Regionalplanung ist die Zwischenstufe zwischen Landesentwicklungsplanung und der gemeindlichen Bauleitplanung. Die Regionalplanung konkretisiert die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans NRW für die einzelnen regionalen Teilräume/Planungsregionen in NRW. Die Regionalpläne legen die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region als Ziele und Grundsätze der Raumordnung textlich und zeichnerisch fest. Die zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans werden auf Basis einer Karte i.M. 1:50.000 erstellt. Sie sind nicht an Parzellen orientiert, sondern geben eine eher grobe Festlegung der Flächen wieder.
Nutzungsbedingungen: Sämtliche Rechte an diesem Produkt liegen beim Land Nordrhein-Westfalen. Die Nutzung ist bis auf Widerruf kostenfrei. Der Nutzer ist verpflichtet, sich vor jeder Nutzung bei IT.NRW zu identifizieren und seinen speziellen Nutzungswunsch mit Angabe des Verwendungszwecks sowie dem Nutzungsumfang anzumelden (Kontaktmöglichkeiten zu IT.NRW siehe unten). Die Nutzung ist im Rahmen von Projekten kostenfrei zulässig, dennoch ist ein entsprechender Nutzungsvertrag zu schliessen. Jegliche kommerzielle Nutzung bedarf einer gesonderten Genehmigung durch IT.NRW. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit thematischen Ergänzungen ohne ausdrückliche Genehmigung durch IT.NRW nicht zulässig. Ferner ist der Nutzer verpflichtet, einen deutlichen Copyright-Hinweis auf das Land NRW als Dateneigentümer bei Visualisierungen jeder Art anzubringen.
Der Dienst beinhaltet eine Übersicht zu den den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplanänderungen) sowie sonstigen Satzungen und städtebauliche Konzepte der Stadt Pulheim. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Stadt Pulheim“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Pulheim NRW (2017) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2- 0). Der Dienst wird kostenfrei für Informationszwecke zur Verfügung gestellt. Alle Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen generell keine rechtsverbindlichen Auskünfte bzw. Auszüge dar. Die Stadt Pulheim stellt die Planwerke mit der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereit, sie übernimmt jedoch keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf der Website. Rechtlich bindend sind insbesondere für die Bebauungspläne ausschließlich die im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Ausfertigungen der Pläne. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den zuständigen Sachbearbeitenden des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie der Stadt Pulheim (Amt 61) erteilt werden.
Die Bibliothek stellt eine große Auswahl wissenschaftlicher Literatur zur Geologie Nordrhein-Westfalens bereit. Der Gesamtbestand der Bibliothek des Geologischen Dienstes NRW (GD NRW) beträgt über 170.000 Medieneinheiten, darunter mehr als 14.000 Karten. 1.280 Zeitschriften, Serien und zeitschriftenartige Reihen sind im Bestand der Bibliothek, knapp 700 davon werden laufend bezogen. Alle Titel sind im Onlinekatalog OPAC (Online Public Access Catalogue des Bibliotheksverbunds der Landesbehörden Nordrhein-Westfalen) erfasst. Mit ihren Karten und Schriften zur Geologie von NRW und angrenzenden Gebieten sowie zu den neuesten geowissenschaftlichen Forschungserkenntnissen ist die Bibliothek des GD NRW eine Fundgrube für alle geowissenschaftlich Interessierten. Die Bibliothek kann während der Öffnungszeiten besucht werden. Eine Ausleihe ist nicht möglich, da es sich um einen Präsenzbestand handelt.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung - Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Denkmäler sind Bauwerke, Objekte oder Kunstwerke, an deren Erhaltung aufgrund ihres kulturhistorischen Wertes ein öffentliches Interesse besteht. Sie werden nach Denkmalschutzgesetz NRW in die Denkmalliste eingetragen. Die Daten enthalten die Standorte der Denkmäler in den Gemeinden von Kaarst.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung Linnich, Fachbereich 4 Bauen und Planen, Tel.: 02462/9908 -411 oder -422 oder -410 erteilt werden. Die Stadt Linnich ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Stadt Linnich erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt Linnich bzw. des jeweiligen Autors.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung Linnich, Fachbereich 4 Bauen und Planen, Tel.: 02462/9908 -411 oder -410 oder -415 erteilt werden.
Die Stadt Linnich ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Stadt Linnich erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt Linnich bzw. des jeweiligen Autors.
Bebauungspläne beziehen sich auf einzelne Bereiche des Stadt- oder Gemeindegebietes und regeln rechtsverbindlich die Bebaubarkeit der Grundstücke. In der hier dargestellten Bebauungsplanübersicht werden die Geltungsbereiche der jeweiligen Bebauungspläne präsentiert. Über die Informationen gelangen Sie auf die Internetseite der jeweiligen Kommune. Dort können die Pläne sowie alle dazugehörigen Unterlagen heruntergeladen werden.
Die Digitale Topographische Karte 1:50.000 (DTK50) befindet sich derzeit in einer Umstellungsphase von der bisherigen analog geführten Topographischen Karte 1:50.000 (TK50) zu einem neuen, weitgehend automatisch aus den objektstrukturierten Daten des Digitalen Landschaftsmodell ATKIS®-DLM abgeleiteten Kartenwerk. Die Umstellungsphase wird voraussichtlich zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen. Die Verkleinerung des Maßstabs von 1:25.000 nach 1:50.000 bewirkt, dass für die Darstellung der gleichen Fläche in der Natur nur noch ein Viertel der Kartenfläche zur Verfügung steht. Die Lesbarkeit kann nur dadurch gewährleistet werden, dass die kartographische Wiedergabe der Erdoberfläche generalisiert wird, das heißt, die Darstellung wird in ihrer Detailgenauigkeit reduziert. Im Zuge dieser Generalisierung verliert die geometrische Genauigkeit an Bedeutung. Die Wiedergabe der einzelnen Gebäudegrundrisse wird durch eine flächenhafte Siedlungsdarstellung ersetzt. Dadurch wird Raum geschaffen für einfacher strukturierte Symbole, wie z.B. für Kirchen, Krankenhäuser, Burgen und Schlösser etc. Die Rasterdaten der DTK50 sind zunächst am Blattschnitt der analogen Kartenwerke orientiert. Alternativ sind blattschnittfreie Abgaben aus der Rasterdatenbank möglich. Die DTK50 liegt sowohl farbig als auch schwarz/weiß vor. Ein Plot einer DTK50 verfügt über UTM-Koordinatengitterlinien (East, ohne Zone 32- und Northwerte, E und N) bezogen auf WGS84/ETRS89 und das Koordinatengitter des Gauß-Krüger-Koordinatensystems (Rechts -und Hochwert bezogen auf DHDN/GK2/3). Der Blattschnitt bezieht sich auf geographische Koordinaten des WGS84, die nicht angegeben sind.
Die Digitale Topographische Karte 1:50.000 (DTK50) befindet sich derzeit in einer Umstellungsphase von der bisherigen analog geführten Topographischen Karte 1:50.000 (TK50) zu einem neuen, weitgehend automatisch aus den objektstrukturierten Daten des Digitalen Landschaftsmodell ATKIS®-DLM abgeleiteten Kartenwerk. Die Umstellungsphase wird voraussichtlich zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen. Die Verkleinerung des Maßstabs von 1:25.000 nach 1:50.000 bewirkt, dass für die Darstellung der gleichen Fläche in der Natur nur noch ein Viertel der Kartenfläche zur Verfügung steht. Die Lesbarkeit kann nur dadurch gewährleistet werden, dass die kartographische Wiedergabe der Erdoberfläche generalisiert wird, das heißt, die Darstellung wird in ihrer Detailgenauigkeit reduziert. Im Zuge dieser Generalisierung verliert die geometrische Genauigkeit an Bedeutung. Die Wiedergabe der einzelnen Gebäudegrundrisse wird durch eine flächenhafte Siedlungsdarstellung ersetzt. Dadurch wird Raum geschaffen für einfacher strukturierte Symbole, wie z.B. für Kirchen, Krankenhäuser, Burgen und Schlösser etc. Die Rasterdaten der DTK50 sind zunächst am Blattschnitt der analogen Kartenwerke orientiert. Alternativ sind blattschnittfreie Abgaben aus der Rasterdatenbank möglich. Die DTK50 liegt sowohl farbig als auch schwarz/weiß vor. Ein Plot einer DTK50 verfügt über UTM-Koordinatengitterlinien (East, ohne Zone 32- und Northwerte, E und N) bezogen auf WGS84/ETRS89 und das Koordinatengitter des Gauß-Krüger-Koordinatensystems (Rechts -und Hochwert bezogen auf DHDN/GK2/3). Der Blattschnitt bezieht sich auf geographische Koordinaten des WGS84, die nicht angegeben sind.
Der Dienst beinhaltet die rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne der Stadt Zülpich (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Satzungen).
Die Übersicht über die Bauleitpläne dient als Informationsgrundlage. Die rechtskräftigen Bauleitpläne der Stadt Zülpich können beim Team 401 Stadtplanung und Bauverwaltung eingesehen und Ihnen auf Wunsch erläutert werden. Urheberrecht Die Stadt Zülpich ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Stadt Zülpich erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt Zülpich bzw. des jeweiligen Autors. Datenschutz Soweit in diesem Internetangebot personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies stets auf freiwilliger Basis. Die Nutzung der Angebote und Dienste ist, soweit möglich, stets ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Die Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien ist hiermit ausdrücklich untersagt. Die Stadt Zülpich behält sich als Betreiberin der Seiten ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen (Spam-Mails) vor..