Die Präsentationsgraphik im Maßstab 1:25.000 wird automatisiert aus dem tagesaktuellen ATKIS®-Basis-DLM abgeleitet. Das in der Graphik dargestellte Schriftgut wird aus den topographischen Kartenwerken entnommen. Im Gegensatz zu den bundeseinheitlichen topographischen Karten liegt die PG 25 nur innerhalb Hessens vor und unterscheidet sich durch einen spezifischen Zeichenschlüssel in Art und Umfang der dargestellten Objekte.
Die Präsentationsgraphik im Maßstab 1:50.000 wird automatisiert aus dem modellgeneralisierten DLM50 abgeleitet und ist damit ein Folgeprodukt des tagesaktuellen ATKIS®-Basis-DLM. Das in der Graphik dargestellte Schriftgut wird aus den topographischen Kartenwerken entnommen. Im Gegensatz zu den bundeseinheitlichen topographischen Karten liegt die PG 50 nur innerhalb Hessens vor und unterscheidet sich durch einen spezifischen Zeichenschlüssel in Art und Umfang der dargestellten Objekte.
Die Präsentationsgraphik im Maßstab 1:100.000 wird automatisiert aus dem modellgeneralisierten DLM50 abgeleitet und ist damit ein Folgeprodukt des tagesaktuellen ATKIS®-Basis-DLM. Das in der Graphik dargestellte Schriftgut wird aus den topographischen Kartenwerken entnommen. Im Gegensatz zu den bundeseinheitlichen topographischen Karten liegt die PG 100 nur innerhalb Hessens vor und unterscheidet sich durch einen spezifischen Zeichenschlüssel in Art und Umfang der dargestellten Objekte.
Der WFS-Dienst beinhaltet einen abgeleiteten Datensatz der Flurkarte des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) des Stadtgebietes Gelsenkirchen. Das Liegenschaftskataster enthält für Flurstücke und Gebäude Geobasisdaten in beschreibender und darstellender Form. Es umfasst zudem die Angaben zur tatsächlichen Nutzung und zur charakteristischen Topographie. Der vorliegende Web Feature Service ermöglicht das gezielte Herunterladen von in ALKIS geführten Geo-Objekten.
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)
Dieser Datensatz enthält die Satzungen zur Erhaltung baulicher Anlagen (Erhaltungssatzung) im Stadtgebiet Düssedlorf. Die Satzungen wurden nach dem Baugesetzbuch (BauGB) erlassen.
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Dieser Datensatz enthält die Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen (Gestaltungssatzung) im Stadtgebiet Düsseldorf. Die Satzungen wurden nach dem § 81 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NW) vom 26. Juni 1984 erlassen.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)
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Dieser Datensatz enthält die Flächen der Abstandsflächensatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die Satzungen wurden nach dem § 81 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NW) erlassen.
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Dieser Datensatz enthält die Fahrradhändler und Werkstätten im Düsseldorfer Stadtgebiet. Wollen Sie ein neues Fahrrad kaufen oder suchen Sie ein bestimmtes Zubehör? Dann werden Sie sicherlich bei einem der lokalen Fahrradhändler in Düsseldorf fündig. Hier erhalten Sie kompetente Beratung, ganz gleich, ob Sie ein Rennrad, ein Mountainbike, ein Freizeitrad oder ein Pedelec möchten. Gerne werden auch Spezialwünsche erfüllt. Viele Fahrradhändler verfügen natürlich auch über eine Werkstatt, um Reparaturen durchzuführen.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)