Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks, Stichtag 01.01.2016 - Rheinland-Pfalz:Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks im Landkreis Vulkaneifel, Stichtag 01.01.2016
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Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Gebäude (Gebäude - 3D) aus dem 3D-Gebäudemodell LoD2 umgesetzte Daten bereit.:Ein Gebäude ist ein geschlossenes ober- und/oder unterirdisches Bauwerk, das dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen oder der Herstellung von Wirtschaftsgütern dient. Als Gebäude wird ein an seinem Standort dauerhaft errichtetes Bauwerk bezeichnet.
Dieser Link bietet Ihnen eine Übersicht über alle rechtskräftigen sowie im Verfahren befindlichen Flächennutzungspläne, Bebauungspläne und sonstigen Satzungen. Die Daten können mit einem WMS/WFS, der täglich aktualisiert wird, abgerufen und für eine Weiterverwendung genutzt werden. Link zum WMS/WFS: https://geodata.o-sp.de/service/niederzier.cgi (kann z. B. mit einem GIS-Programm geöffnet werden) Link zu den Lizenzbestimmungen: Datenlizenz Deutschland "Namensnennung" Version 2.0
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den zuständigen Sachbearbeitern in der Abteilung für Bauen und Planen der Gemeinde Niederzier erteilt werden.
Die Datenschutzhinweise (abrufbar über https://www.niederzier.de/datenschutz.php) informieren Nutzer der Website www.niederzier.de über Art, den Umfang und die Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch die Gemeinde Niederzier. Wenn Sie www.niederzier.de besuchen, erbringt die Gemeinde Niederzier für Sie einen Telemediendienst im Sinne des Telemediengesetzes. Dabei verarbeitet sie Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzgesetzes NRW.
Alle Inhalte dieses Internetangebots, insbesondere Layout, Texte, Fotografien, Grafiken und Dateien sind urheberrechtlich geschützt und nut zur persönlichen Information bestimmt. Es gelten die gesetzlichen Copyright-Bestimmungen. Die Verwertung oder elektronische Verarbeitung der Inhalte bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde Niederzier bzw. des jeweiligen Urhebers.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter in der Abteilung Finanzen und Bauen bei der Gemeinde Langenberg erteilt werden.
Alle Inhalte dieses Internetangebotes sind urheberrechtlich geschützt (Copyright). Das Urheberrecht liegt, soweit nicht anders gekennzeichnet, bei der Stadt Bad Münstereifel. Eine Weiterverwendung des Internetangebotes bedarf der schriftlichen Genehmigung der Stadt Bad Münstereifel bzw. des jeweiligen Autors. Das Angebot im Internet dient der Information. Rechtlich bindend sind insbesondere für die Bauleitpläne ausschließlich die im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Ausfertigungen der Pläne. Diese werden von der Stadt Bad Münstereifel vorgehalten und können zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die in der Übersicht aufgeführten grafischen Darstellungen der Geltungsbereiche der Bauleitpläne im Stadtgebiet der Stadt Bad Münstereifel dienen ausschließlich zu Informationszwecken und begründen keinen Rechtsanspruch.
Die Übersicht wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert - zwischenzeitliche Änderungen können nicht ausgeschlossen werden!
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Für Auskünfte zum aktuellen Bauplanungsrecht und zur Einsichtnahme in rechtsverbindliche Planfassungen steht Ihnen das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung zur Verfügung.
Der Dienst beinhaltet alle Bebauungspläne und Satzungen der Gemeinde Marienheide. Es wird darauf hingewiesen, dass die Übersicht nicht abschließend ist. Bei Fragen zu einem Bebauungsplan und seinen Festzungen bzw. einer Satzung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. (planung@marienheide.de)
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter in der Abteilung Stadtentwicklung der Stadt Rietberg erteilt werden.
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