Angegeben werden Flächen im Kreis Wesel, für die ein Antragsverfahren auf Abbau von Kies, Sand oder Ton nach Abgrabungs-, Wasser- oder Berggesetz eingeleitet wurde
Die Landnutzungskartierung (Stand 2018) wurde vom Bergisch-Rheinischen-Wasserverband (BRW) zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um Auswertungsergebnisse basierend auf einer im Jahr 2018 durchgeführten Befliegung.
Mit dem Beginn des Bergbaus auf Steinkohle wurden im Hammer Stadtgebiet zahlreiche Tiefbohrungen abgeteuft. Ca. 260 davon sind in dieser Datei - meistens mit Namen, Jahr und Teufe - belegt.
Die Landnutzungskartierung (Stand 2010) wurde vom Bergisch-Rheinischen-Wasserverband (BRW) zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um Auswertungsergebnisse (in der 3. Version) basierend auf einer im Jahr 2010 durchgeführten Befliegung.
Die Daten zeigen das Gebiet, in dem Sicherungsanfragen an die Deutsche Steinkohle AG (DSK) im Baugenehmigungsverfahren zu richten sind. Berücksichtigt sind die Abbaugebiete Stand 2004 und nachfolgende Abbaugebiete bis zum Abbauende. Anfragen sind zu richten an: Deutsche Steinkohle AG, Abt. TM 3, Bergschäden, Postfach, 44620 Herne
Die Karte der Altablagerungen und Altstandorte bildet punktuell die Lage der einzelnen Flächen im Stadtgebiet nachrichtlich (Darstellung als Symbol) ab. Die Flächen sind differenziert nach Ablagerungen (Verfüllungen und Aufhaldungen, ehemaligen Bergbauanlagen, Industriebetrieben, Gasometern, Kläranlagen und Sonstigem).
Die Amtliche Stadtkarte des Kreises Mettmann bildet die zehn kreisangehörigen Städte ab und ist Teil des "Amtlichen Stadtkartenwerks Ruhrgebiet - Rheinland - Bergisches Land". Sie wird in mehreren Maßstäben, Farbigkeiten und Datenstrukturen angeboten. Grenzmaßstäbe der Daten je nach Datenaufbereitung: 1:7.000 und 1:30.000.
Die Amtliche Stadtkarte 1: 50.000 des Kreises Mettmann bildet die zehn kreisangehörigen Städte ab und ist Teil des "Amtlichen Stadtkartenwerks Ruhrgebiet - Rheinland - Bergisches Land". Sie wird in mehreren Maßstäben, Farbigkeiten und Datenstrukturen angeboten. Grenzmaßstäbe der Daten je nach Datenaufbereitung: 1:40.000 und 1:75.000.
(1) Das Gebiet der Stadt Leverkusen wird eingeteilt in a) den Stadtbezirk I, bestehend aus den Stadtteilen Hitdorf, Manfort, Rheindorf und Wiesdorf, b) den Stadtbezirk II, bestehend aus den Stadtteilen Bergisch Neukirchen, Bürrig, Küppersteg, Opladen und Quettingen sowie c) den Stadtbezirk III, bestehend aus den Stadtteilen Alkenrath, Lützenkirchen, Schlebusch und Steinbüchel.
§ 1 Stadtgebiet und Stadtbezirke (1) Das Gebiet der Stadt Leverkusen wird eingeteilt in a) den Stadtbezirk I, bestehend aus den Stadtteilen Hitdorf, Manfort, Rheindorf und Wiesdorf, b) den Stadtbezirk II, bestehend aus den Stadtteilen Bergisch Neukirchen, Bürrig, Küppersteg, Opladen und Quettingen sowie c) den Stadtbezirk III, bestehend aus den Stadtteilen Alkenrath, Lützenkirchen, Schlebusch und Steinbüchel.