Der ATOM Feed Downloadservice für die rechtsverbindlichen Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen Wuppertal stellt einen Datensatz zum Download bereit, der die räumlichen Geltungsbereiche aller noch rechtswirksamen Wuppertaler Satzungen der folgenden 3 Typen umfasst: (1) Erhaltungssatzungen nach §172 Baugesetzbuch (BauGB), (2) außerhalb eines Bebauungsplans als Satzung beschlossene örtliche Bauvorschriften nach §86 Bauordnung NRW (BauO NRW) in den Ausprägungen „Ortsbildsatzung“ und „Gestaltungssatzung“, (3) kombinierte Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen nach §172 BauGB und §86 BauO NRW. Die Geltungsbereiche wurden auf der geometrischen Grundlage der digitalen Liegenschaftskarte anhand der Satzungsinhalte (Plananlagen und textliche Lagebeschreibungen) flurstücksscharf konstruiert. Wenn eine Satzung Aussagen über die Gestaltung von Gebäudefassaden trifft, wurde der räumliche Geltungsbereich so konstruiert, dass die betroffenen Fassaden innerhalb dieses Geltungsbereiches liegen. Der Datenbestand ist vollständig, Stand 01.05.2017 umfasste er 11 Satzungen mit insgesamt 16 Flächen. Jede dieser Flächen verfügt u. a. über ein Sachattribut, das einen Hyperlink zum zugehörigen PDF-Satzungsdokument enthält, z. T. in Form einer Abschrift der Satzung mit gescannten originalen Plananlagen. Eine Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn eine neue Erhaltungs- und/oder Gestaltungssatzung rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung einer bestehenden Satzung. Die Aktualisierung der Daten, auf die der Downloadservice zugreift, erfolgt gleichwohl sicherheitshalber wöchentlich in einem festen Turnus. Der vom Downloadservice bereitgestellte Datensatz unterliegt einer Open-Data-Lizenz mit Ausschluss der Datenveränderung (CC BY-ND 4.0). Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Erhaltungssatzungen nach §172 BauGB und die als Satzung beschlossenen örtlichen Bauvorschriften nach §86 BauO NRW eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Beide Satzungsarten werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Für die EU-Förderperiode der Jahre 2014 bis 2020 ist im NRW-Programm 'Ländlicher Raum' eine Fördergebietskulisse definiert worden; diese basiert auf den Gemarkungen der Kataster- und Landesvermessungsverwaltung der Kommunen und des Landes NRW.
Digitale landesweite Übersicht: Geometrien mit Nummern und Namen der Naturräumlichen Regionen, Rote Liste Regionen und Biogeografische Regionen für Niedersachsen. Anlass für die überarbeitete Darstellung der Naturräumlichen Regionen Niedersachsens ist der seit 1. März 2010 geltende § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Weitere Informationen siehe Kapitel Herkunft.
„Für die Jadebusenwatten wurde eine Besiedlungskarte auf soziologischer Grundlage aufgestellt. Neben quantitativen Bestimmungen der Arten- und Individuenzahl in ausgestochenen und gesiebten Bodenproben, wurden bei der Kartierung die Lebensspuren der Wattentiere weitgehend verwertet. […]“
In den Jahren 1967 und 1968 erfolgten in der Wesermündung chemische und biologische Untersuchungen, die der Beweissicherung im Zusammenhang mit Indurstrieansiedlung dienen sollen. Die biologischen Bestandsaufnahmen erfassten das Schöpfplankton, das Netzplankton und das Makrobenthos. Hier werden zunächst die qualitativen Ergebnisse der Untersuchung des Schöpfplanktons vorgelegt.
Im Sommer 1956 wurde das Solthörner Watt vor der Butjadinger Küste von Eckwarderhörne bis zum Strandbad Tossens biologisch untersucht, um anhand der Ergebnisse ein Bild des Wattbodens und seiner Veränderungen entwerfen zu können. Hierzu wurden 190 Stationen eingemessen und qualitativ – zum Teil auch quantitativ – auf ihre Besiedlung untersucht.
„In der vorliegenden Arbeit wurde eine Wattenmeerrinne auf der Wattrückseite der ostfriesischen Insel Norderney hinsichtlich der makrozoobenthischen Besiedlung untersucht. Die Lage des Gebiets wurde so gewählt, dass mit den Sublitoralstationen eine Profillinie von der Insel Norderney bis zum Festland geschaffen wurde, auf der quantitative und qualitative Daten über das vorkommende Makrozoobenthos gesammelt werden konnten. […]“
Die vorliegende Arbeit bezweckt eine ökologische Analyse der Amphipodenfauna der Unter- und Außenelbegebietes. Der Schwerpunkt der Untersuchungen liegt also im Gebiet der Brackwasserregion. Untersuchungen beziehen sich auf die Besiedlung des Bodens und der Tonnen der tieferen Fahrrinne. Alle qualitativen Bodenfänge sind mit Hilfe des 1/5 qm fassenden VAN-FEEN-Bodengreifer durchgeführt; Teilweise auch kleinere Greifer 1/10 bis 1/20 qm; Bei Tonnenbewuchs konnten die Tiere direkt abgesammelt werden.
Im Rahmen des Forschungsprojektes „Sensitivitätsraster Deutsche Nordseeküste“ werden seit 1983 umfangreiche Bestandsaufnahmen der Sediment- und Besiedlungsverhältnisse im deutschen Wattenmeer durchgeführt, um Kenntnis über besonders ölempfindliche Bereiche sowie Basisdaten für systemanalytische Zwecke zu erhalten Im Sommer 1986 wurde die Kartierung an rund 50 Stationen im Watt zwischen Spiekeroog und dem ostfriesischen Festland vorgenommen. Die Ergebnisse der Sediment- und Makrofaunauntersuchungen wurden im vorliegenden Bericht dargestellt. [...]
Die kritische Entwicklung der Tiefenverhältnisse im Greetsieler Außentief, die als Ursache der Entwässerungsschwierigkeiten im Einzugsgebiet der beiden Siele in Greetsiel angesehen wird, gab Anlass zu einer Untersuchung durch die Forschungsstelle. Untersuchung im Sommer 1954 Mai/Juni Technisch wurde die Kartierung des Watts durch Begehen während der Trockenfallzeit ausgeführt. Hierbei wurden 210 Punkte, an denen die qualitative und quantitative Tierbesiedlung untersucht und protokolliert wurde, eingemessen. Die quantitative Untersuchung beruhte auf Aussiebungen von je ¼ m² an 8 eingesessenen Punkten. Die Proben wurden später im Labor ausgezählt.