Außenabgrenzungen der Wasserschutzgebiete (WSG).Ein Trinkwasserschutzgebiet (WSG) ist ein gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Trinkwasserentnahmestellen der öffentlichen Wasserversorgung, um das Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen.Das Trinkwasserschutzgebiet ist in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt: Schutzzone I – Fassungsbereich, Schutzzone II – Engere Schutzzone, Schutzzone III – Weitere Schutzzone (teilweise unterteilt in III A und III B). Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte WSG“ als auch „WSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen sowie „vorgesehene WSG“ mit vorläufigen Anordnungen nach § 52 Abs. 2 WHG dargestellt. Für weitergehende Informationen siehe: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/wasserwirtschaft/grundwasser/wasserversorgung/wasserschutzgebiete/wasserschutzgebiete-44035.html.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Außenabgrenzungen der Trinkwassergewinnungsgebiete (TGG).Die Benutzung eines Gewässers bedarf gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Erlaubnis oder der Bewilligung. Ein Trinkwassergewinnungsgebiet (TGG) ist ein im Rahmen eines hierfür erforderlichen Wasserrechtsverfahrens hydrogeologisch ermitteltes Einzugsgebiet (Gutachten) von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung der öffentlichen Wasserversorgung, um Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das TGG in unterschiedliche Zonen unterteilt sein. Für Trinkwassergewinnungsgebiete kann ein Wasserschutzgebiet (WSG) gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) per Verordnung festgesetzt werden. Es sind TGG auf Grundlage „erteilte und beantragte Erlaubnisse und Bewilligungen für den Zweck Trinkwasser (Wasserrechte)“ sowie „sonstige hydrogeologische Abgrenzungen“ im Zusammenhang mit Trinkwasser dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Dieser Datensatz stellt für das INSPIRE-Thema Bodenbedeckungsvektor einen aus ALKIS abgeleiteten Datensatz zur Verfügung. Dieser Datensatz enthält nur Bodenbeckungseinheiten (LandCoverUnit).
Das Deutsche Hauptdreiecksnetz (DHDN) beschrieb flächendeckend und bundesweit durch die Trigonometrischen Punkte (TP) das Bezugssystem für die Lage. Heute realisieren die Geodätischen Grundnetzpunkte das Lagebezugssystem und der Lagebezug wird durch SAPOS® satellitengestützt bereitgestellt. Das bisherige TP-Netz wird in Schleswig-Holstein nicht mehr gepflegt, die Lagefestpunkte werden aber noch in AFIS geführt. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Datensatz.
Das Deutsche Hauptschwerenetz (DHSN) wirkt flächendeckend und bundesweit durch die Schwerefestpunkte (SFP) an der Realisierung des Höhenbezugssystems mit und verwaltet die amtlichen Schwerewerte. Die Schwerefestpunkte (SFP) sind Festlegungen, die physikalisch bestimmt, geodätisch gesichert und eingemessen werden. Deren Daten werden unter einem Punktkennzeichen in den Nachweisen der Festpunkte verzeichnet. Die Nachweise der Festpunkte unterteilen sich in eine Übersicht der Festpunkte auf Grundlage der Topographischen Karte 1:25.000 (TK25) als Punktsignatur mit Punktnummer, eine Punktbeschreibung (Einmessungsskizze) und eine Punktdatei (Schwerewert). Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Datensatz.
Die Höhenfestpunkte (HFP) dienen der physischen Realisierung und Sicherung des bundesweit einheitlichen Höhenbezugssystems. Sie stellen den amtlichen Höhenbezugsrahmen dar. Die Höhenfestpunkte sind in eine erste und zweite Ordnung unterteilt. Abhängig von der Ordnung unterscheiden sich die Mess- und Berechnungsverfahren sowie die Genauigkeit der Höhenfestpunkte. HFP der 3. Ordnung werden in AFIS noch geführt aber nicht mehr gepflegt, ihre Höhenangaben sind ohne Gewähr. Die Höhenangaben der Höhenfestpunkte sind sogenannte „Höhen über Normalhöhennull, NHN“ und beziehen sich auf einen einheitlichen Nullpunkt, der aus dem langjährigen Mittel des Tidehochwassers des Pegels in Amsterdam (Niederlande) abgeleitet wurde. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Datensatz.