Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete, FFH- Gebiete und Naturschutzgebiete. Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden. Nach der EG-Richtlinie 92/43/EWG über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH) muss jeder Mitgliedstaat Gebiete für ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten benennen. In der digitalen Karte werden alle gemeldeten FFH-Gebiete für Niedersachsen, einschließlich der bereits durch die EU Kommission als "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" (GGB) festgestellten Gebiete, flächendeckend dargestellt. Die landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen Naturschutzgebiete beinhaltet die von den Unteren Naturschutzbehörden ausgewiesenen Schutzgebiete in einem generalisierten Maßstab (1:25000). Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete.
Die Landschaftsplanung dient als Fachplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege der räumlichen Umsetzung von Naturschutzzielen. Gemäß § 7 LNatSchG NRW sind die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Förderung der Biodiversität im Landschaftsplan darzustellen und rechtsverbindlich festzusetzen. Zwischen den Jahren 1982 und 1999 sind in 9 Planverfahren für das Kreisgebiet Viersen flächendeckend Landschaftspläne aufgestellt und seitdem teils mehrfach geändert worden. Inzwischen ist jedoch eine grundlegende Überarbeitung der Landschaftspläne im Kreis Viersen erforderlich. In diesem Zusammenhang werden ab 2019 die Landschaftspläne neu zugeschnitten und die Anzahl der Landschaftspläne von neun auf drei reduziert: A Landschaftsplan "Grenzwald/Schwalm" (Landschaftspläne 1, 3 und 4n): Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten, Schwalmtal und Teilbereiche der Stadt Nettetal B Landschaftsplan "Süchtelner Höhen/Nette" (Landschaftspläne 2 und 7): Städte Nettetal und Viersen sowie Teilbereiche der Gemeinde Grefrath C Landschaftsplan "Niers/Willicher und Kempener Lehmplatten" (Landschaftspläne 5, 6, 8 und 9): Städte Viersen, Kempen, Willich und Tönisvorst sowie Gemeinde Grefrath Hier finden Sie die im Kreis Viersen überarbeiteten Landschaftspläne in den Verfahrensschritten (1) der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger gemäß §§ 15 und 16 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW, (2) der öffentlichen Auslegung gemäß § 17 LNatSchG NRW oder (3) die rechtsverbindliche Planfassung gemäß § 19 LNatSchG NRW. Akutell liegt der Landschaftsplan "Grenzwald/Schwalm" als rechtsverbindliche Planfassung im Format shape vor.
Dienst bestehend aus Layern zur mittleren Niederschlagssumme in Millimetern. Die Beobachtungsdaten werden in Klimanormalperioden von 30 Jahren unterteilt und erstrecken sich über den Beobachtungsraum 1881-1910 bis 1991-2020. Innerhalb der Zeiträume erfolgt eine Unterteilung in Mittelwerte für Frühling, Sommer, Herbst und Winter sowie für das Jahr. Ab der Klimanormalperiode 1961-1990 kommen die Monate dazu. Ebenfalls kommen Layer zum Einsatz, die die jeweilige Änderung der mittleren Niederschlagssumme eines Zeitabschnittes in Bezug auf zwei Vergleichsabschnitte (1881-1910 und 1991-2020) anzeigt. Zusätzlich werden die Raster zur mittleren Lufttemperatur für die RCP-basierten Klimaprojektionen verfügbar gemacht. Die Raster der Klimaprojektionen werden in zwei Zukunftszeiträumen (2031-2060 und 2071-2100) unterteilt, die jeweils nach den Klimaprojektionen RCP2.6, RCP4.5 und RCP8.5 gegliedert sind. Innerhalb der Zeitabschnitte erfolgt eine Unterteilung in Mittelwerte für Frühling, Sommer, Herbst und Winter sowie für das Jahr. Die Stärke des möglichen Klimasignals je Szenario wird unterteilt nach dem 15., 50. und dem 85. Perzentil. Es werden absolute Mittelwerte und das Änderungssignal (Delta-Change) von 2031-2060 und 2071-2100 bezogen auf 1971-2000 dargestellt. Datenquelle: Deutscher Wetterdienst (DWD). Weitere Hinweise des Deutschen Wetterdienstes sind zu beachten: https://www.dwd.de/DE/service/rechtliche_hinweise/rechtliche_hinweise_node.html
Dienst bestehend aus Rasterdaten zur mittleren Lufttemperatur in Grad Celsius. Die Beobachtungsdaten werden in Klimanormalperioden von 30 Jahren unterteilt und erstrecken sich über den Beobachtungszeitraum 1881-1910 bis 1991-2020. Es stehen die Daten als Mittelwerte für Frühling, Sommer, Herbst und Winter sowie für das Jahr zur Verfügung. Ab der Klimanormalperiode 1961-1990 kommen die Monate dazu. Ebenfalls kommen Rasterdaten zum Einsatz, die die jeweilige Änderung der mittleren Lufttemperatur eines Zeitabschnittes in Bezug auf zwei Vergleichsabschnitte (1881-1910 und 1991-2020) in Kelvin anzeigt. Zusätzlich sind die Raster zur mittleren Lufttemperatur für die RCP-basierten Klimaprojektionen enthalten. Die Raster der Klimaprojektionen werden in zwei Zukunftszeiträumen (2031-2060 und 2071-2100) unterteilt, die jeweils nach den Klimaprojektionen RCP2.6, RCP4.5 und RCP8.5 gegliedert sind. Innerhalb der Zukunftszeiträume erfolgt eine Unterteilung in Mittelwerte für Frühling, Sommer, Herbst und Winter sowie für das Jahr. Die Stärke des möglichen Klimasignals je Szenario wird unterteilt nach dem 15., 50. und dem 85. Perzentil. Es werden Mittelwerte (Absolutwerte) in Grad Celsius und das Änderungssignal (Delta-Change) in Kelvin von 2031-2060 und 2071-2100 bezogen auf 1971-2000 dargestellt. Datenquelle: Deutscher Wetterdienst (DWD). Weitere Hinweise des Deutschen Wetterdienstes sind zu beachten: https://www.dwd.de/DE/service/rechtliche_hinweise/rechtliche_hinweise_node.html
Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der (Stand 03/2026) 42 noch nicht rechtswirksamen Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Wuppertal (FNP). Die Änderungsverfahren befinden sich in unterschiedlichen Verfahrensstufen. Bei den Geltungsbereichen der Änderungsverfahren handelt es sich im Allgemeinfall um Multipolygone mit (Stand 03/2026) maximal 3 Teilflächen. Zu jedem Änderungsverfahren enthält der Datensatz die Nummer des Änderungsverfahrens und (sofern definiert) die Nummer des B-Plans, der Anlass für die FNP-Änderung war. Darüber hinaus sind zu jedem Änderungsverfahren zwei Hyperlinks angegeben: der eine führt zu einem PDF-Dokument, in dem der Zustand vor und - sofern bereits entworfen - nach der geplanten Änderung des FNP vergleichend gegenübergestellt werden, der andere öffnet den Dokumentenbetrachter der Web-Anwendung "FNP-Inspektor Wuppertal" mit allen zum Änderungsverfahren digital vorliegenden Dokumenten. Die Geltungsbereiche der Änderungsverfahren werden auf der Grundlage des Wuppertaler Flächennutzungsplans vom 17.01.2005 mit der als Hintergrundkarte verwendeten Deutschen Grundkarte 1:5.000, Stand 1996, konstruiert. Eine spannungsfreie Überlagerung mit aktuellen großmaßstäbigen Karten oder Orthofotos ist daher nicht möglich. Die Geltungsbereiche werden vor ihrer Rechtswirksamkeit noch nicht exakt auf die Grenzen der FNP-Hauptnutzungsflächen abgestimmt. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur nach Einleitung, Weiterentwicklung oder Abschluss eines Änderungsverfahrens zum FNP. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der (Stand 01/2021) 93 nicht rechtsverbindlichen Bebauungspläne (B-Pläne) der Stadt Wuppertal nach §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB). Diese Pläne befinden sich in unterschiedlichen Stufen des Aufstellungsverfahrens. Bei den Geltungsbereichen der Wuppertaler Bebauungspläne handelt es sich im Allgemeinfall um Multipolygone, die zum Teil stark fragmentiert sind. Zu jedem dieser Polygone enthält der Datensatz einige beschreibende Sachattribute wie die Nummer und den Namen des B-Plans sowie pro Planteil einen Hyperlink auf das zugehörige digitale Plandokument. Bei B-Plan-Verfahren, zu denen noch keine konkrete Planung existiert (z. B. beim Verfahrensstand "Aufstellungsbeschluss"), wird ein PDF-Dokument verlinkt, das einen Hinweistext zur noch fehlenden inhaltlichen Planung enthält. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur wegen neuer B-Plan-Verfahren, wenn noch nicht rechtsverbindliche B-Plan-Verfahren innerhalb des Aufstellungsverfahrens einen neuen Status bekommen haben oder wenn ein B-Plan-Verfahren rechtswirksam geworden ist oder aufgehoben wurde. Die Geltungsbereichspolygone werden dabei soweit vorhanden anhand der digitalen Planunterlagen (vektorielle CAD-Projektdatei und Rasterdokument des B-Plans) auf Basis der digitalen Liegenschaftskarte flurstücksscharf digitalisiert. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen bestimmten genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes, hier mit Planstatus "Archiviert". Die Kommune beschließt einen Bebauungsplan als Satzung. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt, was in der Kommune wie und wo gebaut werden darf und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. So werden zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht-überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen, das erlaubte Maß der Versiegelung, die Flächen für Nebenanlagen und Garagen, die Verkehrsflächen, die Flächen für Kindergärten und Schulen oder auch Grünflächen. Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit Legende und textlichen Festsetzungen. Zu jedem Bebauungsplan gehört mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen aber auch weitere Unterlagen wie ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. In Geoportalen wird entweder eine Übersicht über die Ausdehnung oder auch die Darstellung der Festsetzungen der Bebauungspläne dargestellt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt entweder als Bebauungsplanumring (Geltungsbereich) mit georeferenzierten Rasterdaten (der Inhalte) oder als kompletter Inhalt (Vektor) der Bebauungspläne; beides nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Die kompletten rechtsverbindlichen Inhalte sind jeweils als „Scan der Urkunde“ verfügbar (meist direkt downloadfähig) als pdf-Datei.
Dienst bestehend aus den Rasterlayern zur mittleren Anzahl von Heizgradtagen [Kelvin*Tag]i. Hier wird der Heizenergiebedarf durch eine Temperatursumme dargestellt. Die Heizgradtage werden von der Lufttemperatur abgeleitet und stellen die Temperatursumme aus der Differenz zwischen der mittleren Raumtemperatur von 20 °C und dem Tagesmittel der Außentemperatur dar, wobei nur Tage mit einer Außentemperatur unter 15 °C berücksichtigt werden. Die jeweiligen Raster-Layer wurden für die 30-jährigen Mittelwerte der Klimanormalperioden 1951-1980, 1961-1990, 1971-2000, 1981-2010 und 1991-2020 für die beobachtete Vergangenheit berechnet. Ergänzend werden die Änderungen der Klimanormalperiode 1991-2020 bezogen auf 1961-1990 und 1951-1980 dargestellt. Zusätzlich liegen Klimaprojektionen für die Zukunftszeiträume 2031-2060 und 2071-2100 vor, die jeweils nach den Klimaprojektionen RCP2.6, RCP4.5 und RCP8.5 gegliedert sind. Die Stärke des möglichen Klimasignals je Szenario wird unterteilt nach dem 15., 50. und dem 85. Perzentil. Es werden sowohl absolute Mittelwerte als auch sogenannte Delta-Change Raster dargestellt, die die Änderung des Klimasignals gegenüber der Referenzperiode 1971-2000 zeigen. Datenquelle: Deutscher Wetterdienst (DWD); Quellen für Klimaprojektionsdaten: Brienen et al. (2020), Krähenmann (2019), Berechnung durch das LANUK. Weitere Hinweise des Deutschen Wetterdienstes sind zu beachten: https://www.dwd.de/DE/service/rechtliche_hinweise/rechtliche_hinweise_node.html
Der Datensatz beinhaltet die Rasterdaten der zeichnerischen Festlegungen des geltenden Landesentwicklungsplans des Landes Nordrhein-Westfalens (NRW). Der Landesentwicklungsplan (LEP) legt die mittel- und langfristigen strategischen Ziele zur räumlichen Entwicklung des Landes NRW fest. Seine übergreifenden textlichen und zeichnerischen Festlegungen sind in der nachgeordneten Regional-, Bauleit- und Fachplanung zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Die zeichnerischen Festlegungen werden auf Basis einer Karte im Maßstab 1:300.000 erstellt. Sie sind dementsprechend nicht an Parzellen orientiert, sondern geben eine äußerst grobe Festlegung wieder. Dabei ist zu beachten, dass die vorliegenden Rasterdaten nur informell und unverbindlich genutzt werden können. Rechtswirksam ist allein der vom Landeskabinett beschlossene und vom Landtag bestätigte Plan, wie er im Gesetzes- und Verordnungsblatt veröffentlicht ist (Zeichnerische Darstellung des jeweiligen Niederlegungsexemplars im Maßstab 1:300.000). Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurde die Darstellung der Daten im Detail angepasst. Sie kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen Landesentwicklungsplan abweichen. Die nachrichtlich dargestellten Abbaugrenzen für den Braunkohlenabbau entsprechen noch dem Stand der gültigen Braunkohlenpläne. Sie berücksichtigen daher noch nicht die in der Leitentscheidung vom 05.07.2016 oder der neuen Leitentscheidung vom 21.03.2021 getroffenen Entscheidungen der Landesregierung u.a. zum Erhalt der Ortschaft Holzweiler, zur Verkleinerung der Tagebaue oder zum Erhalt des Hambacher Forstes. Diese werden jetzt mit den initiierten Braunkohlenplanänderungsverfahren umgesetzt.