WMS-Dienst für BORIS-NRW (Bodenrichtwerte & Bodenrichtwertzonen) mit der Verfügbarkeit ab 2011. Nutzen Sie beim Aufruf immer den Parameter TIME (Beispiel-Syntax TIME=2019-01-01), um die Bodenrichtwerte eines speziellen Jahrgangs anzufragen. Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen jährlich, bezogen auf den 01. Januar des laufenden Jahres ermittelt und sollen bis zum 31. März veröffentlicht werden. Aus allen verfügbaren Bodenrichtwerten wird anschließend ein landeseinheitlicher Datensatz gebildet.
Diese Daten stehen unter der „Datenlizenz Deutschland –Zero – Version 2.0“ (dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Der Lizenztext ist unter www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 einsehbar.
Datensatz des IS BK 5 Übersicht zur Bodenkarte von NRW 1 : 5.000. Der Datensatz zeigt, wo in NRW großmaßstäbige Bodenkarten, meist im Maßstab 1 : 5.000, digital (vektorisiert) oder analog (gescannt und georeferenziert) vorliegen und, ob sie aus der forstlichen oder landwirtschaftlichen Standorterkundung stammen. Jedes Kartierprojekt ("Verfahren") wird mit Namen, Projektcode, Maßstab der Erhebung, Jahr der Kartierung, Liste und Bearbeitungsdatum der verfügbaren digitalen Auswertungen beschrieben und mit einer Verfahrensdokumentation verlinkt.
Landschaftsschutzgebiete sind besondere Schutzgebiete nach dem Landschaftsgesetz NRW. Sie werden über die Landschaftspläne des Kreises Herfords festgesetzt. Handlungen, die das Landschaftsbild des Gebiets radikal verändern, sind verboten. Dazu gehört das großflächige Fällen von Bäumen und Sträuchern, das Bauen von Straßen und Häusern, Verlegen von Leitungen, Ablagern von Abfall, etc. Landschaftsschutzgebiete sind im Vergleich zu den Naturschutzgebieten oft großflächig und mit geringen Nutzungseinschränkungen behaftet.
Regionalplanung ist die Zwischenstufe zwischen Landesentwicklungsplanung und der gemeindlichen Bauleitplanung. Die Regionalplanung konkretisiert die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans NRW für die einzelnen regionalen Teilräume/Planungsregionen in NRW. Die Regionalpläne legen die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region als Ziele und Grundsätze der Raumordnung textlich und zeichnerisch fest. Die zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans werden auf Basis einer Karte i.M. 1:50.000 erstellt. Sie sind nicht an Parzellen orientiert, sondern geben eine eher grobe Festlegung der Flächen wieder.
Nutzungsbedingungen: Sämtliche Rechte an diesem Produkt liegen beim Land Nordrhein-Westfalen. Die Nutzung ist bis auf Widerruf kostenfrei. Der Nutzer ist verpflichtet, sich vor jeder Nutzung bei IT.NRW zu identifizieren und seinen speziellen Nutzungswunsch mit Angabe des Verwendungszwecks sowie dem Nutzungsumfang anzumelden (Kontaktmöglichkeiten zu IT.NRW siehe unten). Die Nutzung ist im Rahmen von Projekten kostenfrei zulässig, dennoch ist ein entsprechender Nutzungsvertrag zu schliessen. Jegliche kommerzielle Nutzung bedarf einer gesonderten Genehmigung durch IT.NRW. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit thematischen Ergänzungen ohne ausdrückliche Genehmigung durch IT.NRW nicht zulässig. Ferner ist der Nutzer verpflichtet, einen deutlichen Copyright-Hinweis auf das Land NRW als Dateneigentümer bei Visualisierungen jeder Art anzubringen.
Das Bundesbodenschutzgesetz vom 17. März 1998, die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 und das Landesbodenschutzgesetz vom 9. Mai 2000 bringen neue Vollzugsaufgaben insbesondere auf kommunaler Ebene. Zur Erfüllung dieser Aufgaben können digitale Bodenbelastungskarten beitragen, die von den Kommunen erstellt und vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zu 80 % finanziell gefördert werden. Digitale Bodenbelastungskarten informieren über Böden mit natürlich oder anthropogen erhöhten Schadstoffgehalten, teilweise auch über Verdachtsflächen und Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen. Neben den organischen Schadstoffen kommt den Schwermetallen besonderes Interesse zu. Schwermetalle sind zum Teil lebensnotwendige Spurenelemente, andererseits können sie schon in geringen Aufnahmemengen bei Pflanze, Tier und Mensch schädigende Wirkungen entwickeln. Allen gemeinsam ist, dass sie - im Gegensatz zu den organischen Schadstoffen - in Böden nicht abgebaut werden. In vielen Landschaften überschreiten deshalb die Schwermetallgehalte der Oberböden nicht nur die der Ausgangsgesteine, sondern auch die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Vorsorge- und Grenzwerte. Als Fachbeitrag zur Erstellung von Bodenbelastungskarten liefert der Geologische Dienst NRW die Karte der Schwermetallgrundgehalte oberflächennaher Gesteine als Auswertung der digitalen Bodenkarte 1 : 50.000 und der geochemischen Datenbank. Es werden Daten für die Elemente Arsen, Blei, Kadmium, Chrom, Kupfer, Quecksilber und Zink geliefert. In die geochemische Datenbank gestein.nrw wurden bisher ca. 42.000 Datensätze zu Schwermetallgehalten in Böden und Gesteinen sowie die wichtigsten Kennwerte der Proben aufgenommen. Die Daten beziehen sich auf 2.730 Locker- und Festgesteinsproben von 1.176 Standorten in Nordrhein-Westfalen und seinen Randgebieten. Darüber hinaus sind für jede Probe und Probennahmefläche umfassende Informationen zu Lage, Nutzung, Entnahmetiefe, Alter, Enstehung, Boden- und Gesteinsart, Aufschluss- und Messmethode gespeichert und damit abrufbar.
Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) beschreibt die Landschaft in Form von topographischen Objekten und stellt einen präsentationsneutralen, objektbasierten Vektordatenbestand dar. Der landesweite Datenbestand des Basis-DLM wird zum Ende eines Jahres eingefroren und als Zeitschnitt historisiert. Diese Zeitschnitte ergänzen den Datenbestand des Historischen Basis-DLM. Geobasis NRW stellt das Historische Basis-DLM seit 1997 in den Datenformaten Shape und Geopackage sowie seit 2008 zusätzlich im NAS-Format bereit.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Dieser Dienst enthält eine Übersicht über die Blattschnitte der historischen topographischen Kartenwerke vor 1912. Die historischen topographischen Karten, die unter der Leitung durch Le Coq, Tranchot, von Müffling, dem preußischen Generalstab und ab 1875 der Preußischen Landesaufnahme entstanden sind, dienen der landeskundlichen- und siedlungsgeographischen Forschung und wenden sich auch an historisch und heimatkundlich Interessierte. Von allen historischen Karten der topographischen Landesaufnahmen (auch nach 1912 bis aktuell) gibt die Bezirksregierung Köln, Abteilung 7, Geobasis NRW Reproduktionen als Plot oder als digitalen Datensatz heraus.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Im Sommer 2022 hat die Landesregierung NRW von der Möglichkeit der Länderöffnungsklausel nach § 37c EEG 2023 Gebrauch gemacht und die förderfähige Flächenkulisse um Grün- und Ackerflächen erweitert, die unterdurchschnittliche Erträge aufweisen – sogenannte benachteiligte Gebiete. Ausgenommen sind Gebote für Anlagen auf Flächen, die eine mittlere Bodenwertzahl von mehr als 55 aufweisen und Natura 2000-Gebiete. Ausgeschlossen werden darüber hinaus alle förderfähigen Flächen die im §37 2 EEG 2023 in den Buchstaben a bis g oder j genannt werden
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Der Datensatz der Förderprojekte NGA geben einen umfassenden Überblick über die Landesbreitbandförderung im Rahmen des NRW-Programms Ländlicher Raum 2014-2020 im Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Der Umfang der Informationen ermöglicht eine höchstmögliche Transparenz der Förderdaten. Der Datensatz informiert unter anderem über die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben, die zum Einsatz kommenden Technologien sowie die Durchführungszeiträume aller Einzelprojekte der NGA-Breitbandförderung.
Der Datensatz zeigt Flächen früherer und aktueller Arbeitsgebiete der Geologischen 3D-Modellierung im Geologischen Dienst NRW und bietet damit einen Überblick über die regionale Verfügbarkeit dieser Modelle in Nordrhein-Westfalen. Die 3D-Modelle werden in den kommenden Jahren sukzessive für Open Data veröffentlicht. Enthalten sind unter anderem Projektgebiete der Hydrogeologischen Karte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 [HK50], der Integrierten Geologischen Landesaufnahme [IGL] sowie Arbeitsgebiete aktueller Geothermieprojekte im GD NRW, für die ebenfalls geologische Modellierungen geplant oder in Durchführung sind.