Eine Gemeindegrenze definiert die politische und administrative Begrenzung einer Kommune in die kleinste staatliche Verwaltungseinheit. Sie markiert den Bereich innerhalb dessen eine Gemeinde ihre eigene öffentliche Verwaltung ausübt. Die hier abgebildeten Gemeindegrenze der Stadt Erkrath wird aus den ALKIS-Daten abgeleitet.
Lage aller Sehenswürdigkeiten im Stadtgebiet Erkrath. Eine Sehenswürdigkeit ist ein bedeutsamer Ort, ein Gebäude oder ein Naturdenkmal, das aufgrund seiner Attraktivität oder Einzigartigkeit häufig besucht wird und eine wichtige Rolle im Tourismus spielt.
Lage aller Spielplätze im Stadtgebiet Erkrath. Ein Spielplatz ist ein für Kinder eingerichteter Platz im Freien, welcher der spielerischen und motorischen Entwicklung dient. Kinder können ihre Fähigkeiten erproben und werden zum Spielen und Lernen animiert.
Lage aller Sportplätze im Stadtgebiet Erkrath. Eine große und ebene Fläche welche für sportliche Betätigung im Freien errichtet wurde und dementsprechend ausgerüstet ist.
Wanderwege sind durch Wegzeichen gekennzeichnete Wege, die durch die Kommunen, den Kreis Kleve oder durch das Land NRW aufrecht erhalten bleiben. Es gibt sowohl lokale, regionale als auch Fernwanderwege.
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Die in der Übersicht aufgeführten grafischen Darstellungen der Geltungsbereiche der Bauleitpläne im Stadtgebiet der Stadt Bad Münstereifel dienen ausschließlich zu Informationszwecken und begründen keinen Rechtsanspruch.
Die Übersicht wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert - zwischenzeitliche Änderungen können nicht ausgeschlossen werden!
Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Maßhaltigkeit und Genauigkeit der digitalisierten Darstellungen wird nicht übernommen!
Für Auskünfte zum aktuellen Bauplanungsrecht und zur Einsichtnahme in rechtsverbindliche Planfassungen steht Ihnen das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung zur Verfügung.
Lage aller Einrichtungen in naturgelegenen Gebieten im Stadtgebiet Erkrath. Einrichtungen in idyllischer und naturbelassener Umgebung welche öffentlich genutzt werden können. Sie dienen durch ihre naturnahen Lebensräume der Erholung und können für Freizeitaktivitäten genutzt werden.
Der Landschaftsplan hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die unbebauten Bereiche darzustellen und rechtsverbindlich die notwendigen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen festzusetzen. Der Landschaftsplan des Rhein-Kreis Neuss ist in 6 Geltungsbereiche gegliedert, wobei der Landschaftsplan IV Braunkohletagebau noch in Bearbeitung ist. Über den Button Objektinformation „i“ können die Textlichen Festsetzungen zu dem entsprechenden Geltungsbereich aufgerufen werden. Die Darstellung der Landschaftspläne ist nicht rechtsverbindlich, eine verbindliche Auskunft kann nur das Amt für Entwicklungs- und Landschaftsplanung geben. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:300.000 zur Verfügung.
Das Informationssystem zeigt die Verbreitung der karbonzeitlichen Steinkohlen-Flöze und Sandsteine. Es informiert außerdem über die Tektonik und die Tiefenlage der Karbonoberfläche. Es basiert auf dem analogen Kartenwerk, welches im Zeitraum von 1949 bis 1954 im damaligen Amt für Bodenforschung – Landesstelle Nordrhein-Westfalen, Krefeld – erarbeitet wurde. Heute gewinnen diese insgesamt 58 Kartenblätter als großmaßstäbige, hochauflösende Grundlage zur Bearbeitung von Fragestellungen zum Thema Altbergbau wieder zunehmend an Bedeutung. Das digitale Kartenwerk wird im Vektorformat [IS RK 10 KO DS] zum Download bereitgestellt.