Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbstständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind, sowie vermutete Bodendenkmäler, für deren Vorhandensein konkrete, wissenschaftlich begründete Anhaltspunkte vorliegen, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen oder anzunehmen ist, dass sie diese erfüllen.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbstständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind, sowie vermutete Bodendenkmäler, für deren Vorhandensein konkrete, wissenschaftlich begründete Anhaltspunkte vorliegen, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen oder anzunehmen ist, dass sie diese erfüllen.
Der Datensatz enthält die Standorte der Bouleplätze im Kölner Stadtgebiet. Der Bahntyp, ob Einzel-, Doppel, oder große Bahn, ist im Datensatz festgehalten. Das Kölner Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ist für die Errichtung und Instandhaltung der Bahnen verantwortlich. Ein wertvoller Beitrag zur Pflege wird zudem durch das engagierte Mitwirken von Vereinen und lokalen Initiativen geleistet.
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Der Dienst enthält die Standorte der Bouleplätze im Kölner Stadtgebiet. Im Dienst enthalten sind Angaben zur Anzahl und Größe der Bahnen. Ebenfalls umfasst der Dienst in Planung befindliche Boulebahnen. Das Kölner Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ist für die Errichtung und Instandhaltung der Bahnen verantwortlich. Ein wertvoller Beitrag zur Pflege wird zudem durch das engagierte Mitwirken von Vereinen und lokalen Initiativen geleistet.
Der Dienst enthält die Standorte der Bouleplätze im Kölner Stadtgebiet. Im Dienst enthalten sind Angaben zur Anzahl und Größe der Bahnen. Ebenfalls umfasst der Dienst in Planung befindliche Boulebahnen. Das Kölner Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ist für die Errichtung und Instandhaltung der Bahnen verantwortlich. Ein wertvoller Beitrag zur Pflege wird zudem durch das engagierte Mitwirken von Vereinen und lokalen Initiativen geleistet.