Ein normalisiertes Digitales Oberflächenmodell (nDOM) ist ein Differenzmodell aus einem Digitalen Geländemodell (DGM) und einem Digitalen Oberflächenmodell (DOM) und erlaubt eine Ermittlung der relativen Objekthöhe über der als Ebene abgebildeten Geländeoberfläche. Die Bezirksregierung Köln, Geobasis NRW, stellt das Produkt nDOM50 im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags für Nordrhein-Westfalen flächendeckend zur Verfügung und führt dieses kontinuierlich fort. Zur Ableitung des nDOM50 wird ein Digitales Geländemodell mit einer Gitterweite von 0,5 m aus Laserscanning-Befliegungen sowie ein (ausschließlich aus Sommerbefliegungen abgeleitetes, also „belaubtes“) bildbasiertes Oberflächenmodell mit einer Bodenauflösung von 50 cm (bDOM50) verwendet. Das normalisierte Digitale Oberflächenmodell findet insbesondere Anwendung in der Forst- und Umweltverwaltung, z.B. für eine fernerkundungsbasierte Baumartenklassifikation, oder wird zur Ableitung der Landbedeckung verwendet.
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Zum Schutz von Naturgütern, naturbezogenen Nutzungen und ökologischen Funktionen vor anderen Nutzungsarten oder Flächeninanspruchnahmen können in den Regionalplänen Gebiete für Forstwirtschaft und Waldfunktionen in Form von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten ausgewiesen werden. In Vorranggebieten haben naturbezogene Nutzungen und die Erfüllung ökologischer Funktionen Vorrang vor anderen, vor allem baulichen Nutzungen. Dagegen sind in Vorbehaltsgebieten andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen abzuwägen. Der Wald ist wegen seiner Bedeutung als Ökosystem, für die Umwelt, das Landschaftsbild und die Erholung und wegen seines wirtschaftlichen Nutzens im Rahmen einer naturnahen und nachhaltigen Bewirtschaftung zu erhalten, zu schützen und zu pflegen. Eingriffe in den Bestand des Walds in Verdichtungsräumen und in Wälder mit besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen sind auf das Unvermeidbare zu beschränken. Solche Waldverluste sollen möglichst in der Nähe der Eingriffe in Abstimmung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landwirtschaft durch Aufforstung von geeigneten Flächen ausgeglichen werden.
Der ATOM Feed Downloadservice für das Solarpotenzial der Wuppertaler Dächer 2010 stellt einen Datensatz zum Download bereit, der photogrammetrisch bestimmte Dach-Teilflächen aus dem städtischen Versiegelungsdaten-Informationssystem VerDIS mit Angabe der Flächengröße (Attribut „AREA“) und des Solarpotenzials (Attribut „MEDIAN“) enthält. Der Datensatz wurde durch eine Verschneidung der Dach-Teilflächen mit einer flächendeckenden Berechnung der Solarstrahlung erzeugt. Die Berechnung der Solarstrahlung in 0,5m x 0,5m Rasterzellen wurde Anfang 2010 von der Innsbrucker Firma LASERDATA GmbH im Auftrag der Stadt Wuppertal durchgeführt. Dabei wurden der Globalstrahlungswert und Verschattungen berücksichtigt. Als Oberflächenmodell für diese Simulation wurden 3D-Ergebnisdaten von Laserscanner-Befliegungen in 12/2008 und 01/2009 verwendet. Der Bezugszeitpunkt des Datensatzes ist also 01/2009. Die Dachflächen von später errichteten Gebäuden sind deshalb nicht im Datenbestand enthalten. Das Solarpotenzial wird für jede Dach-Teilfläche als mittlere Energiedichte der Solarstrahlung in kWh pro Quadratmeter im Jahr angegeben. Als Mittelwert wird dabei der Median der auf 1 Quadratmeter hochgerechneten Jahrespotenzialwerte aller Rasterzellen, die zumindest anteilig in der jeweiligen Dach-Teilfläche liegen, verwendet. Die Publikation des Datensatzes im Wuppertaler Umwelt- und Geodatenportal erfolgte am 27. April 2010. Die Dateien in den Formaten ESRI-Shapefile, KML und GeoJSON, auf die der Downloadservice zugreift, werden von der Stadt Wuppertal als Open Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereitgestellt.
Nutzungsbedingungen: Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der „Creative Commons Namensnennung (CC BY 4.0)“ (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) genutzt werden.
10.000 Grüne Dächer Das 10.000 Grüne Dächer Programm der Emschergenossenschaft als Teil der Zukunftsinitiative Klima.Werk ermöglicht Eigentümer*innen in Bottrop, deren Immobilie im Einzugsgebiet der EGLV liegt, 50 Euro Förderung pro Quadratmeter Dachbegrünung zu erhalten. Bis zu 200 Quadratmeter Dachflächen auf einem Grundstück können über das Programm bezuschusst werden. Emscher-Lippe-Klimaanpassung (ELKA) Die frühere Zukunftsvereinbarung Regenwasser (ZVR) wurde im Jahr 2025 in Emscher-Lippe-Klimaanpassung (ELKA) umbenannt. Die Emscher-Lippe-Klimaanpassung ist das 2005 verabschiedete gemeinschaftliche Bekenntnis aller Städte des Emschergebiets sowie des Umweltministeriums des Landes NRW und der EMSCHERGENOSSENSCHAFT zu einem anspruchsvollen wasserwirtschaftlichen Ziel: Sauberes Regenwasser soll, wo immer möglich, nicht mehr in die Kanalisation und zu den Kläranlagen geleitet werden, sondern wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zugutekommen.
Die detaillierten historischen Informationen der PL25 für den Zeitraum 1877 bis 1912 sind in den Bereichen Naturwissenschaft, Geschichte, Landeskunde und Umweltschutz verwendbar. Sie sind eine interessante Grundlage für die Familienforschung. Der Vergleich der PL25 mit späteren Ausgaben oder der aktuellen Ausgabe der TK25 bietet sich nicht nur über den Maßstab 1 : 25 000 an. Der bis heute beibehaltene Blattschnitt der PL25 ermöglicht eine direkte Orientierung und Auswertung. Die einfarbigen Blätter der PL25 enthalten zahlreiche ausführliche historische Informationen zu Siedlungen, Versorgung, Verkehr, Vegetation, Gewässer, Relief und Grenzen. Zur Unterscheidung der Kartenobjekte werden neben Signaturen auch zahlreiche Schriftzüge oder Abkürzungen verwendet. Ackerbaulich genutzte Flächen sind signaturenfrei. Einschließlich der Grenzblätter deckt das Kartenwerk Niedersachsen und Bremen mit 455 Blättern ab.
Das Heft Nr. 2 aus der Serie „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen“ beinhaltet die folgenden bodenkundlichen Beiträge: „Schutzgut Boden in Umweltverträglichkeitsstudien für Abgrabungen - Grundlagen und Ansätze einer Bewertung - “; „Verbreitung, Pedogenese und ökologische Wertigkeit oberflächennaher Schuttkörper unter Wald im rechtsrheinischen Schiefergebirge“; „Penetrometermessungen auf rekultivierten Böden - Ergebnisse eines Pilotprojektes - “. Ergänzt wird der Band durch zwei Beiträge zur Geologie: „Strukturgeologische Kartierung des Sülz-Überleitungsstollens bei Kürten (Bergisches Land, Rheinisches Schiefergebirge)“ und „Dokumentation eines temporären Aufschlusses der Flöze Sengsbank und Sengsbänksgen (Namur C, Oberkarbon) in Wetter an der Ruhr, Nordrhein-Westfalen“. [1997. 83 S., 34 Abb., 9 Tab., 2 Anh., 4 Anl.; ISSN 1430-5267]
Der Datensatz „Flächennutzungsplan Aachen“ gibt den Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Aachen in geographischer Form wieder, welcher am 28.01.2022 die Rechtswirksamkeit erlangt hat. Der Flächennutzungsplan (FNP) wurde von der Abteilung „FB 61/100 - Vorbereitende Bauleitplanung“ auf Grundlage von §2 (1) sowie §6 (5) des Baugesetzbuches (BauGB) unter dem Projektnamen „FNP AACHEN*2030“ aufgestellt. Als Sachinformation gibt der Datensatz neben dem Datum der Rechtswirksamkeit auch einen Hyperlink zum Download aller relevanter Dokumente aus. Die Dokumente beinhalten Haupt- und Beiplan als PDF-Karten, die Begründung, den Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung. Im Land NRW besteht für Flächennutzungspläne eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der INSPIRE-Richtlinie. Der Datensatz wird unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht.
Dieser Layer bildet die Grenzen der Forstbetriebsbezirke (FBB) innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen ab. Forstbetriebsbezirke sind die Reviere der Regionalforstämter von Wald und Holz NRW. Einige FBB bewirtschaften den landeseigenen Staatswald, andere betreuen vor allem private und kommunale Waldbesitzerinnen und -besitzer. Forstbetriebsbezirke werden durch eine Försterin oder einen Förster geleitet und haben folgende, allgemeine Aufgaben: Wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Waldbewirtschaftung Planung, Durchführung und Überwachung von Holzernte-, Waldpflege- und Bauarbeiten im Wald wie z.B. Bau und Unterhaltung von Waldwegen Forstpolizeiliche Aufsicht über das jeweilige Gebiet Prüfung, Begleitung und Abnahme förderfähiger Maßnahmen im Wald Wahrnehmung betriebswirtschaftlicher, organisatorischer und administrativer Aufgaben des FBB Kontakt zu Behörden, privaten Waldbesitzerinnen und -besitzern, politischen Instanzen, Umweltorganisationen und Verbänden etc. Öffentlichkeitsarbeit und waldpädagogische Angebote
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Der Karten-Layer Naturparke kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der Naturparke in Nordrhein-Westfalen an. Naturparke (NRP) sind gemäß § 27 Abs. 1 BNatSchG "einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die 1. großräumig sind, 2. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind, 3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird, 4. nach den Erfordernissen der Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind, 5. der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird, 6. besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern." Naturparke dienen sowohl dem Schutz und Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt - dies wird v.a. über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete gewährleistet - als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung.