Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete, FFH- Gebiete und Naturschutzgebiete. Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden. Nach der EG-Richtlinie 92/43/EWG über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH) muss jeder Mitgliedstaat Gebiete für ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten benennen. In der digitalen Karte werden alle gemeldeten FFH-Gebiete für Niedersachsen, einschließlich der bereits durch die EU Kommission als "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" (GGB) festgestellten Gebiete, flächendeckend dargestellt. Die landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen Naturschutzgebiete beinhaltet die von den Unteren Naturschutzbehörden ausgewiesenen Schutzgebiete in einem generalisierten Maßstab (1:25000). Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete.
„Im Jahr 1985 begann das StAWA Aurich (nachfolgend NLWK Betriebsstelle Aurich) mit der Maßnahme „Küstenschutz Leybucht“. Im Rahmen dieser Maßnahme wurde im Bereich der Leybucht eine nach Nordwesten bis zum tiefen Wasser (Norderley) vorstoßende, sturmflutsichere Deichnase (Leyhörn) mit Sielbauwerk, Schleuse und Speicherbecken errichtet. Mit dem Bau von Leyhörn sowie den weiteren Maßnahmen zum „Küstenschutz Leybucht“ wurden insgesamt rd. 740 ha Sommerpolder-, Salzwiesen- und Wattflächen überbaut oder anderweitig ihrer bisherigen Funktion entzogen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss von 1985 wurden Auflagen erlassen, die den Naturschutz im Leyhörn in den Vordergrund stellen. Dementsprechend wurden im Jahr 1994 Leyhörn und die südwestlich angrenzenden Kleientnahmen durch die Bezirksregierung Weser-Ems unter Naturschutz gestellt (NSG Leyhörn). Das NLÖ-Forschungsstelle Küste (NLÖ – FSK) wurde von der Bezirksregierung Weser-Ems […] beauftragt, die erste Phase der Beweissicherung (1989 bis 1997) mit einer zweiten Untersuchungsphase (1998 bis 2000) fortzusetzen. Diese umfasst u. a. eine Bestandsaufnahme von Flora und Vegetation des NSG Leyhörn (ohne Kleiabgrabungsflächen bei Hauen). Mit ihr befasst sich der Dienstbericht. Die Bestandsaufnahme wurde 1998 in Form einer flächendeckenden Vegetationskartierung im Maßstab 1:2.500 sowie einer Erfassung aller Pflanzenarten und der „Rote Liste-Arten“ durchgeführt. Zusätzlich erfolgten an repräsentativen Standorten bodenkundliche Erhebungen. Die Erhebungen wurden 1999 durch weitere Teiluntersuchungen ergänzt. Der Bericht stellt die gewonnenen Daten und Ergebnisse zusammen. […]“
Im Juli und Oktober 1963 wurde auf dem Knechtsand von der Forschungsstelle Norderney in Zusammenarbeit mit dem Geologischen Institut der Universität Kiel und dem Senckenberg-Institut für Meeresgeologie und -biologie, Wilhelmshaven, eine Untersuchung durchgeführt mit dem Ziel, die Eignung der Luminophorenmethode zum Erkennen des Materialtransportes auf dem Watt zu prüfen und mit dieser und anderen vergleichenden Methoden Erkenntnisse über die Materialwanderung auf dem Knechtsand zu erhalten. Es wurde zu diesem Zwecke ein Versuchsfeld in 100 m Abstand verpflockt und als Stationen 1-811 bezeichnet. An diesen Stationen wurden täglich die Höhenänderungen gemessen, außerdem 545 Kornanalysen und ebenso viele Wassergehalts- und Glühverlustbestimmungen durchgeführt. Die Fauna und Flora wurde untersucht, die Strömungen, Strömungsrichtungen und Wasserstandshöhen auf dem Watt und in der Robinsbalje gemessen sowie rund 300 Wasserproben auf Sinkstoffe, Luminophoren, Salzgehalt und Temperatur untersucht, Die Wetterdaten wurden von der Wetterwarte Cuxhaven zur Verfügung gestellt. (Forschungsstelle Norderney). Weiterhin wurde der Materialtransport an Oberflächenmarken und anhand von Gefügestudien und Stechkästenproben sowohl vom Watt als auch aus der Robinsbalje und den Nordergründen studiert. (Senckenberg-Institut, Wilhelmshaven). Zur Prüfung der Luminophorenmethode und zur Erzielung von Ergebnissen wurden 180 kg gelb und 120 kg rot markierter Sand auf dem Watt sowie 300 kg gelber und roter Sand in der Robinsbalje ausgegeben. Auf dem Watt wurden 1885 Sedimentproben und in der Robinsbalje 72 Bodengreiferproben entnommen und auf Luminophoren untersucht. (Geologisches Institut der Universität Kiel). Die Luminophorenmethode ist zum Studium des Materialtransportes auf dem Sandwatt geeignet, im Mischwatt und Schlickwatt kann sie nicht eingesetzt werden. Mit dieser und den anderen vergleichenden Methoden konnte ein Materialtransport quer über den Knechtsand, über die Wattwasserscheide hinweg, festgestellt werden. Mengenangaben über das transportierte Material sind nicht möglich, jedoch können die zurückgelegten Strecken nachgewiesen werden.