Das Heft Nr. 12 aus der Serie „scriptumonline - Geowissenschaftliche Arbeitsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen“ beleuchtet ein Verfahren der Erstellung von Erosionsgefährdungskarten auf Grundlage von bodenkundlichen Kartierungen und Wetterdaten. Unter den sich ändernden klimatischen Bedingungen erhält die Bodenerosion im vorsorgenden Bodenschutz eine zentrale Bedeutung. Bisher wurde das regional unterschiedliche Niederschlagsgeschehen durch Regressionsgleichungen abgebildet, in denen die Höhe des Sommerniederschlags die Regenerosivität bestimmt. Diese Ansätze sind unzureichend, um der Dynamik bei der Veränderung der Starkregencharakteristik Rechnung zu tragen, da sie erst mit großer zeitlicher Verzögerung auf eine geänderte Niederschlagscharakteristik reagieren. Daher hat der Deutsche Wetterdienst ein Verfahren entwickelt, das auf Regenradarmessungen basiert. Das Verfahren wird kurz dargestellt und die Auswirkungen auf das Erosionsgeschehen werden erläutert. Entsprechende Karten zur Regenerosivität werden vom Deutschen Wetterdienst regelmäßig aktualisiert ins Netz gestellt. Mit entsprechenden Boden- und Reliefkarten erstellt der Geologische Dienst NRW Erosionsgefährdungskarten, die die Beratung der Landwirtschaft unterstützen. [2020. 10 S., 2 Abb., ISSN 2510-1331]
Der auf Rasterdaten aufbauende Datensatz bewertet die natürliche Erosionsgefährdung der Böden. Methodisch entspricht die Auswertung der ""Natürlichen Erosionsgefährdung"" der DIN 19708:2017-07. Für die Ableitung der Erodierbarkeit des Oberbodens (K-Faktor) werden speziell aufbereitete Daten der Bodenschätzung herangezogen. Wo diese nicht vorhanden sind, werden Daten der landwirtschaftlichen Standorterkundung verwendet. Liegen beide Datenbestände nicht vor, wird die BK50 verwendet. Für die Ableitung des Hangneigungsfaktors (S-Faktor) wird das digitale Geländemodell 10 von Geobasis NRW verwendet Für die Ableitung der Regenerosivität (R-Faktor) wird die in der DIN veröffentlichte Regressionsgleichung verwendet. Input-Daten sind monatliche Niederschlagsdaten aus dem Klima-Atlas NRW. Die Daten werden entsprechend der DIN miteinander verknüpft und bewertet.
Die Landschaftsplanung dient als Fachplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege der räumlichen Umsetzung von Naturschutzzielen. Gemäß § 7 LNatSchG NRW sind die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Förderung der Biodiversität im Landschaftsplan darzustellen und rechtsverbindlich festzusetzen. Zwischen den Jahren 1982 und 1999 sind in 9 Planverfahren für das Kreisgebiet Viersen flächendeckend Landschaftspläne aufgestellt und seitdem teils mehrfach geändert worden. Inzwischen ist jedoch eine grundlegende Überarbeitung der Landschaftspläne im Kreis Viersen erforderlich. In diesem Zusammenhang werden ab 2019 die Landschaftspläne neu zugeschnitten und die Anzahl der Landschaftspläne von neun auf drei reduziert: A Landschaftsplan "Grenzwald/Schwalm" (Landschaftspläne 1, 3 und 4n): Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten, Schwalmtal und Teilbereiche der Stadt Nettetal B Landschaftsplan "Süchtelner Höhen/Nette" (Landschaftspläne 2 und 7): Städte Nettetal und Viersen sowie Teilbereiche der Gemeinde Grefrath C Landschaftsplan "Niers/Willicher und Kempener Lehmplatten" (Landschaftspläne 5, 6, 8 und 9): Städte Viersen, Kempen, Willich und Tönisvorst sowie Gemeinde Grefrath Hier finden Sie die im Kreis Viersen überarbeiteten Landschaftspläne in den Verfahrensschritten (1) der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger gemäß §§ 15 und 16 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW, (2) der öffentlichen Auslegung gemäß § 17 LNatSchG NRW oder (3) die rechtsverbindliche Planfassung gemäß § 19 LNatSchG NRW. Akutell liegt der Landschaftsplan "Grenzwald/Schwalm" als rechtsverbindliche Planfassung im Format shape vor.