Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung werden Wasserschutzgebiete festgesetzt. Für die in NRW meist unterirdisch gewonnenen Wässer werden Grundwasserschutzgebiete, ansonsten Trinkwassertalsperrenschutzgebiete abgegrenzt. Wasserschutzgebiete sind in Zonen untergliedert. In diesem Kartenlayer werden die geplanten Trinkwasserschutzgebiete dargestellt. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.
Die kleinräumige Gliederung wurde im Jahr 2021 in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und der Statistikstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises erstellt.
Übersicht über die Schulen die sich innerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreises befinden. Dabei werden alle gängigen Schulformen aufgeführt. Die Daten umfassen das Schuljahr 2024/2025.
Die kleinräumige Gliederung wurde im Jahr 2024 in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und der Statistikstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises neu überarbeitet.
Die Stadtteile entsprechen bei Gemeinden die keine eigenen Stadtteilgrenzen führen den aus ALKIS abgeleiteten georeferenzierten Gemarkungen. In Städte die eigene Stadtteilgrenzen führen, sind diese individuell festgesetzt worden und werden von den Städten selbst geführt (Ennepetal, Hattingen, Schwelm und Witten).