Für das Gebiet des Kreises Herford existieren eine Vielzahl von Flächennutzungsplänen , welche jedoch noch nicht flächendeckend vorliegen. Über die Umringe der vorhandenen Flächennutzungspläne (soweit sie dem Kreis vorliegen) gelangen Sie zu weitern Verknüpfungen bis zum Dokument des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindene Vorgaben bzgl. des Inhalts von Babauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirksverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Dieser Dienst stellt die Rasterdaten der Regionalpläne der sechs Planungsgebiete des Landes NRW. Die Regionalpläne konkretisieren die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans NRW für die einzelnen regionalen Teilräume/Planungsgebiete in NRW. Die Regionalpläne legen die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region als Ziele und Grundsätze der Raumordnung zeichnerisch und in einem Textteil fest. Die zeichnerischen Festlegungen der Regionalpläne werden auf Basis einer Karte im Maßstab 1:50.000 erstellt. Sie sind dementsprechend nicht an Parzellen orientiert, sondern geben eine eher grobe Festlegung der Flächen wieder. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden können. Rechtswirksam ist allein die vom jeweiligen Regionalrat beschlossene zeichnerische Festlegung (Plandarstellung des jeweiligen Niederlegungsexemplars im Maßstab 1:50.000). Aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der Gesamtschau für das Land Nordrhein-Westfalen wurde die Darstellung der Daten außerdem vereinheitlicht. Sie kann daher von der einzelnen Darstellung im jeweils rechtsgültigen Regionalplan abweichen.
Nutzungsbedingungen: Die Daten stehen unter der Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0). Datensätze unter dieser Lizenz müssen bei Weiterverwendung mit dem Quellenverweis „Land NRW“ versehen werden.
Für das Gebiet des Kreises Herford existieren eine Vielzahl von Flächennutzungsplänen , welche jedoch noch nicht flächendeckend vorliegen. Über die Umringe der vorhandenen Flächennutzungspläne (soweit sie dem Kreis vorliegen) gelangen Sie zu weitern Verknüpfungen bis zum Dokument des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindene Vorgaben bzgl. des Inhalts von Babauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirksverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Für das Gebiet des Kreises Herford existieren eine Vielzahl von Flächennutzungsplänen , welche jedoch noch nicht flächendeckend vorliegen. Über die Umringe der vorhandenen Flächennutzungspläne (soweit sie dem Kreis vorliegen) gelangen Sie zu weitern Verknüpfungen bis zum Dokument des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindene Vorgaben bzgl. des Inhalts von Babauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirksverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Die Fächennutzungsplanübersicht dient lediglich als Informationsgrundlage. Eine rechtssichere planungsrechtliche Auskunft kann nur anhand der Originalpläne von der zuständigen Sachbearbeiterin/ vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Bauplanung der entsprechenden Stadt oder Gemeinde im Kreis Herford erteilt werden. Es gilt das Urheberrecht sowie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen (Online-) Dienste und den dort abrufbaren Angebot.
Für das Gebiet des Kreises Herford existieren eine Vielzahl von Flächennutzungsplänen , welche jedoch noch nicht flächendeckend vorliegen. Über die Umringe der vorhandenen Flächennutzungspläne (soweit sie dem Kreis vorliegen) gelangen Sie zu weitern Verknüpfungen bis zum Dokument des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindene Vorgaben bzgl. des Inhalts von Babauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirksverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Das Kartenwerk fasst in der Hauptkarte oberflächennahe Locker- und Festgesteine nach Zusammensetzung und Mächtigkeit zu ingenieurgeologischen Einheiten mit gleichen oder ähnlichen geotechnischen Eigenschaften zusammen. Auf Nebenkarten werden die Gesteine unter der Quartär-Basis und die Mächtigkeit der Quartär-Schichten, die Grundwassergleichen, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasserstandsganglinien sowie die in der Karte berücksichtigten Bohrungen gezeigt. Schnitte (25fach überhöht) vermitteln in Verbindung mit den Kartendarstellungen ein dreidimensionales Bild vom Schichtenaufbau. Gesteinsphysikalische Kennwerte und Korngrößenverteilungen informieren über die geotechnischen Eigenschaften der Bodenarten. In den Kurzerläuterungen finden sich ergänzend ein geologischer und ein hydrogeologischer Überblick, Beschreibungen der geotechnischen und bodenmechanischen Eigenschaften der Schichten sowie Anwendungen für Planungsfragen und Hinweise auf technische Regelwerke (Normen). Die Kartenblätter stehen als georeferenzierte Bilddateien zur Verfügung.
Als Ergebnis der jährlich in Auftrag gegebenen Befliegungen des Landes Baden-Württemberg erhält das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Luftbilder, die Grundlage für die Herstellung von Orthophotos sind. Orthophotos stellen die Erdoberfläche mit der Genauigkeit einer Karte realitätstreu dar. Im Gegensatz zur Karte ist das Orthophoto nicht generalisiert und enthält somit die Detailinformationen, die für nahezu alle Planungszwecke von Bedeutung sind. Verzeichnungsfrei und geocodiert eignen sich digitale Orthophotos als Informationsebene in Geographischen Informationssystemen und CAD-Anwendungen. Koordinatenumfang: 2D Einheiten der horizontalen Koordinaten: Meter, ebenkartographisch. Eignung für GPS-Anwendngen: Umwandlungsformen sind vorhanden, aber der Lieferant führt die Umwandlung von kartographischen zu geographischen Koordinaten nicht durch. Entzerrte Luftbilder, Bodenauflösung i.d.R. ab 20 cm, vereinzelt höhere Auflösung; jährliche Befliegung von ca. 50 % der Landesfläche; Gebietseinteilung entsprechend dem Bedarf der Nutzer; DOP in RGBI, RGB wird daraus abgeleitet
Als Ergebnis der jährlich in Auftrag gegebenen Befliegungen des Landes Baden-Württemberg erhält das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Luftbilder, die Grundlage für die Herstellung von Orthophotos sind. Orthophotos stellen die Erdoberfläche mit der Genauigkeit einer Karte realitätstreu dar. Im Gegensatz zur Karte ist das Orthophoto nicht generalisiert und enthält somit die Detailinformationen, die für nahezu alle Planungszwecke von Bedeutung sind. Verzeichnungsfrei und geocodiert eignen sich digitale Orthophotos als Informationsebene in Geographischen Informationssystemen und CAD-Anwendungen. Koordinatenumfang: 2D Einheiten der horizontalen Koordinaten: Meter, ebenkartographisch. Eignung für GPS-Anwendngen: Umwandlungsformen sind vorhanden, aber der Lieferant führt die Umwandlung von kartographischen zu geographischen Koordinaten nicht durch. Entzerrte Luftbilder, Bodenauflösung i.d.R. ab 20 cm, vereinzelt höhere Auflösung, jährliche Befliegung von ca. 50 % der Landesfläche, Gebietseinteilung entsprechend dem Bedarf der Nutzer, True DOP in RGBI.
Als Ergebnis der jährlich in Auftrag gegebenen Befliegungen des Landes Baden-Württemberg erhält das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Luftbilder, die Grundlage für die Herstellung von Orthophotos sind. Orthophotos stellen die Erdoberfläche mit der Genauigkeit einer Karte realitätstreu dar. Im Gegensatz zur Karte ist das Orthophoto nicht generalisiert und enthält somit die Detailinformationen, die für nahezu alle Planungszwecke von Bedeutung sind. Verzeichnungsfrei und geocodiert eignen sich digitale Orthophotos als Informationsebene in Geographischen Informationssystemen und CAD-Anwendungen. Koordinatenumfang: 2D Einheiten der horizontalen Koordinaten: Meter, ebenkartographisch. Eignung für GPS-Anwendngen: Umwandlungsformen sind vorhanden, aber der Lieferant führt die Umwandlung von kartographischen zu geographischen Koordinaten nicht durch. Entzerrte Luftbilder, Bodenauflösung i.d.R. ab 20 cm, vereinzelt höhere Auflösung, jährliche Befliegung von ca. 50 % der Landesfläche, Gebietseinteilung entsprechend dem Bedarf der Nutzer, True DOP in RGBI.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Die Planungshinweiskarte zeigt, welche Grün- und Freiflächen einen hohen Schutzbedarf innehaben und auf welchen Siedlungs- und Gewerbeflächen oder in welchen Verkehrsräumen eine Handlungspriorität vorherrscht. Dazu werden die Ergebnisse der Bewertungskarten für die Tag und die Nachtsituation zusammengefasst. Im Wirkraum (Wohn- und Gewerbeflächen, öffentlicher Verkehrsraum) wird die Handlungspriorität dargestellt. Die Bewertung beruht in bewohnten Gebieten hauptsächlich auf den Schlafbedingungen (nächtliche Überwärmung und Kaltluftfunktion), in unbewohnten Gebieten auf der Aufenthaltsqualität im Außenraum. Grün- und Freiflächen, landwirtschaftliche Flächen und Wälder werden als stadtklimatischer Ausgleichsraum bezeichnet. Die Planungshinweiskarte gibt den Schutzbedarfdieser Flächen anhand ihrer Funktion für den Kaltlufthaushalt bzw. als Rückzugsorte an heißen Tagen wieder.