Die Windkarten wurden im Rahmen der Potenzialstudie Windenergie Nordrhein-Westfalen berechnet. Es stehen jeweils Karten zur mittleren Windgeschwindigkeit (m/s) und zur spezifischen Energieleistungsdichte (W/m^2) für die Höhen 100m, 125m, 135m, 150m, 175m, 200m und 225m in einem 100m-Raster zur Verfügung. Die Berechnungsmethode ist dem LANUK-Fachbericht 40 "Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW - Teil 1: Windenergie" des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz zu entnehmen. Die Studie ist im Energieatlas unter www.energieatlas.nrw.de zu finden.
Die Übersichtskarte NRW ist eine stark generalisierte Raster-Karte des Landes Nordrhein-Westfalen, die anhand der Darstellung größerer bzw. zur Orientierung bedeutender Orte, sowie größerer Gewässer einen groben Überblick über Nordrhein-Westfalen liefert. Sie ist nicht Bestandteil der für ganz Deutschland definierten amtlichen topographischen Landeskartenwerke. Mit der Begrenzung auf wenige Karteninhalte bildet sie eine Grundlage für eine grobe Navigation z.B. als Einstiegskarte in geografischen Informationssystemen. - Stand: 28.03.2013
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Viele der Produkte von Geobasis NRW werden kontinuierlich fortgeführt und wöchentlich kachelbasiert aktualisiert. Der Dienst gibt eine Übersicht über den Aktualisierungsstand der verfügbaren Daten und Dienste zu den Produkten 3D-Messdaten, Digitales Geländemodell, Geländeneigung, Geländeschummerung, Geländestufen, Digitale Orthophotos und Digitale Topographische Karte des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Informationen beziehen sich auf die je nach Produkt verfügbaren 1 km²- (1 km Seitenlänge) bzw. 4 km²-Kacheln (2 km Seitenlänge). Bei dem zu jeder Kachel erhältlichen Datum handelt es sich um das Veröffentlichungsdatum der jeweiligen Kachel in den zugehörigen Geodatendiensten und unter www.opengeodata.nrw.de/geobasis.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters werden im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführt. Im Liegenschaftskataster sind für das Landesgebiet alle Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) nachgewiesen. Der Nachweis der Liegenschaften umfasst ihre Lage, Nutzung, Größe sowie wesentliche topographische Merkmale. Er enthält ebenso Informationen zu Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten sowie bei landwirtschaftlich genutzten Flächen die Ergebnisse der Bodenschätzung. Eigentümerinformationen sind in diesem Dienst verfügbar. Für die Prüfung des berechtigten Interesses und das manuelle Einrichten der technischen Zugänge wird ein Zeitentgelt nach Vermessungskostenverordnung (VermKostVO M-V) erhoben.
Interne Nutzung: der Dienst darf mit eigenen Diensten und Daten sowie Diensten und Daten Dritter, soweit von diesen entsprechende Rechte eingeräumt wurden, zusammengeführt und in interne Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen eingebunden werden. Externe Nutzung: Jede externe Nutzung des Dienstes, z. B. Weitergabe analoger Auszüge zum Zweck der unmittelbaren Gewinnerzielung (Gutachten oder Exposés) oder das Einbinden in Internetpräsentationen bzw. Apps, ist genehmigungs- und ggf. geldleistungspflichtig. Kontakt zum Lizenzerwerb: geodatenservice@laiv-mv.de
Die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters werden im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführt. Im Liegenschaftskataster sind für das Landesgebiet alle Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) nachgewiesen. Der Nachweis der Liegenschaften umfasst ihre Lage, Nutzung, Größe sowie wesentliche topographische Merkmale. In diesem Dienst werden alle Flächen, welche öffentliches Eigentum sind, dargestellt. Er wird täglich aktualisiert. Es gibt eine farbliche Differenzierung zwischen den vier verschiedenen öffentlichen Eigentümern (Eigentum Bundesrepublik Deutschland (blau), Eigentum Bundesländer (grün), Eigentum Landkreise (rot) und Eigentum Gemeinden (braun). Andere Eigentümerinformationen sind in diesem Dienst nicht verfügbar.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Dieser Web Map Service (WMS) stellt georeferenzierte Bilddaten für die Freizeitinformationen zu Radknotenpunkten, Radrouten, Reitrouten, Reitwege, Reitwege-pflichtgebiete in den Kreisen Kleve, Viersen und Wesel sowie der Stadt Krefeld und außerdem zu den Wanderwegen in den Kreisen Kleve und Wesel bereit und ermöglicht die Einzelabfrage von georeferenzierten Sachdaten (FeatureInfos).
Die Gewässerstationierungskarte (GSK) mit den zugehörigen Verzeichnissen bildet die Grundlage für eine bundesweit abgestimmte Systematik für die Zuweisung von Daten und Informationen zu Fließgewässern, stehenden Gewässern und deren Einzugsgebiete. Sie basiert auf den Regelungen der "Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung" der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) aus dem Jahre 2005. Bei der Gewässerstationierungskarte des Landes Nordrhein-Westfalen handelt es sich nicht um ein amtliches Kartenwerk, sondern um eine landesweite fachliche Arbeits- und Planungsgrundlage. Sie wird in Form von Auflagen fortgeschrieben.Bei der GSK3E mit Auflage 30.11.2019 handelt es sich um die Fortschreibung der GSK3C mit Auflage vom 30.11.2010.
Hausnummernscharfe georeferenzierte Adresse der Gebäude, wobei die Georeferenz (Adresskoordinate) innerhalb des referenzierten Gebäudes oder bei reservierten Hausnummern oder Adressen ohne Gebäudebestand innerhalb des betreffenden Flurstücks liegt. Es sind im Wesentlichen die Datenelemente Land, Kreis/kreisfreie Stadt, Gemeinde, Ortsteil, ALKIS-Straßenschlüssel, Straßenname, Hausnummer und Adressierungszusatz, UTM-Koordinate (Ostwert, Nordwert), sowie die postalischen Informationen Postleitzahl, postalischer Ortsname, postalischer Ortsteilname und postalischer Straßenname enthalten. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Der Wasserversorgungszweckverband Perlenbach (www.wasserwerk-perlenbach.de) in der Eifel betreibt das Wasserwerk Perlenbach (WWP) und versorgt ca. 18.500 Haushalte mit Trinkwasser. Das Versorgungsgebiet beläuft sich auf ca. 400 km² und umfasst folgende Kommunen, bzw. Teile der Kommunen Hürtgenwald, Kreuzau, Monschau, Nideggen, Roetgen, Simmerath und Heimbach. Die Mitgliedskommunen sind laut Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen (FSHG NRW) für den örtlichen Brandschutz zuständig. Das WWP stellt im Rahmen des betrieblichen Leistungsvermögens unentgeltlich Löschwasser für seine Kommunen über die Hydranten zur Verfügung.