Die Bebauungspläne dienen lediglich der Information. Rechtsverbindliche Auskünfte und Unterlagen erhalten Sie über die Stadtplanung in Mettmann, Neanderstraße 85, 40822 Mettmann Ansprechpartner Thorsten Ringholt Tel. 02104-980 315 thorsten.ringholt@mettmann.de
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Die Bebauungsplanübersicht zeigt die Umrisse aller rechtskräftigen Bebauungspläne. Hinterlegt sind Links zu den Bebauungsplänen, sowie den Satzungen und den Begründungen im pdf-Format.
Der Datensatz Bebauungsplanübersicht wird als OpenData unter der "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0", siehe https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 zur Verfügung gestellt.
Informationen zu den rechtskräftigen und/oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Rheda-Wiedenbrück. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben
Nutzungsbedingungen: Alle gezeigten Satzungen und Bauleitpläne dienen lediglich Informationszwecken. Bei den jeweils genannten Ansprechpersonen erhalten Sie weitere Auskunft.
Der Dienst beinhaltet die rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne der Kreisstadt Euskirchen (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Satzungen).
Nutzungsbedingungen: Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Erkelenz. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.