LoRaWAN ist ein drahtloses Kommunikationsprotokoll für das Internet der Dinge (IoT), das große Reichweiten bei geringem Energieverbrauch ermöglicht. LoRaWAN-Gateways sind zentrale Funkstationen, die Daten von IoTSensoren empfangen und an zentrale Server weiterleiten. Der Datensatz „LoRaWAN Gateways in Hamm“ wird von der LoRaWAN Allianz Hamm gepflegt, einem ehrenamtlichen Zusammenschluss aus Mitgliedern z.B. des Freifunk Hamm, FabLab Hamm und c3hamm (Chaos Computer Club) und vielen Weiteren. Er enthält Informationen zu den Standorten, Betreibern und Netzwerken von LoRaWAN-Gateways in Hamm. Der Datensatz umfasst sowohl offene als auch geschlossene LoRaWAN-Netzwerke und unterstützt die Dokumentation sowie der Förderung der lokalen IoT-Infrastruktur.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
Flächendeckende Beschreibung der Flurstücke, Gebäude, Tatsächlichen Nutzung (Verkehr, Gewässer, Vegetation und Siedlung), der Gesetzlichen Festlegungen (Bodenschätzung und öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen), Bauwerke und Einrichtungen sowie Relief gemäß der entsprechenden Objektbereiche im ALKIS Objektartenkatalog. Alle ALKIS-Objekte des Grunddatenbestandes (außer Grenzpunkte und Netzpunkte) sind Pflichtinhalte. Alle weiteren ALKIS-Objekte können optional geführt werden. Die Präsentation der ALKIS-Daten erfolgt grundsätzlich nach dem ALKIS-Signaturenkatalog für AdV-Standardausgaben. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Dienst.
Die drei bisherigen Übersichtskarten 1.250.000 (Übersichtskarte, Straßenkarte und Kreisübersichtskarte) werden in der neuen "Übersichtskarte Schleswig-Holstein" zusammengefasst. Diese Karte bildet das gesamte Landesgebiet ab und liegt im Maßstab 1:250.000 vor. Der Karteninhalt besteht aus farblich hervorgehobenem Verkehrsnetz (inklusive Benennung der klassifizierten Straßen und der Autobahnanschlussstellen), Darstellung der Siedlungen, des Gewässernetzes und der Waldflächen, der Staats-, Landes- und Kreisgrenzen, farbliche Kennzeichnung der Kreisverwaltungssitze beziehungsweise der kreisfreien Städte, Naturparks und Nationalpark Wattenmeer, Universale Transversale Mercatorprojektion (UTM-Gitter). Zusätzlich werden Innenstadtpläne von Kiel, Lübeck und Flensburg dargestellt.
Nutzungsbedingungen: Geobasisdaten (analog und digital) sind gesetzlich geschützt. Unbefugte Vervielfältigung oder Verbreitung verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und das Schleswig-Holsteinische Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG). Als Vervielfältigungen gelten zum Beispiel Nachdruck, Fotokopie, Microverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträger.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
Ab dem Jahr 2023 wird eine jährliche, landesweite Befliegung durchgeführt, bei der eine Hälfte der Landesfläche mit 10 cm Bodenauflösung in der Qualitätsstufe TrueDOP und die andere mit 20 cm in der Qualitätsstufe DOP erfasst wird. Im WMS NW Hist iDOP präsentiert Geobasis NRW ergänzend zum turnusmäßigen Bildflugprogramm auch iDOP. Diese erfüllen den Qualitätsstandard des Amtlichen deutschen Vermessungswesens nicht vollumfänglich. Sie weisen eine Bodenauflösung von 20cm/Pixel auf und werden mit einer Überdeckung in Längsrichtung von 60% und in Querrichtung von 30% beflogen. Es handelt sich um 4-Kanal Multispektralbilder mit der Kanalbelegung RGBI (Rot-Grün-Blau-Nahes Infrarot). iDOP-Jahrgänge werden historisiert sobald ein Jahrgang vollständig vorliegt.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Kleve zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). In einer Allgemeinverfügung zur Bestimmung von Fahrwegen zum Zweck der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist für folgende Gefahrgüter der Fahrweg im Kreis Kleve bestimmt: - für entzündbare Gase der Klasse 2 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 2 GGVSEB und - für entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 4 GGVSEB. Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
LoRaWAN ist ein drahtloses Kommunikationsprotokoll für das Internet der Dinge (IoT), das große Reichweiten bei geringem Energieverbrauch ermöglicht. LoRaWAN-Gateways sind zentrale Funkstationen, die Daten von IoTSensoren empfangen und an zentrale Server weiterleiten. Der Datensatz „LoRaWAN Gateways in Hamm“ wird von der LoRaWAN Allianz Hamm gepflegt, einem ehrenamtlichen Zusammenschluss aus Mitgliedern z.B. des Freifunk Hamm, FabLab Hamm und c3hamm (Chaos Computer Club) und vielen Weiteren. Er enthält Informationen zu den Standorten, Betreibern und Netzwerken von LoRaWAN-Gateways in Hamm. Der Datensatz umfasst sowohl offene als auch geschlossene LoRaWAN-Netzwerke und unterstützt die Dokumentation sowie der Förderung der lokalen IoT-Infrastruktur.