Der Dienst beinhaltet eine Übersicht zu den den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplanänderungen) sowie sonstigen Satzungen und städtebauliche Konzepte der Stadt Pulheim. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Stadt Pulheim“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Pulheim NRW (2017) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-
0).
Der Dienst wird kostenfrei für Informationszwecke zur Verfügung gestellt. Alle Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen generell keine rechtsverbindlichen Auskünfte bzw. Auszüge dar.
Die Stadt Pulheim stellt die Planwerke mit der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereit, sie übernimmt jedoch keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf der Website.
Rechtlich bindend sind insbesondere für die Bebauungspläne ausschließlich die im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Ausfertigungen der Pläne. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den zuständigen Sachbearbeitenden des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie der Stadt Pulheim (Amt 61) erteilt werden.
Der Dienst beinhaltet eine Übersicht zu den den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplanänderungen) sowie sonstigen Satzungen und städtebauliche Konzepte der Stadt Pulheim. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Stadt Pulheim“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Pulheim NRW (2017) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-
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Der Dienst wird kostenfrei für Informationszwecke zur Verfügung gestellt. Alle Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen generell keine rechtsverbindlichen Auskünfte bzw. Auszüge dar.
Die Stadt Pulheim stellt die Planwerke mit der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereit, sie übernimmt jedoch keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf der Website.
Rechtlich bindend sind insbesondere für die Bebauungspläne ausschließlich die im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Ausfertigungen der Pläne. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den zuständigen Sachbearbeitenden des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie der Stadt Pulheim (Amt 61) erteilt werden.
Der Dienst beinhaltet eine Übersicht zu den den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplanänderungen) sowie sonstigen Satzungen und städtebauliche Konzepte der Stadt Pulheim. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Stadt Pulheim“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Pulheim NRW (2017) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2- 0). Der Dienst wird kostenfrei für Informationszwecke zur Verfügung gestellt. Alle Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen generell keine rechtsverbindlichen Auskünfte bzw. Auszüge dar. Die Stadt Pulheim stellt die Planwerke mit der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereit, sie übernimmt jedoch keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf der Website. Rechtlich bindend sind insbesondere für die Bebauungspläne ausschließlich die im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Ausfertigungen der Pläne. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den zuständigen Sachbearbeitenden des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie der Stadt Pulheim (Amt 61) erteilt werden.
Es werden die Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne sowie Innen- und Außenbereichssatzungen im Kreis Minden-Lübbecke dargestellt. Zum Teil sind die Pläne, textliche Festsetzungen und Begründungen als PDF verlinkt.
Mit dem Geoportal werden öffentliche Geodaten und Fachinformationen in interaktiven Karten kostenfrei zur Verfügung gestellt. Neben den Geobasisdaten können Informationen aus den Bereichen Leben und Wohnen, Gesundheit, Freizeit und Kultur, Natur, Umwelt, Wasser, Bauen und Kataster recherchiert und angezeigt werden.
Moore u.a. kohlenstoffreiche Standorte mit besonderer Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung. In dem Datenbestand sind die Bereiche mit besonderer Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung für die kohlenstoffreichen Böden (BHK50) und zusätzliche Moorbiotope dargestellt, die innerhalb der Landschaftsbildräume nach bestimmtem Kriterien als Beitrag für das Niedersächsische Landschaftsprogramm (MU 2021) ausgewählt und abgegrenzt wurden. Die Auswahlkriterien für die Abgrenzung umfassen z.B. die landschaftliche Ausstattung und Attraktivität, die Lage in Schutzgebieten, die besondere Bedeutung als Naherholungsgebiet.
Der WFS-Dienst Erneuerbare Energien stellt die Anlagen der Erneuerbaren Energien Biomasse, Freiflächenphotovoltaik, Wasserkraft und Windkraft dar. Darüber hinaus werden die Anlagen von Klärgas, Deponiegas und Grubengas dargestellt, die aber streng genommen nicht zu den Erneuerbaren Energien zählen, jedoch ebenfalls in hohem Maße zum Klimaschutz beitragen.
Nutzungsbedingungen: Das Fachinformationssystem „Energieatlas Nordrhein-Westfalen“ (www.energieatlas.nrw.de, http://www.energieatlas.nrw.de/) sowie der zugehörige WFS-Dienst Erneuerbare Energien werden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz bereitgestellt. Grundlage für die Anlagendaten der Erneuerbaren Energien sind Daten der Bundesnetzagentur, der Übertragungsnetzbetreiber Amprion und Tennet, LANUK-eigene Daten und Daten des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW. Für die Nutzung des WFS-Dienstes Erneuerbare Energien NRW gelten folgende Nutzungsbedingungen: 1. Aussagen, sowie Karten und Graphiken dürfen nicht verändert werden. 2. Die Datengrundlagen wurden mit größter Sorgfalt für den Energieatlas aufbereitet und ausgewertet. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten wird keine Gewähr übernommen. 3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Inhalten ist, auch auszugsweise, nur mit Angabe des Herausgebers und der jeweiligen Datenquelle gestattet. Es ist an geeigneter Stelle ein deutlich sichtbarer Quellenvermerk wie folgt anzugeben: Energieatlas NRW, Herausgeber: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW unter Verwendung von Daten von [Datenquelle(n) einfügen]“. 4. Die Aktualität der Daten ist unter dem Informationsbutton der jeweiligen Karte ersichtlich. Aktuellere Daten sind bei den entsprechenden Datenquellen einzuholen. 5. Für Sach- und Vermögensschäden, die Nutzern durch die Verwendung der Daten und Karten sowie aus der Unmöglichkeit des Zugriffes oder der Benutzung entstehen, übernimmt der Herausgeber keine Verantwortung. Dem Herausgeber kommt keine Garantie- und Einstandshaftung für das technische Funktionieren, die Kompatibilität mit der von dem Nutzer verwendeten Soft- oder Hardware sowie Virenfreiheit zu. 6. Das LANUK NRW behält sich vor, den Energieatlas NRW ohne Angaben von Gründen einzustellen. Stand April 2017
Der Datenbestand beinhaltet Moore und weitere organische Standorte, die sich mit den historischen Kulturlandschaften von landesweiter Bedeutung gemäß Daten des Niedersächsischen Landschaftsprogramms (Karte 3 – Schutzgut Landschaftsbild - Kulturlandschaften – Historische Kulturlandschaften mit landesweiter Bedeutung) überlagern. Der Datenbestand enthält die historischen Moorkulturlandschaften von landesweiter Bedeutung, die sehr stark durch historische Elemente und Strukturen geprägt sind und dadurch einen Einblick in die Lebensumstände früherer Generationen bieten. Diese Moorkulturlandschaften besitzen oftmals einen hohen ästhetischen Reiz und touristischen Wert.Im Datenbestand sind nur Flächen > 25 ha enthalten. Kleinere Flächen sind auf der nachgelagerten Planungsebene darzustellen.