Luftbilder: Landesvermessungsamt Befliegung: 21.05.2002 (Blattschnitt TK4307) Befliegung: 01.06.2002 (Blattschnitt TK 4408) Die Bilder wurden umgerechnet vom tif-Format ins ecw-Format.
Dieser Dienst enthält eine Übersicht der UTM Kacheln der Landesvermessung des Landes NRW. Die Kachelungen entsprechen den Abgabeeinheiten der Produkte von Geobasis NRW ab 1km² bis 16km².
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Dieser Dienst enthält eine Übersicht der UTM Kacheln der Landesvermessung des Landes NRW. Die Kachelungen entprechen den Abgabeeinheiten der Produkte von Geobasis NRW ab 1km² bis 16km²
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Für die EU-Förderperiode der Jahre 2014 bis 2020 ist im NRW-Programm 'Ländlicher Raum' eine Fördergebietskulisse definiert worden; diese basiert auf den Gemarkungen der Kataster- und Landesvermessungsverwaltung der Kommunen und des Landes NRW.
Für die EU-Förderperiode der Jahre 2014 bis 2020 ist im NRW-Programm 'Ländlicher Raum' eine Fördergebietskulisse definiert worden. Die entsprechenden Daten basieren auf den Gemarkungen der Kataster- und Landesvermessungsverwaltung der Kommunen und des Landes NRW.
Die Festpunktdaten (Lage, Höhe, Schwere) der Landesvermessung werden in AFIS-NRW geführt und visualisiert. Die Lagefestpunkte sind historisch und werden nicht weiter aktualisiert. Der Online-Zugriff auf die Daten des Festpunktnachweises ist kostenfrei für jedermann möglich.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Aus der Landesvermessung NRW (flugzeuggestütztes Laserscanning) abgeleitetes Digitales Geländemodell (DGM1) mit einer Rasterweite von 1m für das Gebiet des Ennepe-Ruhr-Kreises. Die Befliegung fand überwiegend im Jahr 2019 statt.
In Kooperation der Kataster- und Stadtvermessungsämter in Ostwestfalen-Lippe wurde für das Internet ein zusammenhängendes 3D-Modell für die gesamte Region erarbeitet, in dem das Gelände sowie die Gebäude nicht mehr nur in zweidimensionalen Karten, sondern in einer dreidimensionalen Ansicht präsentiert werden.
Schwerefestpunkte (SP) sind Festpunkte der Grundlagenvermessung, die mit ihren gravimetrisch bestimmten Schwerewerten (Betrag der Fallbeschleunigung) bundesweite und landesweite Schwerereferenzsysteme realisieren. Sie dienen der Bestimmung der Erdfigur (Geoidbestimmung), als Grundlage für schwerefeldbedingte Korrektionen für Messungen im Höhenfestpunktfeld und als Anschlusspunkte für gravimetrische Spezialmessungen mit geologischen und geophysikalischen Aufgabenstellungen.