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Die Übersichtskarte 1:250 000 bildet Mecklenburg-Vorpommern auf einem Kartenblatt ab und bietet so einen guten Überblick der Landestopographie. Die Übersichtskarten werden in der Regel jährlich aktualisiert.
Die Verwaltungskarte Mecklenburg-Vorpommern stellt im Maßstab 1:1 000 000 die Lage der Landkreise auf der topographischen Kartengrundlage der Übersichtskarte 1:1 000 000 dar.
48 Farb-Luftbilder (Senkrechtaufnahmen) von der Berliner Mitte im Maßstab 1:10 000. Die Luftbilder haben eine Auflösung von 800 DPI bei einer Längsüberdeckung von 60% und einer Querüberdeckung von ca. 30%.
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Schonbezirke werden als ordnungsbehördliche Verordnung durch die Bezirksregierung ausgewiesen. Ein Fischschonbezirk kann festgesetzt werden für Gewässer oder Gewässerteile, die für die Erhaltung des Fischbestandes in seiner Gesamtheit oder für bestimmte Fischarten, Neunaugen, zehnfüßige Krebse oder Muscheln von besonderer Bedeutung sind. Es können auch Gewässer oder Gewässerteile, die besonders geeignete Laich- und Aufwuchsplätze für Fische sind, als Laichschonbezirk ausgewiesen werden. Ferner besteht die Möglichkeit, als ordnungsbehördliche Verordnung auch Gewässerteile, die als Winterlager für Fische besonders geeignet sind, als Fischschonbezirk auszuweisen.