Dieser Datensatz umfasst alle rechtskräftigen Flurbereinigungsverfahren des Kreises Kleve. Ein Flurbereinigungsverfahren ist ein Bodenordnungsverfahren zur Neuordnung von Flurstücken. In solchen behördlichen Verfahren werden kleine unwirtschaftliche Flurstücke umgebildet zu größeren wirtschaftlichen Flurstücken.
Dieser Datensatz umfasst alle laufenden Flurbereinigungsverfahren des Kreises Kleve. Ein Flurbereinigungsverfahren ist ein Bodenordnungsverfahren zur Neuordnung von Flurstücken. In solchen behördlichen Verfahren werden kleine unwirtschaftliche Flurstücke umgebildet zu größeren wirtschaftlichen Flurstücken. Die in diesem Datensatz enthaltenen Flurbereinigungen sind noch nicht rechtskräftig.
Dieser Datensatz umfasst alle laufenden Umlegungsverfahren des Kreises Kleve. Ein Umlegungsverfahren ist ein Bodenordnungsverfahren zur Neuordnung von Flurstücken. In solchen gesetzlich geregelten Verfahren, werden die Flurstücke so zugeordnet, dass sie der geplanten Nutzung angepasst werden. Die in diesem Datensatz enthaltenen Umlegungesverfahren sind noch nicht rechtskräftig.
Die Bebauungsplanübersicht zeigt die Umringe aller rechtskräftigen Bebauungspläne inkl. der Offenlagen, dem jeweiligen Satzungsbeschluss und dem Datum der Rechtskraft. Hinterlegt sind Links zu den Bebauungsplänen und den Begründungen im PDF Format.
Der Datensatz Bebauungsplanübersicht wird als OpenData unter der "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0", siehe https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 zur Verfügung gestellt.
Die Bebauungsplanumringe dienen als Informationsgrundlage und stellen keinen amtlicher Nachweis dar. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen durch die jeweiligen verantwortlichen Stellen erteilt werden. Die Präsentation der angehängten Dokumente ist nur nach Absprache möglich. Der Datensatz ist für eine rechtsverbindliche Auskunft nicht geeignet. Die Präsentation der PDF-Dokumente ist nur nach Absprache möglich. Bis auf nachrichtliche und personenbezogene Daten steht sie zur freien Einsicht jedem offen. Die Weitergabe der PDF-Dokumente an Dritte ist nicht erlaubt.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter in der Abteilung Stadtentwicklung der Stadt Rietberg erteilt werden.
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