AdV-ALKIS-WMS-ST (d.h. AdV-konformer ALKIS-WMS) ist ein Auszug aus dem Geobasisinformationssystem ohne Eigentümerangaben. - Flächendeckende Beschreibung der Angaben zu den Layern "Flurstuecke", "Gebaeude" sowie zu den Gruppierungen "Tatsaechliche Nutzung" und "Gesetzliche Festlegungen" gemäß der entsprechenden Objektbereiche im ALKIS-Objektartenkatalog. Die Gruppierung "Weiteres" ist optional und zurzeit nicht angelegt. Alle ALKIS-Objekte des Grunddatenbestandes (außer Grenzpunkte und Netzpunkte) sind Pflichtinhalte. Alle weiteren ALKIS-Objekte können optional geführt werden. Die Präsentation der ALKIS-Daten erfolgt grundsätzlich nach dem ALKIS-Signaturenkatalog für AdV-Standardausgaben. Soweit im Signaturenkatalog festgelegt, stehen für alle Layer Darstellungen in Farbe zur Verfügung. Für "Flurstuecke" und "Gebaeude" werden zusätzlich Darstellungen in Graustufen (entsprechend Signaturenkatalog) und in Gelb (keine Flächendarstellung, nur Konturen) angeboten. Die Abgabe erfolgt ohne Prüfung des berechtigten Interesses.
Die Übersichtskarte (UEK250MV) von Mecklenburg-Vorpommern ist eine Topographische Karte, die das gesamte Territorium des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Maßstab 1:250 000 auf einem Kartenblatt abbildet. Dargestellt werden Ortschaften und Ortsteile, Verkehrsnetz, Autobahnen und Bundesstraßen mit Farbband, Gewässernetz, Relief, Wald und Grenzen bis zur Kreisebene. In Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern wird die Straßenkarte (SK250MV) erstellt. Die Straßenklassifizierung wird durch verschiedene Farbbänder hervorgehoben. Zusätzlich beinhaltet die Karte die Angaben der Entfernungen auf Autobahnen, Bundes- und Landstraßen und die Beschriftung der Straßen mit Nummern bis zur Kreisstraße. In der Verwaltungskarte (VK250MV) steht die Darstellung aller administrativen Grenzen bis zur Gemeindeebene im Vordergrund. Die einfarbige Verwaltungskarte (VKE250MV) hat einen auf die Darstellung der Verwaltungsgrenzen und der Beschriftung der Verwaltungseinheiten reduzierten Karteninhalt.
Dieser Dienst stellt das landesweite Gitter der Bildflugkacheln der digitalen Orthophotos mit 10 cm Bodenauflösung ab einem Maßstab von ca. 1:1 Million dar. Digitale Orthophotos werden in 1x1 km Kacheln aus den bei den Bildflügen entstandenen Luftbildern produziert. Jede Bildflugkachel erhält das Bildflugdatum des Luftbildes mit dem entsprechend größten Flächenanteil. Der Dienst stellt ab einem Maßstab von ca. 1:70000 die Kachelnummer dar, welche sich aus den UTM-Koordinaten der linken unteren Blattecke zusammensetzt. Das Bildflugdatum der entsprechenden Kachel wird zusätzlich ab einem Maßstab ab ca. 1:50000 sichtbar. Über GetFeatureInfo können Kachelnummer und Bildflugdatum sowie Kamera, Linse, Flughöhe, Filmmaterial, Standardbodenauflösung, Höhenmodell und Farbtiefe in allen Maßstabsbereichen abgerufen werden. Nach erfolgter Datenaktualisierung der Kacheln des digitalen landesweiten Datensatzes LGL-BW ATKIS Digitale Orthophotos 10cm wird die Aktualisierung des Bildflugdatums der entsprechenden Kacheln in diesem Dienst nachgezogen. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Rechtsverbindlichkeit für die dargestellten Daten besteht.
Die Digitale Topographische Karte 1:50 000 ist rechnergestützt und in neuer Kartengraphik aus dem Digitalen Landschaftsmodell und dem Digitalen Geländemodell abgeleitet. Sie liegt sowohl gedruckt (TK50), als auch im Rasterformat (DTK50) vor. Da gegenüber der TK25 die vierfache Fläche auf der gleichen Kartengröße dargestellt wird, kann ihre Lesbarkeit nur gewährleistet sein, wenn ausgewählte Elemente in vereinfachter Form wiedergegeben werden (Generalisierung). Die neue Kartengraphik zeichnet sich durch eine moderne Farbgebung aus. Insbesondere das Verkehrsnetz, die Siedlungs- und Vegetationsflächen sind in ihrer thematischen Gliederung durch ihre Farbgebung übersichtlich und schnell zu erfassen. Abgabe: digital: DTK50 (digitale Version der TK50): Rasterdaten, auf Wunsch Ebenenstrukturiert, Format: TIFF, PDF Plotausgabe: gefaltet: 11 cm x 25 cm, plano: 75 cm x 56 cm, mit dreisprachiger Legende (D, GB, F)
Das Liegenschaftskataster wird in elektronischer Form im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Der vorliegende Web Feature Service ermöglicht das gezielte Herunterladen von in ALKIS geführten Geo-Objekten auf Basis einer Suchanfrage (Direktzugriffs-Downloaddienst). Der Dienst stellt ausschließlich folgende Geo-Objekte beschränkt auf die wesentlichen Eigenschaften im Format eines vereinfachten Datenaustauschschemas bereit, das in der AdV-Produktspezifikation ALKIS-WFS und Ausgabeformate (Shape, CSV)“ (siehe https://www.adv-online.de/AdV-Produkte/Standards-und-Produktblaetter/Standards-des-Liegenschaftskatasters/) festgelegt ist: Flurstücke, Gebäude, Tatsächliche Nutzungen, Verwaltungseinheiten, Katasterbezirke. Der Dienst ist konzipiert zur Nutzung in einfachen praxisgängigen GIS-Clients ohne komplexe Funktionalitäten.
Dieser Datensatz stellt die NUTS-Gebiete 1:5 000 000 (NUTS5000) mit Stand 31.12. für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bereit. Der Datenbestand umfasst für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Regionen der Systematik der Gebietseinheiten NUTS für Zwecke der europäischen Statistik. Die NUTS-Regionen sind hierarchisch strukturiert, gliedern sich in drei Ebenen und orientieren sich für Deutschland mit wenigen Ausnahmen an den Verwaltungseinheiten. Ebene NUTS1 in Deutschland: Länder; Ebene NUTS2 in Deutschland: überwiegend Regierungsbezirke; Ebene NUTS3 in Deutschland: kreisfreie Städte und Landkreise; Auf der NUTS-2-Ebene werden für Deutschland neben den aktuellen Regierungsbezirken auch die ehemaligen Regierungsbezirke der Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen ausgewiesen. Im nationalen Sprachgebrauch wird diese NUTS-2-Einteilung auch als „Statistische Regionen“ bezeichnet. Die Geometrie ist aus dem jeweiligen Datenbestand Verwaltungsgebiete 1 : 5 000 000 (VG5000) abgeleitet. Die Daten sind ebenenweise (NUTS1, NUTS2 und NUTS3) gegliedert.
Um Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel gezielt ein- und möglichst effektiv umzusetzen, sollten die Gebiete und Bereiche identifiziert werden, die eine besondere Sensitivität gegenüber den Folgen des Klimawandels aufweisen. Das sind Gebiete, in denen aufgrund der sozialen, ökonomischen und naturräumlichen Rahmenbedingungen vor Ort besondere Probleme durch die klimatischen Änderungen zu erwarten sind. Neben Belastungsgebieten unter den Aspekten Hitze und Extremniederschläge werden in der "Handlungskarte Klimaanpassung" auch die Belastungsgebiete der Industrieflächen und die Restriktionsflächen der Frischluftschneisen und Luftleitbahnen ausgewiesen. Die in der Karte dargestellten Zonen werden im Folgenden beschrieben. Es werden zwei Karten definiert, die den Ist- bzw. Zukunft-Zustand darstellen. Die Klimaanpassung und Konfliktpotentiale sind Teil der "Handlungskarte Klimaanpassung" von 2013. Eine Neuberechnung bietet die "Nachhaltigkeitsstrategie" von 2024.
Überschwemmungsgebiete zählen laut LEP-Erlass Erneuerbare Energien (28. Dezember 2022 - 3.2.2. Vereinbarkeit mit Nutz- und Schutzfunktionen) zu den Bereichen, in denen die Errichtung von Freiflächen-Solarenergieanlagen i.d.R. nicht mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt, durchflossen bzw. für die Hochwasserrückhaltung beansprucht werden. Dazu zählen insbesondere auch Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern. Berechnungsgrundlage ist dabei bundeseinheitlich ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gehört zu den strategischen Vorsorgemaßnahmen im Hochwasserschutz mit unmittelbaren planungsrechtlichen Auswirkungen, wie z.B. Restriktionen bei der Ausweisung oder Erweiterung kommunaler Baugebiete.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Diese Daten beinhalten die Bodenrichtwerte sowie die Bodenrichtwertzonen des Jahres 2019. Die Gutachterausschüsse haben jedes Jahr Bodenrichtwerte, bezogen auf den 01. Januar des laufenden Jahres, zu ermitteln. Sie sollen bis zum 31. März veröffentlicht werden. Aus allen verfügbaren Bodenrichtwerten des Kreises Kleve wird anschließend ein landeseinheitlicher Datensatz gebildet. Ein Bodenrichtwert ist ein vorwiegend aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z. B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt. Er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Dargestellt werden Baudenkmäler (A), Bodendenkmal (B), bewegliches Denkmal (C), Denkmalbereich (D), Gartendenkmal (E) und archäologische Fundstellen/Grabungsgebiete (S). Die Objekte sind entweder bereits in der Denkmalliste eingetragen oder befinden sich in Vorbereitung zur Eintragung. Zusätzlich werden auch historisierte Denkmäler angezeigt. Denkmäler sind wertvolle Zeugnisse vergangener Zeiten. Sie stehen aufgrund ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung unter Schutz und gelten daher als besonders erhaltenswert. Alle Objekte liegen als Flächenobjekte vor. Eine verbindliche und vollständige Auskunft über Denkmäler erhalten Sie ausschließlich bei der zuständigen Unteren Denkmalbehörde Ihrer Kommune. Hinweis: Die Bodendenkmäler sowie die archäologischen Fundstellen und Grabungsgebiete dienen ausschließlich internen Zwecken und sind nicht für die öffentliche Nutzung bestimmt.