Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Der Dienst zeigt die aus ALKIS abgeleiteten Flur-, Gemarkungsgrenzen Schleswig-Holsteins in Einzellayern in Farbe und SW-Darstellung. Grundlage für die Erfassung der Daten ist der ALKIS-Datenbestand von Schleswig-Holstein. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Dienst.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Im Zuge des Aufbaus der Geodateninfrastruktur des Freistaates Thüringen (GDI-Th) werden internen und externen Anwendern ausgewählte Geobasisdaten zur freien Nutzung bereitgestellt. Aus den Geobasisdaten der zentralen Geodatenhaltungs- und Geodatenbereitstellungskomponente Geoproxy werden Datenbestände von besonderem öffentlichem Interesse als öffentliche Daten jedermann ohne Beschränkung des Zugangs und kostenfrei über den Geoclient als Viewing- Dienst zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um Festpunkte der Landesvermessung (Lagefestpunkte, Höhenfestpunkte).
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Der Datenbestand zeigt den regionalen Zuständigkeitsbereich der vier großen touristischen Regionalverbände. Die regionalen Tourismusverbände übernehmen die Aufgaben der Vermarktung und Koordination touristischer Aktivitäten in ihren jeweiligen Gebieten. Diese vier Regionen sind Oberbayern-München, Ostbayern, Franken und Allgäu/Bayerisch-Schwaben Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem aktiven Netzwerkmanagement: Die Regionalverbände verknüpfen verschiedene Partner, darunter die zu ihrem Gebiet gehörenden Tourismusregionen, die lokale Verbände, Leistungsträger und Kommunen. Der Dienst dient der Information und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Keine Bearbeitung 4.0 (CC BY-ND 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus".
Die Nummerierungsbezirkshöhen enthalten Angaben der mittleren Geländehöhe je Nummerierungsbezirk (NBH) In Mecklenburg-Vorpommern beziehen sich die im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Flächen auf die Geländehöhe. Daher ist u.a. die Reduktion aufgrund der Höhendifferenz zwischen Bezugsellipsoid und Geländehöhe bei der Auswertung der Vermessungsdaten zu berücksichtigen. Mithilfe der Datei der NBH kann die Reduktion mit individuell abgeleiteten Werten für die Höhe erfolgen. Die darin angegebenen Höhen sind die Summe der für den jeweiligen Nummerierungsbezirk gültigen Quasigeoidundulation (bezogen auf das jeweilige Bezugsellipsoid) und dem arithmetischen Mittel der Gebrauchshöhe NHN des 25 m-Gitters eines adäquaten Quadratkilometers des Digitalen Geländemodells ATKIS-DGM25. Die Höhen weisen eine Genauigkeit von besser 2 m auf. (Der Höhenunterschied zwischen HN76 und den amtlichen NHN-Höhen im System DHHN (ca. 15 cm) ist in diesem Zusammenhang zu vernachlässigen.) Grundsätzlich ist vor einer Berechnung zu prüfen, welchen Zustand die zu bearbeitenden Daten haben (welche Reduktionen wurden bereits z. B. im Messinstrument vorgenommen?). Erst dann sollte abgewogen werden, ob der Einsatz der NBH- Datei sinnvoll ist. Die NBH werden vom Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen im Lagebezugssystem ETRS89/UTM bereitgestellt.
Dieser Downloaddienst erfüllt die Vorgabe nach INSPIRE sowie AdV und repräsentiert die transformierten Daten aus ALKIS im INSPIRE-Datenmodell Flurstücke / Grundstücke.