Anzahl der Personen, die Leistungen nach dem SGB XII außerhalb der Regelaltersgrenze beziehen. Die Leistungsbeziehenden sind von Altersarmut betroffen.
Gesamtanzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (18 bis unter 65 Jahre). Bei einem Migrationshintergrund ist die erste und/oder zweite Staatsangehörigkeit nicht deutsch. Es werden demnach auch Ausländerinnen und Ausländer zugeordnet.
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Anteil der Personen im erwerbsfähigen Alter mit Migrationshintergrund an allen Personen im erwerbsfähigen Alter. Migrationshintergrund: erste und/oder zweite Staatsangehörigkeit nicht deutsch. Es werden somit auch Ausländer/innen zugeordnet.