspläne präsentiert. Über die Informationen gelangen Sie auf die Internetseite der jeweiligen Kommune. Dort können die Pläne sowie alle dazugehörigen Unterlagen heruntergeladen werden.
Darstellung des amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS) vom Kreis Heinsberg ohne Eigentümerdaten. Die Kartographie orientiert sich stark an den Präsentationsregeln der amtlichen Liegenschaftskarte nach GeoInfoDok 7. Die Karte ist aber einem amtlichen Liegenschaftskatasterauszug nicht gleichzusetzen und darf für diese Zwecke nicht verwendet werden. Der light-Dienst hat eine reduzierte Themenauswahl.
Reitrouten sind in der Regel Streckenführungen auf öffentlichen Verkehrsflächen, privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen, auf denen zum Zweck der Erholung geritten werden kann. Die Streckenführung kann in der Örtlichkeit beschildert oder nur auf Reitroutenkarten oder in digitalen Medien veröffentlicht sein.
Der Dienst stellt die wesentlichen Inhalte des Liegenschaftskatasters in getrennten Layern dar. Dazu gehören die Flurstücke, Gebäude, Nutzungsarten, Flure und Gemarkungen sowie die Lagebezeichnungen im Kreis Wesel. Amtliche Auszüge sind nur beim zuständigen Katasteramt erhältlich.
Die als Ausgabe Staat (AS) bezeichneten Topographischen Kartenwerke hatten vorrangig militärische Zweckbestimmung und trugen den Geheimhaltungsgrad -Vertrauliche Verschlusssache-. Inhaltsebenen der TK50 AS sind: Grundriss/Gitternetz-Schwarz, Gewässer-Blau, Relief/Straßenfüllung/Bebauungsflächen-Rotbraun, Waldflächen-Grün.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Gebäude (Gebäude - 2D) aus ALKIS umgesetzte Daten bereit.:Ein Gebäude ist ein geschlossenes ober- und/oder unterirdisches Bauwerk, das dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen oder der Herstellung von Wirtschaftsgütern dient. Als Gebäude wird ein an seinem Standort dauerhaft errichtetes Bauwerk bezeichnet.
Der WMS LGL-BW ALKIS Basis zeigt die Liegenschaftskarte im Maßstabsbereich von 1:50 000 bis 1:500. Dargestellt werden auf 2 Layern: - Katastergrundriss (Flurstücke, Gebäude, Bauwerke und Einrichtungen, tatsächliche Nutzung). Der Dienst liefert keine amtliche Liegenschaftskarte nach der Verwaltungsvorschrift für die Führung des Liegenschaftskatasters.