Nutzungsbedingungen: Der Datensatz Bebauungsplanübersicht wird als OpenData unter der "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0", siehe https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 zur Verfügung gestellt. Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter im Fachdienst Bauordnung und -beratung oder im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Greven erteilt werden.
WFS-Dienst mit umfassenden Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie Veränderungssperren) der Stadt Neuss.
Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Neuss können beim Amt für Stadtplanung eingesehen und Ihnen auf Wunsch erläutert werden. Rechtsverbindliche planungsrechtliche Auskünfte werden nur in Schriftform auf schriftlichen Antrag gegen Gebühr erteilt.
WFS-Dienst mit umfassenden Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne und Flächennutzungsplanänderungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Grevenbroich. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Nutzungsbedingungen: Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Übersicht und Darstellung der Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne, Innenbereichssatzungen und Außenbereichssatzungen der Gemeinde Hellenthal. Vorhanden sind Links zu den Plänen und den textlichen Festsetzungen im PDF Format.
Die Flächennutzungs- und Bebauungspläne dienen als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereiches Stadtplanung der Gemeinde Herzebrock-Clarholz erteilt werden.