Preußische Generalstabskarte 1 : 86 400 halbe Gradabteilung 1816 - 1847 (HKPG) Das 85 Blätter umfassende Kartenwerk des Preußischen Generalstabs entstand in Anlehnung an die Kartenwerke der Nachbarstaaten in dem älteren französischen Maßstab 1 : 86 400. Grundlage für die Reproduktion bildeten die Tranchot/von Müfflingschen Kartenaufnahmen der Rheinlande und Ergänzungsmessungen in den angrenzenden Gebieten. Geografische Gitterlinien in einem Abstand von einem halben Längengrad und einem viertel Breitengrad begrenzen die ca. 41 cm x 32 cm großen Karten. Sie entsprechen 3 x 2,5 Blättern der heutigen Digitalen Topographischen Karte 1:25000. Daraus abgeleitet ist die Zusatzbezeichnung „halbe Gradabteilung“, da jeweils 4 Blätter (Sektionen) eine halbe Gradabteilung von 1° x 30‘ bilden. Die Vervielfältigung der Karten erfolgte einfarbig durch Steindruck. Sie wurden wegen der ausschließlich militärischen Zweckbestimmung nicht veröffentlicht. Ein handgeschriebenes „Statistisches Tableau...“ von 1837 informiert über Größe und Einwohnerzahl, landwirtschaftliche Erträge, Handel und Industrie. Es ist als einfarbiger Druck (81 cm x 54 cm) lieferbar.
Die seit 2010 in Niedersachsen etablierte EG-WRRL-Gewässerschutzberatung ist Teil des Maßnahmenprogramms zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Sie kombiniert Grundwasser- und Oberflächengewässerschutzberatung innerhalb der Zielkulisse. Die Kulisse umfasst Teilbereiche von Grund- und Oberflächenwasserkörpern außerhalb von Trinkwassergewinnungsgebieten mit Handlungsbedarf in Bezug auf die Nährstoffbelastung aus diffusen landwirtschaftlichen Quellen und wurde unter diesem Fokus mehrfach erweitert. Inbegriffen sind 10 EG-WRRL-Seen mit Handlungsbedarf hinsichtlich des Nährstoffeintrags.Die Schwerpunkte der Beratung stellen die kulissenweite Verbesserung der Nährstoffeffizienz von Stickstoff sowie die Verminderung der Phosphoreinträge in Oberflächengewässer dar. Ergänzend kann bei Bedarf in diesem Rahmen zu Themen des gewässerschonenden Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, der pflanzenbaulichen Wassermengenbewirtschaftung und der gewässerschonenden Bewirtschaftung von Moorstandorten beraten werden.Die Ermittlung der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) außerhalb von Trinkwassergewinnungsgebieten (TGG) basiert auf den Feldblockdaten 2021 des Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung (SLA).
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2012 , gegenwärtige Aktualität unklar
Gemäß §27 BImSchG in Verbindung mit der 11. BImSchV sind Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen verpflichtet gegenüber der zuständigen Umweltschutzbehörde alle 4 Jahre die von diesen Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu erklären. Die Erfassung und Abgabe der Emissionserklärungen erfolgt in elektronischer Form über die Webanwendung „BUBE-Online“ (Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung). Das LANUK erhält den Gesamtdatensatz der Emissionserklärungen für NRW. Die erklärten Luftemissionen sind neben dem Open Data Portal im Online-Emissionskataster Luft NRW im Kartenformat veröffentlicht. Dieser Datensatz umfasst folgende Angaben der Emissionserklärungen nach 11. BImSchV, beginnend mit dem Berichtsjahr 2012: zuständige Umweltschutzbehörde; Name, Adresse und Koordinaten der Betriebsstätte; 4. BImSchV-Nummer der genehmigungsbedürftigen Anlage bzw. des Anlagenteils; Nummer, Bezeichnung, Jahresfracht des emittierten Luftschadstoffes ggf. mit Angabe der Feinstaubemission (PM10 und PM 2,5). Daten von landwirtschaftlichen Anlagen, die nach den 4. BImSchV Nr. 7.1.X genehmigt wurden, sind nicht im Datensatz enthalten.
Für den Wiesenvogelschutz bedeutsame Grünlandbereiche innerhalb der Kulisse der kohlenstoffreichen Böden (BHK50) und zusätzlicher, außerhalb dieser Kulisse identifizierter Moorbiotope.Grundlage für die Flächenauswahl stellen von ausgewählten Wiesenvögeln besiedelte Gebiete in Niedersachsen dar, die auf Moorgrünland vorkommen. Für die Auswahl der Moorgrünlandflächen wurden Landnutzungsdaten auf Basis der Daten aus ATKIS (2017) sowie auf Basis der landwirtschaftlichen Feldblöcke (Stand 2021) zu Grunde gelegt, die sich mit den kohlenstoffreichen Böden (BHK50) und zusätzlichen, außerhalb dieser Böden identifizierten Moorbiotope in Niedersachsen überlagern.Grundsätzlich bildet der Datenbestand prioritär die Europäischen Vogelschutzgebiete (EU-VSG) ab, in denen Wiesenlimikolen in maßgeblichen Beständen Habitate auf Moorgrünland besiedeln. Die wichtigsten Brutvorkommen der Zielart Wachtelkönig werden dadurch mit abgedeckt. EU-VSG oder Teile von EU-VSG mit relevanten Wiesenlimikolen-Beständen, deren Flächen aber großflächig z. B. einer Naturdynamik (z. B. V01) oder der militärischen Nutzung (z. B. Tinner Dose) unterliegen, sind in der vorliegenden Auswahl nicht enthalten.Der Datenbestand wird ergänzt um Flächen von Moorgrünland, welche außerhalb von EU-VSG, welche noch bedeutende Wiesenlimikolen-Vorkommen aufweisen.
„Zusammenfassung: Von der Forschungsstelle Küste des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie wurde zwischen 1995/96 und 2000 Erhebungen an ca. 90 Dauerflächen entlang von 10 Transekten in der Leybucht durchgeführt, um mögliche direkte und indirekte Auswirkungen auf Flora und Vegetation durch die Baumaßnahmen „Küstenschutz Leybucht“ langfristig dokumentieren sowie bestimmte Fragestellungen klären zu können. Zum besseren Verständnis erfolgt eingangs eine Kurzbeschreibung des Untersuchungsgebietes sowie der Transekte. Mit Hilfe numerischer Klassifikations- und Ordinationsverfahren werden die Sukzessionsverläufe in den Dauerflächen dargestellt und analysiert. Dabei zeigt sich, dass sich bei den Salzwiesen der Leybucht um einen hochdynamischen Lebensraum handelt, in dem es während des Untersuchungszeitraums sowohl zu gerichteten als auch ungerichteten Entwicklungsabläufen kommt. Neben der Geländehöhe und damit verbundenen Überflutungshäufigkeit hat die landwirtschaftliche Nutzung einen wesentlichen Einfluss auf Flora und Vegetation der Salzwiesen. Es werden vor allem die Auswirkungen der Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung bzw. Beweidungsextensivierung diskutiert. Die Aufgabe der Beweidung hat bis jetzt in vielen Bereichen eine außerordentlich rasche Sukzession in Richtung oberer Salzwiese gefördert. Durch Beweidung begünstigte Vegetationseinheiten gingen zurück. Bedingt gilt dieses auch für den bis heute extensiv beweideten Buscher Heller. Diese Entwicklungsprozesse sind bisher nicht abgeschlossen. Abschließend wird der weitere Entwicklungsverlauf nach Flächenstilllegung sowie unter einer extensiven Beweidung vorbehaltlich einer weiteren großräumigen Überprüfung abgeschätzt.“
In den Planungshinweiskarten werden die bioklimatischen Belastungen innerhalb der einzelnen Stadtteile dargestellt und entsprechende Planungsempfehlungen gegeben. Die Planungshinweiskarten sind als Instrument konzipiert, um eine klimaökologische Bewertung von Flächen zu ermöglichen und so die Lebensqualität im urbanen und ländlichen Raum im Hinblick auf menschliche Gesundheit und gesunde Lebensbedingungen zu verbessern. Sie berücksichtigen insbesondere die Wechselwirkungen zwischen Klima, Umwelt und den jeweiligen Nutzungskategorien. Im „Wirkraum“ (urbaner Raum) erfolgt die Bewertung der thermischen Belastung auf Grundlage der bodennahen Lufttemperatur sowie der Physiologisch Äquivalenten Temperatur (PET), die die Wärmebelastung im Außenraum misst. Während die UHI (Urban Heat Island) in der Nacht einen wesentlichen Aspekt darstellt, spielt tagsüber die gefühlte Temperatur (PET) eine zentrale Rolle. Daher wird zwischen der thermischen Belastung am Tag und in der Nacht unterschieden. Der „Ausgleichsraum“ umfasst Grün- und Freiflächen, landwirtschaftliche Flächen und Wälder, die unabhängig von Siedlungsflächen anhand ihres Kaltluftpotenzials bewertet werden. In den Bewertungs- und Planungshinweiskarten wird jedoch insbesondere ihre stadtklimatische Funktion hervorgehoben, insbesondere ihre Rolle für den nächtlichen Kaltlufthaushalt sowie ihre Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsänderungen. Für die bioklimatische Bedeutung der Flächen im Ausgleichsraum wird zwischen der Belastung am Tag und in der Nacht über die UHI-Werte unterschieden, da die Effekte hierrüber am deutlichsten sichtbar werden.
Das Informationssystem Moorboden Nordrhein-Westfalen (IS Moor NRW) des Geologischen Dienstes NRW ist ein Auszug aus dem Mooratlas.NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK). Dieser Dienst stellt Flächen dar, deren Böden in den obersten 10 Dezimetern mindestens eine 1 Dezimeter mächtige Schicht mit mehr als 15 Prozent organischer Bodensubstanz aufweisen. Im Unterschied zur Landesmoorkulisse NRW, die gemäß der „Verordnung zur Ausweisung einer Gebietskulisse Feuchtgebiete und Moore in NRW“ ausschließlich die obersten 4 Dezimeter betrachtet, basiert diese Flächenauswahl auf einer erweiterten Tiefenbetrachtung von insgesamt 10 Dezimetern. Grundlage sind die Bodeninformationen aus den folgenden Informationssystemen: Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 [IS BK 50], Bodenkarte zur Landwirtschaftlichen Standortkartierung von Nordrhein-Westfalen 1:5.000 [IS BK 5 L], Bodenkarte zur Forstlichen Standortkartierung von Nordrhein-Westfalen 1:5.000 [IS BK 5 F]. Bereiche, in denen IS BK 5 L oder IS BK 5 F vorliegen, werden vorrangig verwendet; in allen übrigen Bereichen dient das IS BK 50 als Grundlage. Restflächen unter 1.000 Quadratmetern wurden nach der Verschneidung der Daten pauschal entfernt. Flächen, welche die genannten Kriterien nicht erfüllen, erhalten keine weiteren Attribute und können ausgeblendet werden. Für alle Flächen, die die Kriterien erfüllen, werden die schichtbezogenen Parameter vollständig ausgewiesen. Auf dieser Grundlage erfolgt die Zuordnung zu den Klassen FALL_1, FALL_2, FALL_31, FALL_32 und FALL_4. Die naturschutzfachliche Bewertung dieser Flächen sowie die Einordnung ihres Wiederherstellungspotenzials zur Moorrenaturierung erfolgt im Mooratlas.NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima NRW.
Ergebnisse der Teilschritte bei der Ausweisung eutrophierte Gebiete (Stand: 05/2022) des Landes NRW nach § 13a Düngeverordnung (DüV 2020). Die Tabelle enthält die Ergebnisse der Teilauswertungen zur Phosphat-Bewertung, Biologie-Bewertung und zu den signifikanten Nährstoffeinträgen gemäß AVV GeA. Enthalten sind jene OFWK, die alle Kriterien zur Ausweisung als eutrophiertes Gebiet erfüllen (für Informationen zur Vorgehensweise s. Dokument „Erläuterungen Eutrophierte Gebiete NRW (12_2022)“). Für die Phosphat- und Biologie-Bewertung ist jeweils die herangezogene WRRL-Messstelle angegeben, deren Ergebnisse ausschlaggebend für die Ausweisung waren. Die Messstellen sind auch im Geodatensatz „GLDE-Ausweisungsmessnetz-eutrophierte-Gebiete-NRW_ETRS25832_Shape.zip“ enthalten. Teilweise wurden für die Phosphat- und Biologie-Bewertung unterschiedliche Messstellen herangezogen, wenn dies aus fachlicher Sicht notwendig und sinnvoll war. Für Phosphat ist jeweils angegeben, ob bei der Ausweisung die Ergebnisse für Orthophosphat-Phosphor oder für den Ersatzparameter Gesamtphosphat-Phosphor herangezogen wurden. Bei der Biologie-Bewertung sind die Bewertungen für alle zu untersuchenden biologischen Qualitätskomponenten angegeben. Dabei ist immer mindestens eine mit „mäßig“ oder schlechter bewertet. In den letzten Spalten der Tabelle sind die Ergebnisse zum signifikanten Nährstoffeintrag angegeben, der aus der MEPhos-Modellierung (https://www.flussgebiete.nrw. de/growa-nrw-2021-4994) hervorgeht. Dabei geht es sowohl um den Anteil der landwirtschaftlichen P-Einträge am Gesamteintrag, der hier mindestens 20 % beträgt, als auch um die Höhe der landwirtschaftlichen P-Einträge, die bei Überschreitung des Ökoregion-Vergleichswertes (s. letzte Spalte) ebenfalls ein Kriterium für die Ausweisung eines OFWK-Einzugsgebietes als eutrophiertes Gebiet darstellt. Bei den OFWK, die in der Spalte „Gewässertyp“ als Talsperren-Oberlieger gekennzeichnet sind, wurden für Phosphat und Biologie die Ergebnisse der unterhalb liegenden Talsperre herangezogen (s. Schritt 6 in „Erläuterungen Eutrophierte Gebiete NRW (12_2022)“
Das Informationssystem Moorboden Nordrhein-Westfalen (IS Moor NRW) des Geologischen Dienstes NRW ist ein Auszug aus dem Mooratlas.NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK). Dieser Downloaddienst stellt Flächen dar, deren Böden in den obersten 10 Dezimetern mindestens eine 1 Dezimeter mächtige Schicht mit mehr als 15 Prozent organischer Bodensubstanz aufweisen. Im Unterschied zur Landesmoorkulisse NRW, die gemäß der „Verordnung zur Ausweisung einer Gebietskulisse Feuchtgebiete und Moore in NRW“ ausschließlich die obersten 4 Dezimeter betrachtet, basiert diese Flächenauswahl auf einer erweiterten Tiefenbetrachtung von insgesamt 10 Dezimetern. Grundlage sind die Bodeninformationen aus den folgenden Informationssystemen: Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 [IS BK 50], Bodenkarte zur Landwirtschaftlichen Standortkartierung von Nordrhein-Westfalen 1:5.000 [IS BK 5 L], Bodenkarte zur Forstlichen Standortkartierung von Nordrhein-Westfalen 1:5.000 [IS BK 5 F]. Bereiche, in denen IS BK 5 L oder IS BK 5 F vorliegen, werden vorrangig verwendet; in allen übrigen Bereichen dient das IS BK 50 als Grundlage. Restflächen unter 1.000 Quadratmetern wurden nach der Verschneidung der Daten pauschal entfernt. Flächen, welche die genannten Kriterien nicht erfüllen, erhalten keine weiteren Attribute und können ausgeblendet werden. Für alle Flächen, die die Kriterien erfüllen, werden die schichtbezogenen Parameter vollständig ausgewiesen. Auf dieser Grundlage erfolgt die Zuordnung zu den Klassen FALL_1, FALL_2, FALL_31, FALL_32 und FALL_4. Die naturschutzfachliche Bewertung dieser Flächen sowie die Einordnung ihres Wiederherstellungspotenzials zur Moorrenaturierung erfolgt im Mooratlas.NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima NRW.
Das Informationssystem Moorboden Nordrhein-Westfalen (IS Moor NRW) des Geologischen Dienstes NRW ist ein Auszug aus dem Mooratlas.NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK). Dieser Datensatz stellt Flächen dar, deren Böden in den obersten 10 Dezimetern mindestens eine 1 Dezimeter mächtige Schicht mit mehr als 15 Prozent organischer Bodensubstanz aufweisen. Im Unterschied zur Landesmoorkulisse NRW, die gemäß der „Verordnung zur Ausweisung einer Gebietskulisse Feuchtgebiete und Moore in NRW“ ausschließlich die obersten 4 Dezimeter betrachtet, basiert diese Flächenauswahl auf einer erweiterten Tiefenbetrachtung von insgesamt 10 Dezimetern. Grundlage sind die Bodeninformationen aus den folgenden Informationssystemen: Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 [IS BK 50], Bodenkarte zur Landwirtschaftlichen Standortkartierung von Nordrhein-Westfalen 1:5.000 [IS BK 5 L], Bodenkarte zur Forstlichen Standortkartierung von Nordrhein-Westfalen 1:5.000 [IS BK 5 F]. Bereiche, in denen IS BK 5 L oder IS BK 5 F vorliegen, werden vorrangig verwendet; in allen übrigen Bereichen dient das IS BK 50 als Grundlage. Restflächen unter 1.000 Quadratmetern wurden nach der Verschneidung der Daten pauschal entfernt. Flächen, welche die genannten Kriterien nicht erfüllen, erhalten keine weiteren Attribute und können ausgeblendet werden. Für alle Flächen, die die Kriterien erfüllen, werden die schichtbezogenen Parameter vollständig ausgewiesen. Auf dieser Grundlage erfolgt die Zuordnung zu den Klassen FALL_1, FALL_2, FALL_31, FALL_32 und FALL_4. Die naturschutzfachliche Bewertung dieser Flächen sowie die Einordnung ihres Wiederherstellungspotenzials zur Moorrenaturierung erfolgt im Mooratlas.NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima NRW.