Der ATOM Feed Downloadservice für die georeferenzierten Bestandsadressen mit Wohnlage Wuppertal stellt einen Datensatz zum Download bereit, der durch eine wöchentliche automatisierte Verschneidung der georeferenzierten Bestandsadressen der Stadt Wuppertal mit der Wohnlagenkarte entsteht. Die Wohnlagenkarte wird jährlich vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wuppertal aktualisiert und beschlossen. Sie klassifiziert die Wuppertaler Wohnlagen in vier Abstufungen (einfache, mittlere, gute und exklusive Wohnlage) nach dem überwiegenden Charakter eines zusammenhängenden Wohnbereichs. (Die Lagequalität einzelner Grundstücke kann abweichen.) Die jeweils aktuelle Wohnlagenkarte ist eine Grundlage des seit Dezember 2016 vorliegenden qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Wuppertal. Die georeferenzierten Bestandsadressen entstehen durch die wöchentliche automatisierte Zusammenführung der Gebäudereferenzen aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem ALKIS für die eingemessenen Gebäude und der monatsaktuellen Gebäudereferenzen von vorhandenen, aber noch nicht eingemessenen Gebäuden aus dem kommunalen Informationssystem WuNDa/Adressen. Die Koordinaten der Gebäudereferenzen zu den bestehenden, aber noch nicht eingemessenen Gebäuden weichen in der Größenordnung einiger Meter von den erst später verfügbaren ALKIS-Koordinaten ab. Der vom Downloadservice im CSV-Format bereitgestellte Datensatz steht unter der Open-Data-Lizenz "Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (dl-by-de/2.0)".
Nutzungsbedingungen: Bereitgestellter Datensatz kann gemäß der „Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden.
Die Bebauungsplanübersicht zeigt die Umringe aller rechtskräftigen Bebauungspläne, die Veränderungssperren, die Aufstellungsbeschlüsse sowie die Sonstigen Satzungen. Hinterlegt sind Links zu den Bebauungsplänen und den Begründungen im PDF Format.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz Bebauungsplanübersicht wird als OpenData unter der "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0", siehe https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 zur Verfügung gestellt.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne und Flächennutzungsplanänderungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Grevenbroich. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Nutzungsbedingungen: Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Die Übersicht wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert - zwischenzeitliche Änderungen können nicht ausgeschlossen werden! Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Maßhaltigkeit und Genauigkeit der digitalisierten Darstellungen wird nicht übernommen! Für Auskünfte zum aktuellen Bauplanungsrecht und zur Einsichtnahme in rechtsverbindliche Planfassungen steht das Umwelt- und Planungsamt der Stadt Erftstadt zur Verfügung. Verbindliche Auskünfte im Rahmen eines formellen Bauantrages oder einer Bauvoranfrage erteilt das Bauordnungsamt der Stadt Erftstadt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich Teile des Stadtgebietes in den festgesetzten Überschwemmungsgebieten Rotbach, Bergbach, Lechenicher Mühlengrabe und Erpa und Erft und Liblarer Mühlengraben befinden. Alle Inhalte dieses Internetangebotes sind urheberrechtlich geschützt (Copyright). Das Urheberrecht liegt, soweit nicht anders gekennzeichnet, bei der Stadt Erftstadt. Eine Weiterverwendung des Internetangebots bedarf der Genehmigung.
Übersicht über die Bezirksaufteilung und Bereiche der Mitarbeitenden in baurechtlichen Dingen. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
Die Denkmalübersicht der Stadt Bochum enthält alle Baudenkmäler, Bodendenkmäler und Denkmalbereiche, die nach dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) unter Schutz gestellt sind.
Eine Baulast ist eine einseitige öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung gegenüber der Bauordnungsbehörde. Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist bei Vorliegen eines berechtigten Interesses bei den zuständigen Mitarbeiter*innen des Fachdienstes Vermessung, GEO-Dienste, Liegenschaften möglich. Der Datensatz enthält die punkthafte Markierung der von Baulasten betroffenen Flurstücke im Stadtgebiet der Stadt Dinslaken.