Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Geilenkirchen. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
WMS-Dienst für die Ansicht aller rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie Veränderungssperren) der Stadt Kaarst
Nutzungsbedingungen: Die Flächennutzungs- und Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereichs Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung der Stadt Kaarst ("Bauamt") erteilt werden.
WMS-Dienst für die Ansicht aller rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie Veränderungssperren) der Stadt Kaarst
Nutzungsbedingungen: Die Flächennutzungs- und Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereichs Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung der Stadt Kaarst ("Bauamt") erteilt werden.
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept für die Bottroper Innenstadt – Gebietsabgrenzung mit Aufteilung in die geplanten Stadtumbaugebiete „Rathausviertel“, „Hansaviertel“ und „westliche Innenstadt“
Der als Batenbrock-Südwest bezeichnete Planungsraum hat sich im Rahmen einer kleinteiligen Sozial- und Raumanalyse ergeben und setzt sich aus Baublockgruppen der Stadtteile Batenbrock und Stadtmitte zusammen. Die Stadt Bottrop hat für den Projektraum Batenbrock-Südwest einen ganzheitlichen Prozess zur städtebaulichen und sozialen Erneuerung des Quartiers gestartet. Dabei wurde das Quartier 2018 unter dem Motto „Bottrop Batenbrock – Vielfalt verbindet!“ in das Landesprogramm Starke Quartiere – Starke Menschen aufgenommen.
Der Datensatz enthält eine Übersicht aller Vorhaben, die im Rahmen des „Operationellen Programms Nordrhein-Westfalens für die Förderung von Investitionen in Wachstum und Beschäftigung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (OP EFRE) in der Förderperiode 2014-2020 bewilligt und gefördert wurden. Der Durchführungsbeginn kann durchaus nach dem Ende der Förderperiode (31.12.2020) liegen. Der Datensatz umfasst alle Einzelvorhaben und wird zweimal jährlich aktualisiert – zum 30.06. und zum 31.12. „Vorhaben“ wird als Synonym für Projekt verwendet. Der Datensatz wird daher als „Liste der Vorhaben“ bezeichnet. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die Bewilligungen des Beratungsprogramms für Wirtschaft und der Meistergründungsprämie sowie aus der Förderung von Maßnahmen zu Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen nicht einzeln dargestellt.
Die Auskunftskarte enthält wichtige, für die räumliche Struktur der Stadt relevante, geplante Maßnahmen der Stadt. Einbezogen sind die in den nächsten 15 Jahren geplanten Maßnahmen der Referate Stadtplanung, Umwelt, Verkehr, Hochbau und Liegenschaften, Wirtschaftsförderung sowie AGG/Gelsenkanal, Gelsendienste und Stadterneuerungsgesellschaft (SEG). Mit der Karte wird das Ziel verfolgt, eine umfassende Information über räumlich relevante Aktivitäten im Stadtgebiet zu bieten, um den gegenseitigen Austausch der Akteure befördern, Maßnahmen besser aufeinander abstimmen und Synergien erzeugen zu können