Schutzdünen sind Dünen, die dem Schutz eines Gebietes vor Sturmflut dienen oder den Bestand der Insel sichern. Dünen erhalten die Eigenschaft von Schutzdünen durch Widmung. Die Deichbehörde spricht die Widmung durch Verordnung aus. Dabei sind die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Zu den Schutzdünen gehören auch ihre Sicherungswerke. Für gewidmete Schutzdünen gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG).
In der Liegenschaftskarte sind alle Flurstücke des Kreisgebietes dargestellt. Für die Liegenschaftskarte wird auch die Bezeichnung Flurkarte oder Katasterkarte verwendet. Die Liegenschaftskarte enthält u.a. Grenzen und Nummern der Flurstücke, Gebäude einschließlich der Hausnummern und die Bodennutzung.
Der automatisierte Abruf und die Nutzung der Geobasisdaten, der Bodenrichtwerte und der zugehörigen Metadaten sind kostenfrei. (§ 24 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz – HVGG und § 1 Abs. 2 des Gutachterausschusskostengesetzes) - Lizenz: dl-zero-de/2.0 - Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 - https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0
Die Vermessungs- und Katasterverwaltung Schleswig-Holstein ist Mitglied in der Gemeinschaft zur Verbreitung der Hauskoordinaten. Die amtlichen Hausumringe beschreiben die georeferenzierten Umringpolygoneder Gebäudegrundrisse.
Nutzungsbedingunge:Die Geobasisdaten (analog und digital) sind gesetzlich geschützt. Unbefugte Vervielfältigung oder Verbreitung verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und das schleswig-holsteinische Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG). Als Vervielfältigungen gelten zum Beispiel Nachdruck, Fotokopie, Microverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträger.
Die Inventarisierung der Masten von Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen und Beleuchtungen beinhalten neben dem Standort (Fußpunktkoordinaten) die Erfassungsgenauigkeit. Jeder Mast hat eine eindeutige MastID, über die er mit den anderen erfassten Objekten (Lichtzeichengeber, Verkehrszeichen und Beleuchtungen) verknüpft werden kann.
Die Inventarisierung der Masten von Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen und Beleuchtungen beinhalten neben dem Standort (Fußpunktkoordinaten) die Erfassungsgenauigkeit. Jeder Mast hat eine eindeutige MastID, über die er mit den anderen erfassten Objekten (Lichtzeichengeber, Verkehrszeichen und Beleuchtungen) verknüpft werden kann.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Kreis Recklinghausen“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Die Inventarisierung der Masten von Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen und Beleuchtungen beinhalten neben dem Standort (Fußpunktkoordinaten) die Erfassungsgenauigkeit. Jeder Mast hat eine eindeutige MastID, über die er mit den anderen erfassten Objekten (Lichtzeichengeber, Verkehrszeichen und Beleuchtungen) verknüpft werden kann.
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden