Luftbilder: Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) Digitale, schwarz-weiße Luftbilder (hier: Auszug Stadtgebiet Bottrop) Die Bilder wurden umgerechnet vom tif-Format ins ecw-Format. Bodenauflösung: 30 cm pro Pixel
Luftbilder: Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) Digitale, schwarz-weiße Luftbilder (hier: Auszug Stadtgebiet Bottrop) Die Bilder wurden umgerechnet vom tif-Format ins ecw-Format. Bodenauflösung: 30 cm pro Pixel
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Der Datenbestand enthält aus ALKIS abgeleitete Daten für das INSPIRE-Thema Flurstücke/Grundstücke gemäß INSPIRE-Datenspezifikation. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Der automatisierte Abruf und die Nutzung der Geobasisdaten und der zugehörigen Metadaten sind kostenfrei. (§ 24 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz - HVGG) - Lizenz: dl-zero-de/2.0 - Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 - https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung Linnich, Fachbereich 4 Bauen und Planen, Tel.: 02462/9908 -411 oder -422 oder -410 erteilt werden. Die Stadt Linnich ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Stadt Linnich erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt Linnich bzw. des jeweiligen Autors.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung Linnich, Fachbereich 4 Bauen und Planen, Tel.: 02462/9908 -411 oder -410 oder -415 erteilt werden. Die Stadt Linnich ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Stadt Linnich erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt Linnich bzw. des jeweiligen Autors.
Unter dem Titel "Essbare Stadt" verbirgt sich eine weltweite Bewegung, die in Europa ihren Anfang in Andernach nahm. Dabei geht es darum, dass im öffentlichen Raum und frei zugänglich für alle Bürgerinnen und Bürger Obst und Gemüse angebaut wird. Also Gemüse- statt Rosenbeete im Park bzw. Apfel- und Birnbäume entlang einer Straße statt Ahorn oder Buche. Doch bereits im Bestand gibt es viele Obstbäume und -sträucher auf öffentlichem Grund. Die meisten Menschen, die sich zumindest hin und wieder in der Natur bewegen, kennen in ihrem Umfeld die Brombeerhecken, Wacholdersträucher oder auch den einen oder anderen „wilden“ Kirschbaum, an dem man sich bedienen kann. Die Stadt Hamm möchte aber nun ihr Angebot rund um heimische Obst- und Fruchtgehölze ausbauen, verstärkt über vorhandene Standorte informieren und bei anstehenden Baumpflanzungen stets bemüht sein, auch fruchttragenden Baumarten zu pflanzen, sofern die die jeweiligen Standortbedingungen zulassen. Darüber hinaus sollen an verschiedenen Orten in der Stadt Hamm Streuobstwiesen neu angelegt bzw. einzelne Obstbäume neu gepflanzt werden – auch im Sinne des Waldentwicklungskonzeptes der Stadt. Pflücken ausdrücklich erlaubt!
Den Kundinnen und Kunden, Schenkenden und Beschenkten der Gutscheinkarte „Hammer Karte“ bietet sich ein breites Angebot an Akzeptanzstellen. Ob Kleidung, Wohn-Accessoires, Technik, Bücher, Essen und Trinken und und und: Der Gutscheininhaber findet sicher das passende Geschäft für seine Wünsche! Mit der Umstellung auf die Digitale Hammer Karte benötigen die Akzeptanzstellen Lesegeräte. Leider sind diese Geräte nicht sofort verfügbar. Die Akzeptanzstellen, die schon jetzt die Digitale Hammer Karte einlesen können, sind in den Übersichten gekennzeichnet. Diejenigen Betriebe, die bereits in der Vorbereitung sind, erkennen Sie an dem Hinweis „in Vorbereitung“. Die Übersicht der Akzeptanzstellen wird laufend aktualisiert. Die Hammer Karte ist im gesamten Stadtgebiet Hamms erhältlich. Beim Verkauf der Hammer Karte fallen keine Aufschläge oder Gebühren an.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung Linnich, Fachbereich 4 Bauen und Planen, Tel.: 02462/9908 -411 oder -422 oder -410 erteilt werden. Die Stadt Linnich ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Stadt Linnich erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt Linnich bzw. des jeweiligen Autors.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung Linnich, Fachbereich 4 Bauen und Planen, Tel.: 02462/9908 -411 oder -410 oder -415 erteilt werden.
Die Stadt Linnich ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Stadt Linnich erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt Linnich bzw. des jeweiligen Autors.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung Linnich, Fachbereich 4 Bauen und Planen, Tel.: 02462/9908 -411 oder -422 oder -410 erteilt werden. Die Stadt Linnich ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Stadt Linnich erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt Linnich bzw. des jeweiligen Autors.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung Linnich, Fachbereich 4 Bauen und Planen, Tel.: 02462/9908 -411 oder -410 oder -415 erteilt werden.
Die Stadt Linnich ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Stadt Linnich erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt Linnich bzw. des jeweiligen Autors.
Die Digitale Topographische Karte 1:50.000 (DTK50) befindet sich derzeit in einer Umstellungsphase von der bisherigen analog geführten Topographischen Karte 1:50.000 (TK50) zu einem neuen, weitgehend automatisch aus den objektstrukturierten Daten des Digitalen Landschaftsmodell ATKIS®-DLM abgeleiteten Kartenwerk. Die Umstellungsphase wird voraussichtlich zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen. Die Verkleinerung des Maßstabs von 1:25.000 nach 1:50.000 bewirkt, dass für die Darstellung der gleichen Fläche in der Natur nur noch ein Viertel der Kartenfläche zur Verfügung steht. Die Lesbarkeit kann nur dadurch gewährleistet werden, dass die kartographische Wiedergabe der Erdoberfläche generalisiert wird, das heißt, die Darstellung wird in ihrer Detailgenauigkeit reduziert. Im Zuge dieser Generalisierung verliert die geometrische Genauigkeit an Bedeutung. Die Wiedergabe der einzelnen Gebäudegrundrisse wird durch eine flächenhafte Siedlungsdarstellung ersetzt. Dadurch wird Raum geschaffen für einfacher strukturierte Symbole, wie z.B. für Kirchen, Krankenhäuser, Burgen und Schlösser etc. Die Rasterdaten der DTK50 sind zunächst am Blattschnitt der analogen Kartenwerke orientiert. Alternativ sind blattschnittfreie Abgaben aus der Rasterdatenbank möglich. Die DTK50 liegt sowohl farbig als auch schwarz/weiß vor. Ein Plot einer DTK50 verfügt über UTM-Koordinatengitterlinien (East, ohne Zone 32- und Northwerte, E und N) bezogen auf WGS84/ETRS89 und das Koordinatengitter des Gauß-Krüger-Koordinatensystems (Rechts -und Hochwert bezogen auf DHDN/GK2/3). Der Blattschnitt bezieht sich auf geographische Koordinaten des WGS84, die nicht angegeben sind.