Im Jahr 1999 wurde die Fortschreibung des Radverkehrsanlagenplans vom Rat beschlossen. Der im Jahr 1986 vom Rat beschlossene Radverkehrsanlagenplan wurde aufgrund der Änderungen der StVO im Jahr 1997 ergänzt und erweitert. Ergänzend zum Radverkehrsanlagenplan werden in einer nach Bezirken gegliederten Tabelle Streckenabschnitte der Planungen, Planungsbegründungen, Angaben zur Verkehrsstärke und des Zähljahres, Beurteilungen über bereits umgesetzte Maßnahmen, Prüfungen von Straßen als Fahrradstraßen, entsprechend den Planungsempfehlungen vorgeschlagene Radwege und andere Radverkehrsanlagen nach Prioritäten entsprechend ihrer Dringlichkeit in 3 Prioritätenstufen, dargestellt. Für die Antragstellung in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte und Gemeinden wurde der Plan im Jahr 2009 aktualisiert
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)
Abgeleitete Höhenpunkte im einheitlichen 1m Raster nach der Laserscannerbefliegung des Landes NRW (Alle 1 Meter ein Geländehöhenpunkt). Aus dem 1-Meter-Raster werden weitere Datensätze mit Abstand von 5, 10, 20, 50 und 100 m abgeleitet.
Die Amtliche Basiskarte "ABK" ist eine aus der Liegenschaftskarte abgeleitete topografische Karte im Maßstab 1:5.000. Nach der Umstellung des Liegenschaftskatasters auf das "Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem" (ALKIS) wurde die ABK eingeführt.
Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
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