Interaktive Darstellung der Geschützte Landschaftsbestandteile im Kreis Recklinghausen. Landschaftselemente wie Hecken, Baumgruppen oder Geländestufen. Diese können zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes oder Abwehr schädlicher Einwirkungen als Geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt werden.
Landschaftsschutzgebiete sind besondere Schutzgebiete nach dem Landschaftsgesetz NRW. Sie werden über die Landschaftspläne des Kreises Herfords festgesetzt. Handlungen, die das Landschaftsbild des Gebiets radikal verändern, sind verboten. Dazu gehört das großflächige Fällen von Bäumen und Sträuchern, das Bauen von Straßen und Häusern, Verlegen von Leitungen, Ablagern von Abfall, etc. Landschaftsschutzgebiete sind im Vergleich zu den Naturschutzgebieten oft großflächig und mit geringen Nutzungseinschränkungen behaftet.