Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen führt alle fünf Jahre eine Verkehrszählung durch. Der Rhein-Kreis Neuss beteiligt sich mit seinen Zählstellen an dieser Aktion. An den Kreisstraßen werden Helfer benötigt, um ein aktuelles Bild von der Verkehrslage zu erhalten. Daher sucht das Tiefbauamt des Kreises zuverlässige Zählerinnen und Zähler, deren Mindestalter 14 Jahre beträgt. Es werden die Standorte der Verkehrsstellen dargestellt .
Parkplätze in der Innenstadt: Lage, Größe, Auslastung, Bewirtschaftung, Nr. = Parkplatznummer laut Parkleitsystem. Behindertenparkplätze, B&R- und P&R-Standorte
Gem. §16LgNW stellt der Landschaftsplan die örtlichen Erfordernisse zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar und setzt Maßnahmen zur Verwirklichung rechtsverbindlich fest. Geltungsbereich von 1992-2015
Landschaftsplan Bottrop rechtskräftig Karte 1: Entwicklungsziele für die Landschaft gem. § 18 LG NRW Karte 2: Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft gem. §§ 23-29 BNatSchGKarte 3: Karte 3: Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen gem. §§ 24-26 LG Datum Rechtskraft: Dezember 2015