Das Geotopkataster dokumentiert die aus geowissenschaftlicher Sicht schutzwürdigen Objekte in NRW. Die Erfassung erfolgte auf topographischen Karten im Maßstab 1:25.000, die zu jedem Objekt erhobenen Sachdaten werden in einer Datenbank verwaltet. Lage, Naturraum, eine geowissenschaftliche Beschreibung und die Nutzung werden angegeben sowie schutzrelevante Aspekte genannt. Eine regelmäßige Aktualisierung und Fortschreibung des Katasters erfolgt eng gekoppelt an aktuell laufende Planverfahren, insbesondere im Rahmen der Landschafts- und Regionalplanung.
Der Dienst Landschaftsräume in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Biogeographischen Regionen im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Biogeographische Regionen". Die Daten zeigen die nahtlosen Abgrenzungen von so genannten Landschaftsräumen, die eine Präzisierung und thematische Ergänzung von Naturräumlichen Einheiten (vergl. Schmidthüsen u.a.) sind. Die Objektmetadaten enthalten Angaben über die landschaftsökologischen Fachmerkmale, die die Gebiete kennzeichnen. Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Landschaftsräume für Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die Erstellung des landesweiten Biotopverbundes erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Findlinge sind Relikte der Eiszeiten und stellen die markantesten Zeugen für die ehemalige Vergletscherung Norddeutschlands dar. Die mit zahlreichen, zum Teil farbigen Abbildungen illustrierte Sonderveröffentlichung gibt einen Überblick über die Einteilung der Findlinge nach Größe, Zusammensetzung und Herkunft, die Ermittlung von Volumen und Gewicht, den Eistransport, die Verbreitung der Findlinge sowie deren Fundgeschichte. [1998. 172 S., 43 Abb., 9 Tab., Anh. mit 111 Kurzbeschreibungen und Fotos, 1 Anl.-Taf.; ISBN 978-3-86029-929-6]
Die Sonderveröffentlichung beschreibt 25 ausgewählte Geotope in Nordrhein-Westfalen, die die Vielfältigkeit des geologischen Untergrundes demonstrieren und die Prozesse der erdgeschichtlichen Entwicklung veranschaulichen. Erläutert werden außerdem die Bedeutung von Geotopen und die essenzielle Aufgabe des Geotopschutzes. [2008. 3. überarbeitete Auflage, 44 S., zahlr. Abb.; ISBN 978-3-86029-972-2]
Die Sonderveröffentlichung erläutert die geologische Entwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen, die wichtigsten vorkommenden Festgesteinstypen, die Einsatzbereiche der Festgesteine sowie die chemischen und physikalischen Qualitätsanforderungen, die die gewonnenen Rohstoffe erfüllen müssen. Der umfassende Lagerstättenteil beschreibt die geologischen Verhältnisse aller seinerzeit in Abbau stehenden Festgesteine. Die Abbausituation und die Verwendung der geförderten Rohstoffe werden eingehend erläutert. Ein Verzeichnis aller Produktionsstätten hilft zudem bei der Suche nach Lieferanten für Festgesteine. Ergänzt wird die Publikation durch viele Fotos sowie geologische Karten und Schnitte. [2007. 163 S., 74 Abb., 10 Tab., 1 Karte in der Anl.; ISBN 978-3-86029-933-3]
Der Datensatz Verteilung der FFH-Arten in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zur Verteilung der FFH-Arten im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Verteilung der Arten (SD)". Die Daten zeigen die Verteilung in einem 10x10km-Raster (UTM) als "analytical units". Die Daten sind gültig für die letzte Berichtsperiode gemäß Artikel 17 FFH-Richtlinie (2013-2019). Die Objektmetadaten zur UTM-Rasterzelle (analytical unit), als Objektgeometrie, enthalten Angaben zu inspireId, Namensschema (ReferenceSpeciesSchemeValue), z.B. EU-NOMEN, der entsprechenden Artnamens-URL „referenceSpeciesCodeValue“ und dem „accepted name“ gem. EU-Nomen unter „referenceSpeciesName“ „localName“ ggf. deutscher Name oder abweichender wiss. Name und einem Wert für die Kategorie des Vorkommens (OccurranceCategoryValue). Die Daten zeigen Verteilung der FFH-Arten in Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Es handelt sich ausschließlich um Rasterzellen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die FFH-Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-RL erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Der Dienst INSPIRE Schutzgebiete in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Schutzgebieten im Sinne des INSPIRE Annex I Themas "Schutzgebiete". Die Daten zeigen die Abgrenzungen verschiedener Schutzgebietskategorien aus Bundes- und Ländergesetzen. Die Objektmetadaten enthalten alle Angaben des "simple profile" aus der Datenspezifikation zu "INSPIRE Protected Sites". Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Schutzgebiete für Nordrhein-Westfalen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes zu erheben. Die Daten wurden für Verordnungen und Landschaftspläne digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Das Versuchsflächenverzeichnis zum Ökologischen Waldbau beinhaltet Daten zu allen forstlich wichtigen Versuchsflächen in Nordrhein-Westfalen, die von verschiedensten Dezernaten der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten, von Forstbehörden, von forstlichen Versuchsanstalten und anderen Versuchsanstellern angelegt worden sind und betreut werden. Dieses Versuchsflächenverzeichnis wird im Auftrag des MUNLV geführt.
Das System bietet kostenlose Erstinformationen über die möglichen geologischen oder bergbaulichen Gefährdungen des Untergrundes in Nordrhein-Westfalen.
Die Wahrnehmung von Natur und Landschaft ist nicht nur auf einzelne Strukturen wie Berge und Täler zurückzuführen, sondern spiegelt sich in einem ganzeinheitlichen Landschaftsbild wieder. Je nach der ästhetischen Ausprägung können so die menschlichen Bedürfnisse nach Schönheit, Heimat und Erholung erfüllt werden. Landschaftsbildprägende Elemente wurden in der Vergangenheit und werden auch aktuell oftmals überprägt, vereinheitlicht oder sogar beseitigt. Die Landschaftsbildbewertung in Nordrhein-Westfalen zielt u.a. darauf ab wertvol-le und auch weniger wertvolle Bereiche zu identifizieren und die langfristig zu schützen, zu erhalten sowie leitbildgerecht zu verbessern. Die Bewertung des Schutzgutes Landschaftsbild erfolgt an anhand seiner charakteristischen Kriterien „Eigenart“, „Vielfalt“ und „Schönheit“, deren Schutz, Entwicklung und Wiederherstellung in § 1 Bundesnaturschutzgesetz verankert ist. Gleichzeitig ist die Bewertung des Landschaftsbildes fester Bestandteil des Fachbeitrages des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 8 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Grundlage bildet das Maß der Übereinstimmung des Ist-Zustandes mit dem Soll-Zustand, das heißt der reale Zustand verglichen mit dem Leitbild. Im Ergebnis entsteht durch die standardisierte Methode eine landesweite Bewertung, welche sich in die vier Wertstufen sehr hoch (herausragen-de Bedeutung), hoch (besondere Bedeutung) mittel und sehr gering/gering untergliedert.