Über einen Zeitraum von nahezu 50 Jahren seit dem Beginn der Landesaufnahme waren die Uraufnahmen selbst wegen des mangelnden militärischen und zivilen Interesses nicht mehr vervielfältigt worden. Erst um 1860 wandelte sich das Interesse von ziviler Seite her. Besonders von Seiten des Bergbaus bestand ein wirkliches Verlangen nach Karten im Maßstab 1: 25.000. Ab 1868 stellte der Generalstab diese Kartenblätter, die ursprünglich nur für die Ableitung von Folgemaßstäben herangezogen werden sollten, dem Preußischen Handelsministerium zur Verfügung. Da die jetzt veröffentlichten Kartenblätter aber bereits zwischen 1836-1850 aufgenommen worden waren und erst 20 Jahre später ohne weitere Aktualisierungen in den Handel gelangten, wurden sie in einigen Teilen Preußens abgelehnt. In der Folgezeit wurde der Ruf nach aktuellen Karten immer dringlicher. Der Grundstein für die Neuaufnahme war somit gelegt. Ab 1875 wurde das gesamte preußische Staatsgebiet noch einmal neu aufgenommen, nunmehr in der durch die Internationale Meterkonvention von 1875 vereinbarten Maßeinheit Meter. Man übernahm von den Urmesstischblättern lediglich den Blattschnitt, die Projektion und den Maßstab. Die Geländewiedergabe erfolgte nicht mehr in einer Schraffendarstellung, sondern erstmals in Form von Höhenschichtlinien, wobei als Bezugspunkt für eine einheitliche Höhenangabe in ganz Deutschland eine als Normal-Null bezeichnete Niveaufläche eingeführt wurde. Im Vergleich zur Uraufnahme lassen sich in dieser Neuaufnahme deutlich die modernen kartographischen Gestaltungsgrundsätze erkennen, wie z.B. die Gliederung des Wegenetzes, die Darstellung und Begrenzung der Vegetation, die Wiedergabe der Verwaltungsbezirke, sowie die Beschriftung und der Blattrand, die bis heute den Inhalt und das Aussehen der amtlichen topographischen Landeskartenwerke prägen. Als Herstellungsverfahren wählte man überwiegend die Gravur auf Kupfer oder die Zeichnung auf Lithographiestein. Ursprünglich hatte die Neuaufnahme ein eigenes Nummerierungssystem, welches aber später aus Gründen der Vereinfachung auf die Blattnummern und Blattnamen der heutigen DTK25 angepasst wurde.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Das Gebiet des damaligen Fürstentums Lippe, fast identisch mit dem heutigen Kreis Lippe, wurde von der preußischen Kartenaufnahme nicht berührt. Beim vorliegenden Kartenwerk handelt es sich um eine Inselkarte in 6 Abschnitten (Sectionen) ohne heute noch erkennbaren geodätischen Bezug. Sie wurde durch Generalisierung der Grundsteuergemarkungskarte (Katasterkarte) abgeleitet und zwischen 1881 - 1883 gezeichnet. Die Georeferenzierung wurde mit identischen Punkten aus der Preußischen Neuaufnahme von 1891-1912 durchgeführt. Die Section V wurde geteilt. Der rechte Teil wurde an die Section VI angefügt. Dies war notwendig, um jeweils vier Kartenteile in einem Punkt aufeinander treffen zu lassen. Nach dem Zusammenfügen wurden die Kartenblätter, die an Preußen grenzen, an der Grenze beschnitten.Die an den Kartenrändern entstandenen Klaffungen oder Überlagerungen sind durch unterschiedliche Aufnahmemethoden, Grenzregulierungen in der Zeit von ca. 1836 - 1881 sowie den unterschiedlichen geodätischen Grundlagen zu erklären.
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Der Anlass für die Herstellung der Preußischen Uraufnahme war die Notwendigkeit, nach der politischen Neugliederung Europas durch den Wiener Kongress (1814 bis 1815) ein einheitliches Kartenwerk für das Staatsgebiet des Königreichs Preußen zu schaffen. Als nach den Befreiungskriegen Preußen den Großteil seines alten Staatsgebiets zurückerhielt und u.a. die Rheinprovinz und die Provinz Westfalen neu hinzukamen, standen dem preußischen Militär zunächst nur die von Napoleon zurückgelassenen Tranchot-Karten zur Verfügung. Deshalb beschloss der preußische Generalstab im Jahr 1818, eine neue umfassende topographische Aufnahme der westlichen Provinzen und des übrigen Staatsgebietes durchzuführen. Unter der Leitung des Generalmajors Freiherr von Müffling wurden junge Offiziere im Leutnantsrang zu den Aufnahme- und Kartierungsarbeiten abkommandiert. Jedes Blatt wurde mit Rang und Namen des aufnehmenden Offiziers abgezeichnet. In der Provinz Westfalen wurde mit den Arbeiten 1836, in der Provinz Rheinland ab 1842 begonnen. Als technische Geräte dienten der Messtisch mit Kompass, Wasserwaage und Diopterlineal. Mit dieser für heutige Verhältnisse einfachen Technik entstanden die Blätter der Uraufnahme in bestechender Genauigkeit. Sie wurden anschließend mit großer zeichnerischer Präzision farbig ausgearbeitet. Auch die Uraufnahme wurde anfangs als militärisches Geheimnis gehütet und lediglich für die Bearbeitung der Generalstabskarte 1:100.000 genutzt. Da aber von ziviler Seite immer dringender eine Freigabe der militärischen Karten gefordert wurde, um z. B. Planungen für den Straßen- und Eisenbahnbau zu erleichtern, entschloss man sich ab 1868, die vorhandenen Blätter zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Ursprünglich hatte die Uraufnahme ein eigenes Nummerierungssystem ohne Blattnamen. Aus Gründen der Vereinfachung wurden zu einem späteren Zeitpunkt die Reproduktionen mit den Blattnummern und Blattnamen der heutigen DTK25 versehen. Beim Blatt 4506 Duisburg handelt es sich um eine Farbrekonstruktion des seit 1945 verschollenen Kartenblattes, wobei die Farbgebung aus den Grauwertstufen einer überlieferten einfarbigen Kopie sowie den angrenzenden Kartenblättern ermittelt wurde.
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Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit. Der Aktualisierungszyklus beträgt einen Monat. Stand der verwendeten Daten: 31.03.2026
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Der WMS LINFOS NRW umfasst wesentliche Inhalte der Landschaftsinformationssammlung (LINFOS) NRW wie naturschutzfachliche Grundlagendaten, Alleen und Schutzgebiete, etc..
Die Darstellung der Fluren und Gemarkungen NRW ist aus dem beim Geodatenzentrum NRW vorliegenden Sekundärdatenbestand Liegenschaftskataster abgeleitet worden. Die Aktualität der zugrundeliegenden Daten kann jeweils über die GetFeatureInfo abgefragt werden. Die dem Dienst zugrundeliegenden flächenförmigen Objekte werden durch Aggregation von Flurstücksgeometrien abgeleitet. Es werden alle Flur- und Gemarkungsgrenzen einschließich der Flurnummern, Gemarkungsschlüssel und Gemarkungsbezeichnungen dargestellt. Je nach Maßstab werden Generalisierungen vorgenommen, sowie Beschriftungen ein- und ausgeblendet. Der Dienst liefert amtliche Koordinaten nur im standardmäßigen Koordinatenreferenzsystem mit dem EPSG-Code 25832 aus. Werden andere vom Dienst unterstützte Koordinatensysteme zur Kartendarstellung gewählt, wird serverseitig eine entsprechende Transformation vorgenommen, die Ungenauigkeiten unterliegt. Für die per Transformation gelieferten nicht amtlichen Koordinaten übernimmt Geobasis NRW keine Gewähr. Stand der verwendeten Daten: 01.01.2026
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Die Übersicht zeigt die aktuelle Verfügbarkeit von Digitalen Höhenmodellen (DHM) in Nordrhein-Westfalen. Als DHM bezeichnet man eine Menge digital gespeicherter Höhenwerte von regelmäßig oder unregelmäßig verteilten Oberflächenpunkten, die die Struktur der Erdoberfläche hinreichend repräsentieren. DHM bezeichnen als Oberbegriff Digitale Geländemodelle (DGM) und Digitale Oberflächenmodelle (DOM).Häufig wird zwischen primären und sekundären DHM unterschieden. Während ein primäres DHM die originären Messwerte (Bezeichnung L) enthält, ist ein sekundäres DHM ein aus diesen abgeleitetes Modell, das ein regelmäßiges Gitter aufweist. Geobasis NRW stellt unterschiedlich genaue Digitale Höhenmodelle bereit.Als Erfassungsmethode kommt in Nordrhein-Westfalen das flugzeuggestützte Laserscanning (Airborne Laserscanning, ALS) zum Einsatz. ALS ist ein Verfahren zur großflächigen Erfassung von Höheninformationen. Als Ergebnis erhält man dreidimensionale Punktwolken, durch die die Erdoberfläche bzw. die auf ihr befindlichen Objekte in hoher Genauigkeit beschrieben werden.Das DHM liegt mit einer Messpunktdichte von mindestens 1 Pkt / m² vor. Das DGM liegt zum Großteil als gefiltertes, klassifiziertes und nachbearbeitetes Geländemodell vor. Es wurde durch eine Weiterverarbeitung der Erfassungsdaten über die Höhenpunktklassifizierung im Zuge der standardgemäßen Messpunktfilterung und der anschließenden Abnahmeprüfung hinaus veredelt. In den noch nicht nachbearbeiteten Gebieten liegt das DGM1L lediglich als gefilterter und klassifizierter Datensatz vor. Der WMS zur Verfügbarkeit der Digitalen Höhenmodelle wird wöchentlich aktualisiert.
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Orthophotos sind hochauflösende, verzerrungsfreie, maßstabsgetreue Abbildungen der Erdoberfläche. Sie werden durch photogrammetrische Verfahren in Kenntnis der Orientierungsparameter und unter Hinzunahme eines Digitalen Höhenmodells aus Luftbildern hergestellt, die als Senkrechtaufnahmen vorliegen. Digitale Orthophotos sind georeferenziert, liegen flächendeckend vor und werden in einem 2-jährigen Zyklus erneuert. Sie werden nach dem Produktstandard des Landes, der auf den Festlegungen eines AdV-Standards (AdV Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder) beruht, hergestellt und weisen eine Bodenauflösung von 10cm/Pixel auf. Es handelt sich um 4-Kanal Multispektralbilder mit der Kanalbelegung RGBI (Rot-Grün-Blau-Nahes Infrarot). Mit dem Bildflug 2018 wurde die Prozessierung des DOP als True Orthophoto eingeführt mit den gleichen geometrischen und radiometrischen Qualitäten wie bisher. Die Umstellung auf die neue Produktqualität wird mit der Prozessierung des Bildflugs 2020 Mitte 2021 abgeschlossen sein.
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Das Produkt "Landbedeckung" wird flächendeckend und überschneidungsfrei für Nordrhein-Westfalen bereitgestellt. Die Landbedeckung basiert auf dem Datenmodell der AdV, in dem 15 Landbedeckungsklassen (z.B. Hochbau, Tiefbau, Vegetation und Gewässer) als Grunddatenbestand festgelegt sind. In Nordrhein-Westfalen sind 3 dieser Klassen ("Festgestein", "Meer" und "Eis") allerdings grundsätzlich nicht vorzufinden. Die Ableitung der Landbedeckung erfolgt auf Grundlage einer kombinierten Bildanalyse der Sentinel-2 Satellitendaten des Erdbeobachtungsprogramms Copernicus der ESA sowie der landesweit für NRW verfügbaren digitalen Orthophotos (DOP). Zudem werden weitere Geobasisdaten in Form von ALKIS-Daten des Sekundärdatenbestands und das normalisierte digitale Oberflächenmodell (nDOM) verwendet. Über GetFeatureInfo (Sachdatenabfrage) kann der Aktualitätsstand der Eingangsdaten (jüngstes und ältestes Aufnahmedatum der verwendeten Fernerkundungsdaten), die Art der Erhebung (Automatische Analyse Fernerkundung), die geometrische Genauigkeit (Zielgenauigkeit entspricht 1 bis 2 m), die Art der Richtigkeit (Konsumentengenauigkeit bzw. Nutzergenauigkeit) und der Wert der Richtigkeit (in Prozent) abgefragt werden. Für Hochbau gilt bei der Ableitung der Landbedeckung eine Mindesterfassungsgröße von 10m2. Bei allen anderen Landbedeckungsklassen werden Objekte ab einer Größe von 100m2 ausgewiesen.
Die Daten der Landbedeckung können unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 genutzt werden. Dabei ist folgender Quellenvermerk anzugeben: "Enthält modifizierte Copernicus Sentinel-2 Daten [2023], verarbeitet durch Geobasis NRW; dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0); https://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_landbedeckung."