Für das Gebiet des Kreises Herford existieren eine Vielzahl von Flächennutzungsplänen , welche jedoch noch nicht flächendeckend vorliegen. Über die Umringe der vorhandenen Flächennutzungspläne (soweit sie dem Kreis vorliegen) gelangen Sie zu weitern Verknüpfungen bis zum Dokument des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindene Vorgaben bzgl. des Inhalts von Babauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirksverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Dieser Dienst stellt die Rasterdaten der Regionalpläne der sechs Planungsgebiete des Landes NRW sowie des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der sechs dadurch verbundenen Städte im Kern-Ruhrgebiet dar. Die Regionalpläne konkretisieren die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans NRW für die einzelnen regionalen Teilräume/Planungsgebiete in NRW. Die Regionalpläne legen die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region als Ziele und Grundsätze der Raumordnung zeichnerisch und in einem Textteil fest. Die zeichnerischen Festlegungen der Regionalpläne werden auf Basis einer Karte im Maßstab 1:50.000 erstellt. Sie sind dementsprechend nicht an Parzellen orientiert, sondern geben eine eher grobe Festlegung der Flächen wieder. Der RFNP basiert auf den Flächennutzungsplänen im Maßstab 1:10.000, stellt aber die Raumkategorien der Regionalplanung dar. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden können. Rechtswirksam ist allein die vom jeweiligen Regionalrat beschlossene zeichnerische Festlegung (Plandarstellung des jeweiligen Niederlegungsexemplars im Maßstab 1:50.000). Aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der Gesamtschau für das Land Nordrhein-Westfalen wurde die Darstellung der Daten außerdem vereinheitlicht. Sie kann daher von der einzelnen Darstellung im jeweils rechtsgültigen Regionalplan abweichen.
Digitale Orthophotos (DOP) sind hochauflösende, verzerrungsfreie Abbildungen der Erdoberfläche. Seit 2001 werden sie durch ein rechnergestütztes Entzerrungsverfahren mit einer geometrischen Genauigkeit von etwa +/- 0,4 m aus Luftbildern hergestellt, die in der Regel im Maßstab 1 : 12 000 als Senkrechtaufnahmen vorliegen. Die Pixelgröße der DOP am Boden beträgt standardmäßig 0,4 m x 0,4 m, seit 2007 sogar nur 0,2 m x 0,2 m. Sie sind farbig, gestochen scharf und so präzise wie eine Karte. Digitale Orthophotos sind maßstabstreu und können so direkt mit Karten gleichen Maßstabs verglichen oder mit Fachdaten, zum Beispiel Straßenplanungen, digital zusammengefügt werden. Seit 2008 wird bei der Erstellung der digitalen Orthophotos auch ein Infrarotkanal mit erfasst und in verschiedenen Ausprägungen angeboten: Ausprägung RGBI: Darstellung zusammen mit den drei Farbkanälen des normalen Orthophotos; Ausprägung CIR: Darstellung des Infrarotkanals zusammen mit dem roten und grünen Kanal des normalen DOPs; Ausprägung IR: Darstellung nur des Infrarotkanals
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Das amtliche Verzeichnis der Gemeinden und Gemeindeteile in Rheinland-Pfalz (Wohnplatzverzeichnis) setzt sich zusammen aus dem vom Statistischen Landesamt geführten „Gemeindeverzeichnis von Rheinland-Pfalz“ und dem vom Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation geführten „Verzeichnis der Gemeindeteile“.
Liegenschaftskarte Rheinland-Pfalz mit weiteren Informationen (BODENSCH) im Datenformat GeoTiff. Die Liegenschaftskarte ist die maßstäblich verkleinerte und verebnete grafische Darstellung aller im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) geführten Liegenschaften. Die Präsentation der Liegenschaftskarte im Maßstab 1 : 1 000 ist amtliche Liegenschaftskarte und grafische Grundlage des amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Die Regelungen zur grafischen Ausgestaltung der Liegenschaftskarte sind im Signaturenkatalog ALKIS® Rheinland-Pfalz (ALKIS®-SK RP) festgelegt. Die weiteren Informationen sind hier Angaben zur Bodenschätzung.
Liegenschaftskarte Rheinland-Pfalz (LIKA) im Datenformat GeoTiff. Die Liegenschaftskarte ist die maßstäblich verkleinerte und verebnete grafische Darstellung aller im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) geführten Liegenschaften. Die Präsentation der Liegenschaftskarte im Maßstab 1 : 1 000 ist amtliche Liegenschaftskarte und grafische Grundlage des amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Die Regelungen zur grafischen Ausgestaltung der Liegenschaftskarte sind im Signaturenkatalog ALKIS® Rheinland-Pfalz (ALKIS®-SK RP) festgelegt.
Bestandsdatenauszüge aus dem Liegenschaftskataster mit Eigentümerangaben (RP51) im Datenformat NAS. Die Geobasisinformationen des Liegenschaftskatasters werden im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) geführt. Der Objektartenkatalog ALKIS® Rheinland-Pfalz (ALKIS®-OK RP) legt die im Liegenschaftskataster zu führenden Bestandteile (Fachobjekte und Attribute) und deren Inhalte (Wertearten) sowie Relationen fest und definiert damit den Umfang des Liegenschaftskatasters im Detail. Der ALKIS®-OK RP enthält als Untermenge den bundesweit festgelegten Grunddatenbestand,der von allen Bundesländern einheitlich geführt wird. Bestandsdatenauszüge umfassen eine räumliche und inhaltliche Selektion aus den Geobasisinformationen des Liegenschaftskatasters. Personen- und Bestandsdaten (PuB) sind in den Daten enthalten.
Digitale 3D-Gebäudemodelle sind numerische, computerlesbare Datenbestände, welche die Form eines Gebäudes beschreiben und zusätzliche geometrische und fachliche Attribute enthalten. Im LoD1 Gebäudemodell werden alle Gebäude durch ein einfaches Klötzchen ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Dachform beschrieben. Modelliert werden oberirdische Gebäude ohne Textur der Fassaden. LoD1 Gebäudemodelle werden automatisch aus LoD2 abegleitet ohne manuelle Korrekturen.
Digitale Landschaftsmodelle (DLM) beschreiben die Landschaft und das Relief der Erdoberfläche in Form von topographischen Objekten. In den DLM wird die Landschaft systematisch strukturiert und beschrieben (Fachobjekte, Attribute und Wertearten). Das DLM50 wird mittels automatisierter Modellgeneralisierung (inhaltliche Generalisierung) sowie durch Vereinfachung geometrischer Strukturen (kartografische Generalisierung) aus dem Basis-DLM abgeleitet. Der Inhalt des DLM50 ist im ATKIS-Objektartenkatalog für das DLM50 (ATKIS-OK 50)festgelegt.
Darstellung von stabilen (potentiellen) Ökologischen Vorrangflächen. Im Rahmen des Greenings sind Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerfläche dazu verpflichtet, 5% ihrer Ackerfläche als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) vorzuhalten und entsprechend zu bewirtschaften. Für die Umsetzung der ÖVF stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
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